Darf man tagsüber mit einem Fahrrad ohne Licht fahren?

vom 29.04.2013, 12:28 Uhr

Da ich unbedingt mehr Sport machen sollte, lasse ich das Auto stehen und fahre jetzt fast täglich Fahrrad. Weil bei meinem Rad etwas mit den Reifen nicht in Ordnung war, musste ich mir gestern ein Fahrrad leihen. Als ich abends gegen 20.00 Uhr damit heimfuhr, merkte ich, dass das Fahrrad gar kein Licht mehr hatte. Da es ohnehin noch sehr hell war, störte es mich nicht sonderlich, aber ich habe überlegt, was eigentlich passiert, wenn man in so einem Fall von der Polizei gesehen wird.

Ich schätze, dass ich in meinem Fall Ärger bekommen hätte, weil es eben schon abends war und alle Autos bereits ihr Licht eingeschaltet hatten. Aber angenommen, man fährt tagsüber bei Sonnenschein Fahrrad mit einem Rad ohne Licht, muss man in dem Fall mit einer Strafe rechnen? Bekommt mein eine Geldbuße oder reicht es aus, zum Beispiel eine Woche später nachweisen zu können, dass man es hat reparieren lassen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Bei uns in der Stadt gab es gerade eine Aktionswoche, bei der Fahrräder verstärkt kontrolliert wurden. Die Berichterstattung dazu in der örtlichen Presse habe ich verfolgt und kann daher Deine Fragen beantworten.

Grundsätzlich müssen Fahrräder auch tagsüber mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein. Und zwar einer unabhängigen Beleuchtung, sprich ohne Batterien, dafür mit Dynamo. Die batteriebetriebenen Leuchten dürfen benutzt werden, wenn die "normale" Lichtanlange funktioniert.

Wenn nun eine Kontrolle stattfindet und ein Mangel an der Beleuchtung festgestellt wird, ist es egal, ob es dunkel ist oder hell. Funktionieren muss die Beleuchtung stets. Daher wird man tagsüber meist mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen, wenn man sich einsichtig zeigt und der kontrollierende Beamte der Meinung ist, dass eine Verwarnung ausreicht. Alternativ kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, welches sich um etwa 10 Euro handeln dürfte.

Nachts, bzw. bei Dunkelheit kommt ja zu der nicht funktionierenden Beleuchtung noch hinzu, dass man dann auch eben gefahren ist, ohne der StVO entsprechend das Fahrrad beleuchtet hat. Das zieht in der Regel eine etwas höhere Strafe nach sich.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auf öffentlichen Wegen darf nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad gefahren werden. Dazu gehört natürlich auch eine funktionierende Beleuchtung incl. der vorgeschriebenen Reflektoren, genauso wie die Bremsen oder eine Klingel.

Wenn du von der Polizei mit einem Fahrrad ohne oder mit defektem Licht erwischt wirst, kostet dich das in jedem Fall 10 €, auch tagsüber. Gefährdest du dadurch andere, wovon in der Dunkelheit eigentlich immer auszugehen ist, bist du mit 20 € dabei und wenn du so in einen Unfall verwickelt bist, musst du eine Strafe von 25 € zahlen.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zunächst ein mal muss ich sagen, dass ich es toll finde, dass du dein Auto mehr stehen lassen willst. Dein Körper wird es dir danken. Es ist so, dass du normalerweise auch tagsüber Licht am Fahrrad haben solltest. Dein Fahrrad muss quasi so aufgebaut sein, dass du jederzeit das Licht anschalten kannst, wenn es verlangt wird. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du also schon mit Licht unterwegs sein, wenn es langsam dunkel wird. Tagsüber wird dir kaum ein Polizist einen Blick zuwerfen, wenn du mit dem Fahrrad gefahren kommst und kein Licht dran hast. Anders sieht es dagegen in den Abendstunden aus. Hier fällt es einem Polizisten natürlich sofort auf, wenn du ohne Licht angefahren kommst. Hier kann dir ein Bußgeld drohen.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ein Fahrrad muss ein funktionierendes Licht und Bremsen und andere Dinge mehr besitzen. Wenn dein Fahrrad kontrolliert wird, musst du Strafe zahlen, egal ob es am Tag oder mitten in der Nacht ist. Ich weiß aber nicht, wie hoch die Buße ist. Du darfst dann auch nicht weiterfahren, sondern musst schieben. Leider sind die Lichter immer das Allererste, was an einem neuen Fahrrad kaputt geht. Meinem Sohn habe ich jetzt ein extra batteriebetriebenes Licht gekauft.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Grundsätzlich ist es so, dass du dein Fahrrad zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einem funktionierendem Licht ausstatten musst, sofern du es in Betrieb nehmen willst. Aber dies wird wohl von sehr vielen Personen nicht eingehalten, so dass diese nicht nur am Tag ohne Licht fahren, sondern auch in der Nacht. In einem solchen Fall muss man mit einer Strafe rechnen, wenn man von der Polizei angehalten wird. Schließlich gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Normalerweise fahre ich am Tag ohne Licht, da mein Fahrrad über ein Stecklicht verfügt. Dieses nehme ich in der Regel nur abends mit, so dass ich es tagsüber gar nicht am Fahrrad befestige und somit zu Hause. Schließlich kann so ein Stecklicht auch schnell geklaut werden, so dass man es immer mitnehmen müsste, wenn man das Fahrrad abstellt.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass ich einmal an einem Polizeiwagen vorbeigefahren bin, der gerade aus der Bankausfahrt kam. Es war bereits abends gewesen und die Dämmerung begann schon. Vom Fahrradlicht fehlte jede Spur, da ich es in der Klasse vergessen hatte. Zwar hätte ich es holen können, jedoch hatte ich es ziemlich eilig, da ich dachte, dass ich etwas zu Hause vergessen hätte. Glücklicherweise haben mich die Polizisten nicht angehalten und ich muss hinzufügen, dass ich wirklich nur im Ausnahmefall ohne Fahrradlicht Fahrrad fahre.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Generell lässt sich sagen, dass du, sofern du in eine Verkehrskontrolle gerätst, eine Verwarnung, je nach Einzelfall sogar mit einem Bußgeld, erhältst. Dieses Bußgeld fängt ab 10€ und kann je nach Einzelfall auch noch weitaus höher ausfallen.

Zwar steht nirgendwo explizit, dass du als Radfahrer tagsüber dazu verpflichtet bist die Leuchtanlage in Betrieb zu haben, jedoch muss diese einwandfrei funktionieren und zwar eigenständig, das heißt ohne externe Stromversorgung, wie beispielsweise durch eine Batterie. Nachts sollte man natürlich sowieso nicht ohne Licht los fahren!

Jedoch gerät man allgemein, zumindest kann ich von mir und meiner Familie sprechen, sehr selten in eine solche Verkehrskontrolle, bei der auch wirklich alle Leuchtfunktionen getestet beziehungsweise kontrolliert werden. Von daher sieh ich nur zu, dass wenn ich nachts fahren möchte, dass dann auch meine Leuchtanlage ordentlich und standardmäßig funktioniert.

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» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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