Was ist, wenn Versicherung zahlt und Dieb geschnappt wird?

vom 02.05.2013, 14:12 Uhr

Hier Hausbewohner verhält sich komisch - Dinge verschwinden erzählte ich von A, dem sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen wurde. Die Versicherung hat A ein wenig Geld gezahlt. Leider nicht so viel, dass er sich ein neues Fahrrad kaufen kann, weil er keine Quittung mehr hatte. Das wurde recht formlos per Telefon und dann einer Überweisung der Versicherung getätigt.

Nun steht der Dieb fest und die Polizei hat auch ein Geständnis des Diebes. Es war derjenige, den A vermutete. Nur ist das Problem, dass die Versicherung ja schon etwas gezahlt hat. Hat A nun die Chance, dass er den Differenzbetrag, um sich ein neues Fahrrad zu kaufen von dem Dieb bekommt? Was ist mit dem Geld, welches die Versicherung schon gezahlt hat? Holt die Versicherung sich das Geld von dem Dieb oder muss A da was machen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich wird sich die Versicherung an den wenden, der für den Schaden und den Versicherungsfall verantwortlich ist. Und das ist in dem Fall der Dieb. Hier wird A nichts weiter machen müssen und muss natürlich nichts befürchten.

Was jetzt aber einen Differenzbetrag angeht, um sich ein "neues" Fahrrad zu kaufen, wird A aber auch nichts weiter machen können. Es steht dem A ja auch kein neues Fahrrad zu - schließlich ist das gestohlene Rad auch nicht neu gewesen. Die Versicherung wird den Betrag bezahlt haben, der ausreichend sein müsste, um sich ein ähnliches Fahrrad zu kaufen. Das bezieht sich eben auch auf den Alterszustand! Wenn A hier das Gefühl hat, von der Versicherung zu wenig bekommen zu haben, muss A sich natürlich an eben die Versicherung wenden. Aber wenn der Fall abgeschlossen ist, wird man da nicht viel machen können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: A's Versicherung ist eine Neuwertversicherung. So steht es jedenfalls in der Police. Die Versicherung hätte den neuen Wert bezahlt, wenn A eine Quittung hätte vorweisen können und so bekam A nur den Pauschalbetrag, den die Versicherungen zahlen, wenn keine Quittung vorhanden ist. Die Versicherung hat bedauert, dass sie in dem Fall nicht mehr zahlen konnte, weil eben die vorhandene Quittung nicht da war.

Der Polizist mit dem A gesprochen hat meint, dass der Dieb verpflichtet ist A ein neues Fahrrad zu finanzieren. Da A aber eben schon ein Teil von der Versicherung bekommen hat, wo er aber auf keinen Fall ein Fahrrad für bekommt, fehlen ihm noch ein paar Euro.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dann muss A den Weg der Zivilklage gegen den Dieb beschreiten. Wobei man da schon überlegen, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Wobei dann aber, auch wie gegenüber der Versicherung, in der Beweispflicht ist, um was es für ein Fahrrad sich dabei gehandelt hat. Da keine Beleg mehr vorhanden ist, wird man da auch eher eine Pauschale anstreben. Die aber unter Umständen dann geringer sein kann, wie bei der Versicherung.

Ob und wie dann hier die Zahlung der Versicherung mit eingerechnet wird, kann A sicherlich von einem Rechtsanwalt erfahren. Der wird dann A auch sagen, ob es sich überhaupt lohnt eine Klage gegen den Dieb anzustrengen. Wenn da nämlich nichts zu holen ist, dann nutzt auch A ein Urteil und Titel recht wenig.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb: Mal angenommen, der Dieb würde selber auf A zukommen und ihn entschädigen wollen. Sagen wir mal, dass der Dieb sagt, dass er ihm das Fahrrad ersetzen will. Könnte A dann das Geld annehmen? Muss er dabei das Geld der Versicherung abziehen und kann dann die Differenz von dem Dieb verlangen, wenn er es freiwillig macht? Muss A dann hingehen und die Versicherung benachrichtigen oder macht das die Polizei, die A ja danach gefragt hat, welche Versicherung er hat. Oder muss der Dieb sich mit der Versicherung auseinander setzen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn A nicht wegen Versicherungsbetrug bezichtigt werden will, sollte er den bereits erhaltenen Betrag abrechnen. Immerhin wird ja die Versicherung ihre Zahlung vom Dieb holen. Und wenn der dann sagt, dass er ja schon A ein neues Fahrrad bezahlt hat, dann wird die Versicherung schnell handeln.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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