Bibliotheks-Mahngebüren - wie wird es gehandhabt?

vom 20.04.2013, 12:25 Uhr

Person A hat sich vor mehreren Jahren ein Buch in der Bibliothek in Stadt B ausgeliehen und ist daraufhin in eine weiter entfernte Stadt C gezogen. Nun muss Person A berufsbedingt wieder in Stadt B zurückziehen und hat durch Zufall in seinen Sachen das Buch wiedergefunden, das er sich vor mehreren Jahren in dieser Bibliothek ausgeliehen hatte und dementsprechend nie zurückgegeben hat. Nun beträgt die Mahngebür pro Tag 1€ und Person A hat das Buch nun schon fast 6 Jahre. Der Bibliotheksausweis ist schon seit 5,5 Jahren abgelaufen.

Nun fragt sich Person A, ob er das Buch zurückgeben soll und wie viel Mahngebühr er dann zahlen muss. Da er - aufgrund seines Umzuges - keine Mahnbriefe erhalten hat (entweder nicht weitergeleitet oder einfach nicht zustellbar) weiß Person A nun nicht, was er tun soll. Gibt es eine Pauschalmahngebür oder sollte Person A sich darauf einstellen, mehrere hundert Euro zahlen zu müssen? Was würdet ihr tun, wenn ihr ein Buch wiederfinden würdet, was ihr über mehrere Jahre hinweg ausgeliehen habt?

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mehrere hundert Euro? Als mal ehrlich, ich glaube kaum, dass es sowas gibt. Die Bücherei hat das Buch sicher ohnehin längst als Verlust verbucht und ersetzt. Wenn A es nun zurückgibt, muss er/sie vielleicht die bis zum Zeitpunkt der Verlustverbuchung entstandenen Gebühren und eine gewisse Summe für den Ersatz des Buches bezahlen, pauschal oder auch in tatsächlicher Höhe, das weiß ich nicht. Aber mehr auf keinen Fall.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Anders als manchmal geglaubt wird, laufen Mahngebühren nicht bis zur Unendlichkeit weiter. Üblicherweise hat eine Bibliothek eine feststehende Mahnroutine, und wenn nach der vorher festgelegten Anzahl Mahnungen das Buch immer noch nicht zurückgegeben wurde, wird es als Verlust abgeschrieben, wenn es sich nicht gerade um ein exotisches, seltenes Werk handelt.

Wahrscheinlich finden es die Bibliotheksmitarbeiter sogar ganz lustig, wenn Person A nach über fünf Jahren mit dem Buch dasteht und verlangen maximal die übliche Mahngebühr, wenn überhaupt.

» Gerbera » Beiträge: 11335 » Talkpoints: 53,75 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



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