Bürge für einen Kredit stirbt - Was passiert mit dem Kredit?

vom 02.05.2013, 13:50 Uhr

A ist arbeitslos und möchte sich einen Gebrauchtwagen anschaffen. Da er von der Bank keinen Kredit bekommt, hat A jemanden gefunden, der für ihn bürgt. Dadurch hat A ein Auto im Wert von 4000 Euro bekommen, das er nun abzahlen muss. Sollte er dem nicht nachkommen, muss der Bürge zahlen.

Bis jetzt ist A nicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Jeden Monat überweist er die vereinbarte Summe. Plötzlich stirbt aber der Bürge. Was passiert nun mit dem Auto? Darf A das Auto weiterhin abzahlen und behalten, oder muss er einen neuen Bürgen finden, wenn er das Auto behalten will? Komplett auf einmal kann er das Auto nicht zahlen. Abgezahlt sind gerade fünfhundert der insgesamt 4000 Euro.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hier ist ein Fall eingetreten, bei dem die Bank hinsichtlich der "Sicherheit" schlicht Pech gehabt hat. Natürlich "passiert" mit dem Kredit zunächst nichts weiter und A muss natürlich seinen Zahlungsverpflichtungen auch ohne Bürgen nachkommen. Wenn A nun nicht mehr zahlen kann, dann passiert das gleiche wie mit jedem Schuldner, der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Das die Bank ursprünglich gegenüber A wenig Vertrauen hatte, zählt hier nicht weiter. Es geht eben so weit, bis zur Pfändung bei A. Da bei A im Moment nicht viel zu holen wäre, würde die Bank das Geld entweder abschreiben können oder sitzt die Sache so lange aus, bis A wieder zu einem Job und zu Geld kommt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


So schnell hat die Bank da kein Pech gehabt. Denn solche Bürgschaften vererben sich nämlich. Wenn also der Bürge noch Angehörige hat, die jetzt erben, dann gibt es automatisch einen oder mehrere neue Bürgen. Diese Erfahrung durfte ich nach dem Tod meines Vaters machen. So bin ich jetzt Kreditnehmer und gleichzeitig mein eigener Bürge bei dem Kredit.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb: Das ist dann richtig, wenn es Erben des Bürgen gibt. Natürlich werden nicht nur Vermögen vererbt, sondern auch Schulden. Das Problem für die Bank kann aber schon daher kommen, dass sie den Bürgen aussuchen können, den Erben nicht! Und es wird in aller Regel sehr schwierig, wenn es keinen einzelnen Erben gibt, sondern eine Erbengemeinschaft. Und solange diese die Nachlassteilung nicht durchgeführt hat, gibt es auch keine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen gegenüber dem Gläubiger. Hier hat die Bank letztlich doch das Risiko, welches sie eigentlich hat ausschließen wollen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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