Besteht während betrieblichen Weihnachtsfeier Unfallschutz?

vom 29.04.2013, 18:05 Uhr

In einer mittelgroßen Firma mit etwa 100 Angestellten veranstaltet der Betriebsrat jährlich eine Weihnachtsfeier. Finanziert wird die Feier durch die Einnahme durch die Kaffeeautomaten, die in der Firma aufgestellt sind. Die Weihnachtsfeier findet außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt und die Teilnahme ist freiwillig. Die Weihnachtsfeier findet immer in einer Gaststätte statt. Zur Weihnachtsfeier erscheint auch immer die Geschäftsführung und zeichnet Mitarbeiter aus und hält Reden.

Nun besuchte Frau A. diese Weihnachtsfeier. Auf dem Heimweg rutscht Frau A. aus und bricht sich den Oberschenkel. Der Bruch ist sehr kompliziert und die Gesundung dauert sehr lange. Frau A. geht davon aus, da sie auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier war, zählt das als Wegeunfall und reicht die Angelegenheit bei ihrer Firma ein. Dort wird darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat die Feier veranstaltet hat und es eine private Veranstaltung gewesen sei. Der Betriebsrat selbst drängt auch darauf, dass Frau A. angibt, es sei eine private Feier gewesen.

Weiß jemand wie die Rechtslage aussieht? Gilt eine solche Feier, die immerhin vom Betriebsrat veranstaltet wird und wohl auch für firmeninterne Auszeichnungen genutzt wird, nun eine betriebliche Feier und fällt somit unter den Unfallschutz der Firma? Oder ist es eine private Feier und der Unfallschutz entfällt deshalb?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



In meinem Verständnis wäre das auch Berriebsangelegenheit, aber das muss man mit einem Fachmann besprechen. Ich meine gerade wenn da auch Kosten entstanden sind, macht es einfach Sinn einen Anwalt zu bemühen und sich doch rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls auch Unterstützung einzuholen. Wenn dann nichts zu holen ist vom Arbeitgeber, ist es eben so, aber dann weiß man es.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Da ist sicherlich dieser Link interessant. Denn über die betrieblichen Versicherungen läuft es nur, wenn die Veranstaltung durch die Chefetage anberaumt wurde. In diesem Fall kommt es vom Betriebsrat und damit ist es kein Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall, für den die betriebliche Unfallversicherung haften muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^