Ahnenforschung und Veröffentlichung von Daten auf Homepage

vom 19.04.2013, 08:29 Uhr

Herr A. betreibt seit längerer Zeit sehr intensiv Ahnenforschung und kann seinen Stammbaum zum Teil auch bis ins 16. Jahrhundert belegen. Da er auf seine Ergebnisse sehr stolz ist, möchte er diese auch gerne mit anderen Menschen teilen. Außerdem erhofft sich Herr A. natürlich auch, entferntere Verwandte zu finden. Deshalb veröffentlicht er die Daten auf einer Homepage. Er benennt dazu die Vornamen und die Familiennamen und die Geburtstage und die Todestage.

Nun hat sich ein Cousin von Herrn A. gemeldet, der fordert, dass er sofort seine Daten von der Homepage löscht. Das kann Herr A. ja noch nachvollziehen. Gleichzeitig fordert der Cousin aber auch, dass Herr A. die Daten und Namen seiner Eltern, die bereits verstorben sind, entfernen soll. Herr A. fragt sich aber, ob sein Cousin das überhaupt verlangen kann? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Welche und wessen Daten dürfen auf einer solchen Homepage in welcher Form veröffentlicht werden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Am Sichersten fährt man wenn man sich hierbei an das Archivgesetz hält. Dieses sieht Sperrzeiten von 10 Jahren nach dem Tod bzw. 100 Jahren nach der Geburt, wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist. Wenn man seinen Stammbaum mit entsprechender Software ins Netz stellt werden diese Personen meist automatisch als "Lebend" gekennzeichnet und Namen sowie Daten werden nicht angezeigt. Lebende Personen haben das Recht zu verlangen dass ihr Name und ihre Beziehung zum Stammbaum gelöscht wird.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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