Wann muss der Betriebsrat bei Kündigungen gefragt werden?

vom 18.04.2013, 18:17 Uhr

In der heutigen Zeit, hört und liest man immer wieder von Kündigungen durch den Arbeitgeber. Bei größeren Betrieben, die einen Betriebsrat haben, wird dazu auch der Betriebsrat angehört. Aber in welchen Fällen muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber gefragt werden, ob er kündigen darf? In wie weit hat der Betriebsrat wirklich Einfluss auf die Kündigung? Wie viel Zeit muss zwischen Anhörung des Betriebsrats und der Kündigung liegen? Gibt es da Fristen? Was muss im Zusammenhang einer Kündigung und eines Betriebsrats beachtet werden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich es weiß, wird der Betriebsrat in vielen Firmen bei allen Kündigungen angehört. Deshalb gibt es in größeren Unternehmen auch einen freigestellten Betriebsrat. Bei einem Bekannten lag zwischen der Betriebsratsanhörung und der Kündigung keine Zeit, sondern die Entscheidung des Betriebsrates wurde direkt der Personalabteilung mitgeteilt, die dann am selben Tag die Kündigung versandt hat.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Arbeitgeber fragt den Betriebsrat nicht um eine Erlaubnis, ob er seinen Arbeitnehmer kündigen darf. Wenn alles von dem Urteil des Betriebsrats abhängen würde, hätte er zu viel Macht und könnte sich immer querstellen.

Es muss zwar der Betriebsrat vorher angehört werden (sonst ist die Kündigung unzulässig), doch ob er nun seinen Segen bei der Kündigung gibt oder nicht, spielt keine große Rolle. Auch wenn er dagegen ist, darf dem Arbeitnehmer gekündigt werden. Es gibt jedoch eine Frist von einer Woche nach der Anhörung, in der der Betriebsrat widersprechen kann.

Das bringt aber nur was, wenn der gekündigte Arbeitnehmer in Erwägung zieht, zu klagen. Schließlich müssen für eine Kündigung mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss bei einer betriebsbedingten Kündigung (also wenn zum Beispiel die Auftragslage schlecht ist) eine vernünftige Sozialauswahl stattgefunden hat. Es gibt da festgelegte Kriterien, wer zuerst zu entlassen ist in so einer Situation. Und wenn der Gekündigte weiß, dass der Betriebsrat da nicht einverstanden ist, hat er bei einer Klage gute Erfolgsaussichten.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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