Handwerker Extrem Inkasso
vom 25.04.2008, 11:10 Uhr
Also, Strafbar ist es nicht, denn es gibt die Nette Klausel:
"Die Ware bleibt bis zur Vollständigen bezahlung eigentum der Firma XYZ AG."
als Beispiel.
Meine alte Firma in der ich gearbeitet habe, hat das auch gemacht, wir haben auch etwas wieder abgebaut, nachdem der Kunde 4 Monate lang nicht bezahlt hat. Somit war das ganze für uns gegessen, und vergessen.
Der Kunde hat sich schwarz geärgert, das er nicht bezahlt hat und nun nichtmehr Fernsehen konnte da die Sat anlage wieder weg war. Erlaubt ist das ganze definitiv, fraglich ist nur, ob es die Firmen umsetzen?
kommissar hat geschrieben:Erlaubt ist das ganze definitiv, fraglich ist nur, ob es die Firmen umsetzen?
Wahrscheinlich deswegen, weil es hierzulande schnell in Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch oder auch Schadenersatz enden kann. Denn wenn der Kunde nachweist, dass durch das Abbauen ein Schaden entstanden ist ist man selber schnell der Dumme.
Bei einer SAT Anlage mag das noch gehen, aber nicht wenn ein Wintergarten an das Haus angebaut, Parkett oder Kabel verlegt oder eine Wand gestrichen oder verputzt wird.
kommissar hat geschrieben:Also, Strafbar ist es nicht, denn es gibt die Nette Klausel:
"Die Ware bleibt bis zur Vollständigen bezahlung eigentum der Firma XYZ
Sei doch, bitte, so nett und verbreite nicht solchen blühenden Unsinn. Nachher glauben die Leute das Zeug sogar? Mach dich doch erst einmal vertraut mit dem Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
kommissar hat geschrieben:Erlaubt ist das ganze definitiv...
Falsch. Falsch. Falsch.
Es ist verboten. Und es ist strafbar. Wenn der Betroffene einen anzeigt, wird das auch in höchstem Maße teuer. Mit eurer Sat-Anlage habt ihr also mehr als Glück gehabt.
Es ist sogar so:
Wenn z.B. ein Fernsehhändler einem Kunden einen Fernseher liefert, diesen aufstellt und anschließt, und der Kunde sich direkt dabei weigert, das Gerät zu bezahlen, dann darf der Lieferant das Gerät nicht einfach wieder mitnehmen. Das geht sogar soweit, daß ein Handwerker, der Material (z.B. Fenster oder Waschbecken) zu einer Baustelle geliefert hat, diese bei Zahlungsverzug nicht wieder abholen darf.
Das klingt ungerecht. Das ist sicher auch ungerecht. Aber das ist die Rechtslage. Ob es einem paßt oder nicht.
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