Hand raushalten beim Abbiegen mit dem Fahrrad Pflicht?
Ich habe heute einen "Beinaheunfall" gehabt. Denn ohne ein Handzeichen zu geben, fuhr eine Fahrradfahrerin einfach vor mir auf die Mitte der Fahrbahn, weil sie links abbiegen wollte. Ich musste eine Vollbremsung machen und habe dann erst mal geschockt den Wagen rechts ran gefahren. Ich kannte die Frau und habe sie dann auch später angesprochen, als ich sie gesehen habe, als sie nach hause kam.
Ich habe dann gesagt, dass ich sie bald über den Haufen gefahren hätte, weil sie ohne Handzeichen links rüber fuhr und sie meinte, dass sie sich doch umgeschaut hätte und ich war doch noch weit weg. Ein Handzeichen braucht man nicht geben. Das würde in keiner Straßenverkehrsordnung stehen.
Nun meine Frage an euch, ist es wirklich so, dass ein Fahrradfahrer keine Handzeichen geben muss? Ist es wirklich so, dass die Fahrradfahrer sich nur überzeugen sollten, dass sie niemanden gefährden? Wenn man aber als Autofahrer kein Blinker setzt kann man eine Geldbuße bekommen. Wie ist das denn bei Fahrradfahrern? Steht das irgendwo in der Straßenverkehrsordnung oder sind Fahrradfahrer wirklich von der Zeichensetzung in der Straßenverkehrsordnung ausgenommen?
Ich finde die Frage sehr interessant, musste nun aber selber erst mal Google benutzen, um dir antworten zu können. Also im Paragraph 9 der STVO steht, dass man die Absicht zum Abbiegen rechtzeitig ankündigen muss, damit sich die anderen Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können. Deswegen muss auch ein Radfahrer ein Zeichen geben, wenn er abbiegen möchte und darf nicht einfach fahren. Jedoch muss man ja auch als Autofahrer immer auf Chaoten achten und gegenseitige Rücksicht ausüben. Nun ist es leider so, dass das viele Fahrradfahrer nicht machen und man deswegen auch damit rechnen muss, dass es nicht gemacht wird. Generell ist der Fahrradfahrer aber dazu verpflichtet.
Damals in der Grundschule, bei der Fahrradprüfung haben wir gelernt, dass es Pflicht ist, vorher die Hand herauszuhalten. Ich denke, das ist auch richtig so... Und auch noch aktuell. Ich kann mir zumindest nichts anderes vorstellen. Stell dir vor, du bist ein Autofahrer und hast ein Fahrrad vor dir, das plötzlich abbiegt. Da will man ja drauf vorbereitet sein.
Wenn es für Radfahrer nicht auch bindend wäre, bräuchten wir an allen anderen Fahrzeugen auch keine Blinker mehr. Aber gerade dieses Verhalten von Radfahrern führt oft zu Unfällen, wo dann der Autofahrer als der Böse hingestellt wird. Ich kann mich da an einen Fall vor einigen Jahren erinnern, wo man den Autofahrer danach am liebsten öffentlich geteert und gefedert hätte.
Auch da war der Radfahrer ohne Handzeichen einfach abgebogen und hat den Unfall eben nicht überlebt. Wenn die dir bekannte Frau nicht mit einer Hand lenken kann, dann muss sie eben vorher absteigen und die Straße laufend überqueren.
Auch ein Fahrradfahrer muss ein entsprechendes Handzeichen geben, wenn er die Fahrbahn wechseln möchte oder einfach nur abbiegen will. Warum sollte er das nicht tun müssen? So ein Verhalten ist extrem gefährlich und es verwundert einen schon, dass solche Leute draußen herumgeistern. Der Frau will ich nicht begegnen, wenn sie mal mit dem Auto unterwegs ist. Wer weiß, was sie da für komische Ansichten hat. Irgendwo muss doch in so einer Situation die Logik bei einem einsetzen, was hier scheinbar nicht passiert ist. Aber wehe es passiert mal etwas, dann ist das Geschrei groß.
Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin und ich abbiegen möchte, dann schaue ich zunächst nach hinten, um mich zu vergewissern, dass mich keiner über den Haufen fährt, wenn ich jetzt die Hand raus halte und auf die andere Spur wechsle, beziehungsweise nach links abbiegen möchte. Ich habe es schon oft erlebt, dass man von hinten angebrettert kam und so niemals abbremsen könnte, wenn ich anzeige, dass ich abbiegen möchte. Als Autofahrer muss man damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer jederzeit abbiegen kann. Die gleiche Denkweise gilt auch für Fahrradfahrer.
Als Fahrradfahrer hat man rechtzeitig ein deutliches Handzeichen zu geben, wenn man beabsichtigt einzubiegen. Das Handzeichen darf nicht zu kurz und auch nicht all zu lange ausfallen. Wenn man es logisch betrachtet, ist die Frage egal, ob man ein Zeichen zu geben hat oder nicht, wenn man nicht übersehen werden will, dann sollte man das aus Eigeninteresse machen.
Laut StVO ist es Pflicht, da man als Fahrradfahrer die gleichen Regeln zu beachten hat wie ein Autofahrer und wenn man als Fahrer als Fahrradfahrer fungiert, hat man ein Handzeichen zu geben so wie das Auto beim Abbiegen zu blinken hat.
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