Nebenberuflich selbstständig - Was zählt als Einkommen?
A ist nebenberuflich selbstständig und der Umsatz, der durch diese nebenberufliche Selbstständigkeit entsteht, ist in etwa genauso hoch wie das, was A in der Angestelltentätigkeit als Brutto-Lohn erhält. Hinzu kommt noch ein Minijob. Nun ist es ja so, dass nebenberuflich Selbstständige keine Sozialabgaben auf die selbstständige Tätigkeit zahlen müssen, insofern sie dort weniger verdienen als bei der Angestelltentätigkeit.
A fragt sich, ob es hierbei auf den Umsatz oder wirklich den Verdienst, also das, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, ankommt. Wenn nämlich Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen und als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nur das zählt, was eben nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, dann ist die Unterscheidung zwischen nebenberuflicher Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung klar. Wie erfolgt also die Berechnung?
Hier kommt es nicht auf den Umsatz an, sondern auf den Verdienst. Sozialabgaben würde ja prozentual vom Einkommen berechnet. Wenn du aber nun die den reinen Umsatz als Basis nimmst, kann es locker sein, dass du nach Abzug der Sozialabgaben deine eigenen Betriebskosten nicht mehr decken kannst. Gerade wenn die Gewinnmarge eben gering gehalten ist. Diese Kosten sind vorher abzuziehen und gehören hier nicht in die Berechnung hinein.
Wenn du im Nebenberuf z.B. Kunstwerke kaufst und weiterverkaufst, dann kann man dir z.B. nicht 700'000 Euro für den Verkauf einer Skulptur als Einkommen anrechnen, wenn du vorher 690'000 Euro für deren Erwerb hast zahlen müssen.
Der Umsatz umfasst ja alle Geldbewegungen. Egal ob per Bankbuchung oder per Barzahlung. Aber da sind eben auch die Ausgaben dabei und die können kaum ein Einkommen darstellen. Für das Einkommen wird der Gewinn als Grundlage genommen. Denn nur den Gewinn kann man ja auch für sich selbst ausgeben.
In dem von derpunkt genannten Beispiel mit der Skulptur würden also die 10.000 Euro als Gewinn stehen. Wobei man hier auch noch diverse Kosten mit Sicherheit abziehen kann, die mit dem Verkauf der Sache zu tun haben.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, wird also nur der Gewinn für das Finanzamt berechnet? Dies bedeutet also, dass man sogar mehr Einnahmen haben kann, wenn die Ausnahmen stimmen. So kann man sich aber auch den Gewinn etwas hinspielen, sodass es für das Finanzamt stimmt, oder bringe ich nun etwas durcheinander?
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