Was kann Herr A gegen nächtliches Spielen der Hunde tun?

vom 28.04.2013, 13:28 Uhr

Herr A hat eine Familie mit zwei Kindern, einer Katze und zwei Hunden über sich. Die sind gar nicht so laut und er kann es aushalten. Ab 20 Uhr kommt Herr B von seiner Arbeit nach Hause und spielt mit seinen Hunden Stock holen in der Wohnung. Die Hunde rutschen dabei gegen Stühle und Tische und jaulen manchmal auf. Herr B macht das jeden Tag bis 2 Uhr in der Früh. Dann ist es Zeit zum Schlafen. Herr A will aber um 22 Uhr schlafen und kann das wegen den Hundespielen nicht. Herr A hat mit Frau B, der Lebensgefährtin schon gesprochen, die viel Reue zeigte. In derselben Nacht ging es wieder um 3:30 mit Hundespielen los. Herr A will aber keinen Nachbarschaftsstreit.

Soll Herr A die Hausverwaltung als Schlichter einschalten oder ist das sinnlos? Ist es zielführend Herrn D, den Eigentümer der Wohnung des Untermieters Herrn B kontaktieren, dass er ein Machtwort spricht oder wird der ein erster Linie an seine 1100 Euro Mieteinnahmen denken? :roll:

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Es gibt durchaus rechtliche Vorschriften wie die Nachtruhe ab 22 Uhr. Aber jede Meldung, ob nun bei der Hausverwaltung, beim Vermieter oder bei der Polizei, macht den Hundebesitzer natürlich wütend. Aber im Moment ist ja Herr A sauer. Also von guter Nachbarschaft kann sowieso nicht mehr ausgegangen werden.

Ich denke, wenn man sich einfach an geltendes Recht hält, hat man wenigstens gute Argumente in der Hand und der Ärger wird hoffentlich auch bald wieder verfliegen. Aber vielleicht sollte er vorher noch mal mit dem Hundebesitzer selber reden. Nur die Frau anzusprechen, die nichts dafür und es auch nicht ändern kann, reicht nicht aus.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


In einer Mietwohnung gilt generell: Man muss sich immer so verhalten, dass andere dabei nicht gestört werden. Dabei ist es generell egal ob es Nachtruhe ist, oder nicht. Die Hausverwaltung als Schlichter einzuschalten ist in dieser Sache das sinnvollste wenn andere Maßnahmen, wie miteinander reden, bereits fehlgeschlagen sind.

Alternativ kann man grundsätzlich bei Lärm in der Nacht die Polizei zur Hilfe rufen, die dann sehr schnell ein Machtwort spricht. Dabei müsste man dann aber damit rechnen das hier auch das Ordnungsamt eingeschaltet wird, und die Hunde eventuell auch aus der Familie entfernt werden.

Generell gilt ein gegenseitiges Rücksichtsgebot in einer Mietwohnung, das man durchaus auch durchsetzen kann. Lässt sich die Situation allerdings nicht gütlich klären bleibt leider nichts anderes über als hier einen vollwertigen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.

Ich kenne das Problem leider sehr gut, und habe auch solche Nachbarn, die gerne mal bis 3 Uhr in der Nacht rumbrüllen, und sich streiten. Das nervt schnell, unterbindet man das aber nicht sofort geht es in einen täglichen Alltag über, und hört gar nicht mehr auf. Hier ist auch ein gut geführtes Lärmprotokoll wichtig.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Herr A verlässt sich mal auf das Wort der Lebensgefährtin. Diese dürfte nett sein und war ganz schockiert, weil sie Herrn A im Pyjama aus dem Bett kommend antraf. Heute hat Herr A bis jetzt nichts Schlimmes zu hören bekommen. Herr A kann den Herrschaften als Untermieter nur raten, dass sie ab 22 Uhr das Hundespielen lassen, denn sonst wird Herr A dem Vermieter so lange die Hölle heiß gemacht, bis es ihm reicht und diesen Untermietern einfach kündigt.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Wenn Herrn B mit seinen Hunden noch nach 22 Uhr in der Wohnung spielt, darf er das nur leise machen, das dürfte aber mit Hunden kaum zu machen sein, die auch mal über etwas drüber springen. Was er in der Wohnung macht, Stöckchen holen, ist ein Spiel für draußen. Solche Spiele muss er sich für draußen verwahren. Jedenfalls darf er das nicht mit seinem Hund in der Wohnung machen.

Herr A ist auf jeden Fall in der Lage, sich an den Vermieter von B zu wenden und zu verlangen, dass dieser für Abhilfe der Störung sorgt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Wenn Herr A den Vermieter kennt und ihn kontaktieren kann, dann ist das der nächste Ansprechpartner, wenn Familie B weiterhin nachts mit den Hunden spielt. Sollte der Vermieter nichts unternehmen oder die Mieter ändern an ihrem Verhalten nichts, dann muss eben auch die Polizei eingeschaltet werden. Immerhin geht es hier um Ruhestörenden Lärm, den man nicht hinnehmen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Um 23:35 hat Herr A die beiden Herrschaften am Gang abgepasst. Das Gespräch verlief viel angespannter, als gestern. Sie und ihr Lebensgefährte waren wenig einsichtig und sagten, sie hätten das mit dem Spielzeug eingestellt. Das mag sein, aber dennoch ist bis weit nach Mitternacht Gerücke und Hundegelaufe, wahrscheinlich von dem sehr großen Hund zu hören.

In jedem Falle ist die Nachtruhe von Herrn A nicht gegeben. Der Krach um 3:30 heute Nacht wurde auf den Nachbarn geschoben. Herr A ist sich sicher, dass es aus der Wohnung über ihm kam. Die Lage ist verfahren und Herr A hat das Email an die Hausverwaltung schon fertiggeschrieben, will aber nicht einen Krieg vom Zaun brechen.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Da würde ich durchaus ein freundliches Machtwort sprechen. Man könnte sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, aber auch direkt die Polizei rufen. Denn sie geht Beschwerden wegen Ruhestörung durchaus nach. Du hast ein Recht, von deinen Nachbarn nicht mit unangemessenem Nachtlärm belästigt zu werden (außer natürlich von schreienden Säuglingen, die man hinnehmen muss).

Eine gewisse Toleranzgrenze ist menschlich angebracht. Ich sage zum Beispiels nichts, wenn die Nachbarn im Hinterhof im Sommer bis 23 Uhr grillen, aber es kann durchaus vorkommen, dass ich um 24 Uhr im Morgenmantel am Grill stehe und mahnende Worte spreche, die dann auch schuldbewusst berücksichtigt werden (zumindest für kurze Zeit).

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, dass man eben eine Nachtruhe hat und die dann auch eingehalten werden sollte. Sicherlich kann man tolerant sein und den Hunden noch 2 Stunden mehr Spaß gönnen und sich dann eben etwas in die Ohren stopfen, aber eigentlich gibt es diese Regelungen ja, damit eben eine Zahl angegeben ist und zu der dann auch Ruhe sein sollte. Man sollte also mit dem Nachbarn sprechen und nachfragen, warum er sich nicht an die Nachtruhe hält. Dann würde ich auch eine nette aber wohl bestimmte Ermahnung daraus machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Herr A hat die Frau heute morgen beim Gassigehen mit dem kleinen Boxer und dem großen Tierheimhund getroffen. Frau B, die sehr anders lebt, als Herr A es tut, zeigte wieder einmal Reue und Einsicht. Frau B hätte gestern noch länger mit ihrem Mann gesprochen und wollen im Hundezimmer einen Teppich oder eine Plastikrutschmatte hinlegen. Herr A war sehr freundlich zu ihr und will keinen Krieg. Frau B hat auch gesagt, dass Herr A sich die Wohnung ansehen darf, wenn er die Augen vor der Ordnung zumacht.

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