Einhaltung des Datenschutzes Seitens des Vermieters

vom 28.04.2013, 10:20 Uhr

Ich habe ein großes Problem mit meinem Nachbarn, der mir seit einiger Zeit das Leben schwer macht. Unangemessene Handlungen, wie Ruhestörung etc. sind da an der Tagesordnung. Eines Tages war dann das Maß meiner Geduld am Ende und ich setzte ein Beschwerdeschreiben auf. Nun, einige Wochen später erfuhr ich, dass dem besagten Nachbarn meine schriftliche Beschwerde mit allen Daten vorgelegt wurde und ich frage mich, ob dies laut Datenschutzgesetz wirklich rechtens ist.

Meine Frage an Euch Experten ist daher: “Darf mein Vermieter ohne meine Einwilligung von mir meine Beschwerde dem Betroffenen mit allen Angaben über mich zur Einsicht freigeben?“

Meiner Nachbarin gegenüber hat er ein anwaltliches Schreiben aufsetzen lassen, in welchem die Offenlegung ihrer Beschwerde gegenüber dem Nachbarn gefordert wird, daher mache ich mir natürlich meine Gedanken warum er bei mir die Einsicht so schnell und mit allen Daten seitens des Vermieters, für den er nebenbei bemerkt arbeitet bekommen hat.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Dein Beitrag im letzten Abschnitt ist nicht zu verstehen. Wenn du dich beim Vermieter beschwerst, muss der Vermieter sich wohl notgedrungen mit demjenigen unterhalten, über den du dich beschwert hast. Das heißt aber nicht, dass er ihm dein Schreiben gibt. In dem Schreiben wirst du doch höchstens deinen Namen geschrieben haben, welche Daten von dir meinst du denn noch?

Ferner lese ich, dass deine Nachbarin sich ebenfalls beschwert hat und nun der Vermieter ein Anwaltsschreiben hat aufsetzen lassen. Ist das richtig? Was hast du damit zu tun?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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