Gewerbeschein bei Fotoausstellung/-verkauf erforderlich?

vom 18.04.2013, 20:07 Uhr

A wird demnächst einige Bilder ausstellen. Für den Fall, dass bei der Ausstellung ein Bild verkauft wird, stellt sich A die Frage, ob er einen Gewerbeschein benötigt. Immerhin handelt es sich um ein Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer. Muss A für diesen Zweck einen Gewerbeschein beantragen? Gibt es noch etwas, was A in diesem Fall beachten muss, damit alles korrekt abläuft?

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Von einem Gewerbe ist nur dann auszugehen, wenn eine echte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bei einem einmaligen Verkauf von Bildern, für die man wahrscheinlich schon seit Jahren viel Zeit und Geld investiert hat, dürfte dies kaum der Fall sein. Und wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Du musst kein Gewerbe anmelden, weil es Kunst ist und kein Gewerbe. Aber versteuern musst du das Geld natürlich. Du bist dann freischaffender Künstler. Gewerbe wäre es, wenn es eher etwas Handwerkliches ist. Aber selbstverständlich muss ein Künstler seine Einnahmen versteuern, auch wenn er jahrelang an dem Werk gemalt oder gearbeitet hat. In dem Moment, wo er sein Werk verkauft, hat er ja eine Gewinnerzielungsabsicht.

Eine Gewinnerzielungsabsicht hat man nicht, wenn man beispielsweise vor 10 Jahren ein Sofa für 1000 Euro gekauft hat und es jetzt für 500 verkauft.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^