Foto-Vereinbarung abschließen, aber nicht volljährig sein
Person A hat vor kurzem eine Foto-Vereinbarung zugesendet bekommen. Hierbei geht es um die Übertragung der Rechte an eine Firma B, das Foto zu veröffentlichen. Dafür soll von der Firma B auch ein Honorar gezahlt werden. Person A ist jedoch noch nicht volljährig, sondern 17. In dem Vertrag der Vereinbarung ist nichts bezüglich Volljährigkeit oder dem Alter vermerkt. Doch gibt es da eine feste Regelung? Ist eine Foto-Vereinbarung auch ein Vertrag? Darf Person A mit 17 solch eine Vereinbarung eingehen?
Meiner Meinung nach ist der Vertrag ungültig, weil man erst mit der Volljährigkeit geschäftsfähig ist. Vorher gelten Verträge meines Wissens nach nicht. Und in diesem Fall ist das ja ein richtiger Geschäftsvertrag mit Abtretung von Rechten, also etwas Schwerwiegendem.
Ich denke auch, dass der Vertrag ungültig ist, wenn die Person A den Vertrag mit siebzehn Jahren unterschrieben hat. Immer hin ist man mit achtzehn Jahren erst volljährig und somit ist man dann erst geschäftsfähig.
Wenn es sich um einen richtigen Vertrag handelt, der besagt, dass irgendwelche Rechte für irgendwelche Fotos abgetreten werden sollen, dann handelt es sich schon um schwerwiegende Sachen. Das heißt, dass die Person A den Vertrag hätte auch gar nicht unterschreiben dürfen, da die Person A nun mal auch weiß, dass diese Person erst siebzehn Jahre alt. Zu dem weiß jede siebzehn Jahre alte Person, dass man mit achtzehn Jahren erst geschäftsfähig ist.
Nur die Sorgeberechtigten dürfen den Vertrag für die Person A unterschreiben und absegnen. Oder die Person A darf mit Einverständnis von den Sorgeberechtigten den Vertrag unterschreiben. Alles andere wäre sicherlich ordnungswidrig und nicht gültig.
Natürlich steht in dem Vertrag nicht drin, dass die Vertragspartner volljährig sein müssen. Denn dieser Umstand wird durch das Gesetz vorausgesetzt. Schließlich wäre es auch nicht möglich, eine Klausel einzubinden, die es erlaubt, dass hier minderjährige Honorarverträge oder ähnliches ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten abschließen. Vieles - gerade was den Schutz von Minderjährigen angeht - lässt sich eben nicht auf vertraglicher Ebene ausschließen!
Und natürlich ist so eine Vereinbarung ein Vertrag. Was sollte es denn sonst sein? Hier gibt ein Minderjähriger seine Rechte (Nutzungsrechte) ab und erhält dafür Geld. Hier könnte man noch argumentieren, dass der Betrag relativ gering ist. Aber dennoch denke ich, dass hier die letztlich die Erziehungsberechtigten gefragt werden bzw. stellvertretend den Vertrag unterzeichnen müssen. Schließlich geht es eben nicht nur um das Einkommen.
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