Cluberöffnung in einem Mietshaus und Lärmschutzbestimmungen

vom 21.04.2013, 16:38 Uhr

Herr A. wohnt in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Erdgeschoss ist eine Gewerbefläche, die bisher leer stand. Vor kurzem hat dort allerdings ein Club eröffnet. Dieser hat freitags und samstags von 21 Uhr bis mindestens 4 Uhr geöffnet. Die Musik ist sehr laut und auch bassbasiert. Die Wohnung von Herrn A. vibriert förmlich die ganze Zeit, was er als sehr belastend empfindet. Nun weiß Herr A. aber nicht wirklich, was er unternehmen kann. Eine Mietminderung würde das Problem ja nicht wirklich lösen. Was kann Herr A. unternehmen? Gibt es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen auf die Herr A. eventuell zugreifen kann?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nun, am besten ist, wenn sich Herr A eine neue Wohnung sucht und auszieht. Und zwar am besten eine Wohnung in einem Haus, wo im Erdgeschoss keine Gewerberäume sind, die umfunktioniert werden könnten als Kneipe oder Club.

Das Problem, was er jetzt hat, wird er nicht ändern können, denn seinetwegen wird ein Club kaum um zehn Uhr abends dicht machen. Wenn die Genehmigung erteilt wurde, den Laden bis vier Uhr zu betreiben, hat er schlechte Karten.

Möglich wäre, die Miete enorm zu kürzen. Aber das hilft Herrn A kaum, den der Lärm dringt trotzdem in seine Wohnung. Und es werden sich auch Personen draußen vor der Tür aufhalten, die sehr laut sind. Falls er das nicht gewusst hat, als er einzog, könnte er vielleicht Geld für Umzug usw verlangen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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