Gleichgeschlechtlicher Kontakt bei Halbgeschwistern strafbar
Herr A. und Herr B. sind beide volljährig. Die beiden jungen Männer haben den selben Vater, haben das aber erst erfahren, als beide bereits fast erwachsen waren. Sie lernten sich dann auch kennen und verstanden sich auf Anhieb sehr gut. Der Kontakt wird dann auch häufiger und irgendwann auch enger.
Seit kurzem haben die beiden eine gleichgeschlechtliche Beziehung miteinander. Die beiden jungen Männer lieben sich sehr, halten ihre Beziehung aber noch geheim. Gerne würde sie mit ihren Gefühlen an die Öffentlichkeit gehen, wissen aber nicht, ob das nicht strafbar ist.
Die beiden Männer sind ja nie als Geschwister aufgewachsen. Außerdem können sie keine gemeinsamen Kinder bekommen. Ist ihre Beziehung nun strafbar oder nicht? Mit welchen Strafen müssten sie rechnen, falls ihre Beziehung auffliegt?
Die hier wichtige rechtliche Grundlage ist der § 173 des Strafgesetzbuches, der die Inzest-Frage regelt. Laut diesem steht auf "Beischlaf" zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie eine Strafe, die in der Höhe variiert, je nachdem, ob man der jüngere oder ältere Partner ist. Das gilt auch für Geschwister und auch bei einem bereits wieder erloschenen Verwandtenverhältnis. Von einer Strafe wird im Grunde nur abgesehen, wenn beide Partner noch minderjährig sind, zu dem Zeitpunkt, wo die "Straftat" passiert.
Soweit zum Gesetz. Nun ist also die Frage, wie "Beischlaf" definiert ist. Ich habe mal gelesen, aber eindeutig sicher bin ich mir bei der Verlässlichkeit der Quelle nicht, dass zum Beischlaf ganz konservativ ein Mann und eine Frau gehören. Sprich, es muss, so sagte man mir mal, Vaginalverkehr stattfinden. Dann wäre also eine homosexuelle Inzestbeziehung straffrei, wenn dies wirklich stimmt. Aber ich habe meine Zweifel, denn meines Wissens gilt es auch als strafbarer Inzest, wenn zwei andersgeschlechtliche Verwandte sexuelle Handlungen, aber keinen Koitus miteinander haben. Dann wäre die Aussage, es müsse Vaginalverkehr zwingend geben, um von einem strafbaren Inzest sprechen zu können, ja hinfällig.
Dass Herr A. und Herr B. keine erbkranken Kinder miteinander zeugen können, und ja immer behauptet wird, der Grund für die Strafbarkeit von Inzest sei ja bloß, dass keine erbkranken Kinder geboren werden können, spielt rechtlich wohl leider nicht unbedingt eine Rolle. Inzest ist ja bei heterosexuellen Beziehungen auch definitiv strafbar, wenn einer der Partner sterilisiert oder krankheitsbedingt unfruchtbar ist, oder wenn strikt verhütet wird. Es kann also nicht allein um kranke Nachkommen gehen, es ist und bleibt eher eine Frage von Moraldenken und Tradition.
Unabhängig von der gesetzlichen Strafbarkeit würde ich mir ein Outing übrigens wirklich sehr gut überlegen. Inzest gehört noch immer zu den größten Tabus in dieser Gesellschaft und viele Menschen fühlen sich "automatisch" davon abgestoßen und ekeln sich. Ich denke, die Gefahr, dass bei Bekanntwerden einer inzestuösen Beziehung zwischen den beiden jungen Männern eine soziale Stigmatisierung drohen könnte, ist sehr hoch. Bisherige Freunde und Verwandte könnten sich abwenden. Auch, wenn man eigentlich meinen sollte, die jungen Männer müssen selbst wissen, was sie tun, und im Grunde richten sie auch keinen Schaden mit ihrem Verhalten an, die Toleranz ist in dem Bereich nicht gerade hoch bei den Mitmenschen.
Leider gibt es da also wohl keine gute Lösung. Man kann nur wählen, was weniger schlimm ist: Sich von den Mitmenschen zum "Monster" erklären zu lassen und seine Beziehung offen zu leben, oder aber, seine Neigungen zu verschweigen und immer Angst haben zu müssen, dass die geheime Beziehung irgendwann auffliegt, aber dafür sozial relativ in Ruhe gelassen zu werden.
Nach der Gesetzeslage müsste das eigentlich verboten sein. Mir ist dieser Inzestparagraf eh nicht einleuchtend und ich würde ihn ganz abschaffen. Es geht niemanden etwas an, zu wem ich privat welche sexuelle Beziehung habe. Ich schade keinem damit.
Natürlich ist die Gefahr von Erbkrankheiten höher, aber die Kinder müssen nicht krank werden. Die Adelsgeschlechter sind alle irgendwie miteinander verwandt. Im alten Ägypten und anderen früheren Kulturen gab es oft Geschwisterehen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass in ländlichen Gegenden, wo es einen "Dorfhengst" gibt, Halbgeschwister heiraten, die gar nichts davon wissen, und die Mütter schweigen.
@anlupa: Du meinst das hoffentlich nicht wirklich ernst, dass man diesen Paragraphen komplett abschaffen sollte. Selbst wenn du dich darauf berufen willst, dass man das vor tausenden von Jahren schon so gemacht hat, dass Geschwister verheiratet wurden. Dann sollten dir auch die Folgen dabei bewusst sein. Denn immerhin hatten diese Ehen eine überdurchschnittliche Kindersterblichkeit, was auch wissenschaftlich mittlerweile begründet ist.
Und soweit mir bekannt ist, geht es bei Inzestbeziehungen nicht nur um heterosexuelle Beziehungen. Es sind da auch gleichgeschlechtliche Beziehungen ausgeschlossen, auch wenn dadurch keine Kinder gezeugt werden können. Nur wenn man den Faden eben weiterspinnt und gleichgeschlechtliche Beziehungen erlauben würde, dann würden andere Geschwisterpaare schnell dagegen klagen und damit argumentieren, dass man sich auf Erbkrankheiten testen lassen oder auf gemeinsame Kinder verzichten kann.
Doch, ich meine das durchaus ernst. Solche Beziehungen kommen sehr selten vor, weil es genetisch einprogrammiert ist, dass Kinder, die zusammen aufwachsen, keine sexuelle Liebesbeziehung anfangen. Bei den seltenen Fällen, meist unter Halbgeschwistern, sollte der Gesetzgeber außen vor bleiben. Und die noch selteneren Fälle, dass bewusst Kinder entstehen, sind wesentlich seltener als die Fälle, wo das passiert, wenn die Halbgeschwister nicht wissen, dass sie verwandt sind, siehe "Dorfhengst".
anlupa hat geschrieben:Doch, ich meine das durchaus ernst. Solche Beziehungen kommen sehr selten vor, weil es genetisch einprogrammiert ist, dass Kinder, die zusammen aufwachsen, keine sexuelle Liebesbeziehung anfangen. Bei den seltenen Fällen, meist unter Halbgeschwistern, sollte der Gesetzgeber außen vor bleiben. Und die noch selteneren Fälle, dass bewusst Kinder entstehen, sind wesentlich seltener als die Fälle, wo das passiert, wenn die Halbgeschwister nicht wissen, dass sie verwandt sind, siehe "Dorfhengst".
Ist es aber nicht vielleicht deswegen so "selten", weil es vom Gesetz verboten und auch von der Gesellschaft her nicht toleriert wird? Es hat seinen Sinn und Zweck, warum das so ist und ich denke, dass es häufiger stattfinden würde, wenn es quasi "legalisiert" werden würde. Es gibt so viele Menschen auf der Welt, da muss man nicht unbedingt Inzest betreiben - soweit meine Meinung.
Ich kann dich wirklich nicht so ganz verstehen anlupa. Würdest du dann auch einem Vater erlauben seine Tochter zu ehelichen? Sollte man wirklich dieses Gesetz verändern sehe ich es kommen, dass mehr solche Beziehungen kommen werden und ich denke nicht, dass das gut wäre. Müssen denn wirklich geschädigte Kinder zur Welt kommen, die ihr ganzes Leben lang mit dem Spott der Gesellschaft leben müssen? Ich habe nichts dagegen wenn man sich liebt und wenn daraus keine Kinder entstehen können, kann man das vielleicht auch in so einer Beziehung, aber man sollte doch nicht über Kinder entscheiden. Es gibt so viele kranke und behinderte Kinder ich denke nicht, dass man das noch schlimmer machen muss. Man hat ja auch genügend andere Menschen zur Auswahl und automatisch funktioniert das eben auch nicht so mit dem genetischen Ausschluss.
Zu dem geschilderten Fall würde ich sagen, dass es bei einer Mann Frau Beziehung strafbar wäre, aber scheinbar gibt es da eine Lücke im Gesetz für gleichgeschlechtliche Paare. Immerhin können da ja auch keine Kinder entstehen.
anlupa hat geschrieben:Doch, ich meine das durchaus ernst. Solche Beziehungen kommen sehr selten vor, weil es genetisch einprogrammiert ist, dass Kinder, die zusammen aufwachsen, keine sexuelle Liebesbeziehung anfangen.
Das sehe ich etwas anders. Es gibt durchaus solche Fälle und einige davon stoßen sogar bis in die Medien vor. Frag mich nicht nach konkreten Namen, denn die merke ich mir bei solchen widerwärtigen Sachen nicht. Es gab einen Fall, in dem das "Paar" mehrere Kinder hatte. Alle waren teilweise schwer geistig behindert und schon alleine deswegen sollte man so etwas verbieten. In diesem Moment ist es einfach nur Egoismus, dem da nachgegangen wird. Man sollte vielleicht mal ein paar Schritte weiter denken, bevor man so etwas macht. Vor allem hätte es spätestens nach dem ersten Kind irgendwo Klick im Kopf machen sollen, aber das hat es ja leider nicht.
Ich stimme denjenigen hier zu, die an diesem Gesetz zum Schutze der Kinder festhalten wollen. Ich muss vor allem LongHairGirl recht geben. Wäre es erlaubt, wäre es gesellschaftlich akzeptiert und würde häufiger passieren. Gesetze sind doch der Spiegel unserer Gesellschaft. Und der Gesetzgeber ist auch nicht dazu da, sich aus "Dingen rauszuhalten, die ihn nichts angehen." Dann würde es auch keine Regelungen bezüglich Kaufverträgen geben und jeder könnte jeden ungestraft über´s Ohr hauen.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt des Inzest-Verbots ansprechen und das ist der Schutz der beiden, die diesen Inzest begehen. Bei dem Beispiel, dass hier angesprochen wurde,das Paar, das auch schon mehrere behinderte Kinder bekommen hat. In diesem Fall waren sie auch nicht gemeinsam aufgewachsen. Aber man muss sich doch auch überlegen, was die beiden zueinander hinzieht. Sie war z.B. wesentlich jünger als er. Ich würde mal annehmen, dass sie beide kein sehr gutes Verhältnis zum gemeinsamen Vater haben. Immerhin hat er ihnen jahrelang ein Geschwister verheimlicht. Vielleicht ist er sozusagen Vaterersatz für sie.
Was ich meine, ist, dass in diese Beziehung dann noch so viel mehr reinspielt als in eine "normale" Beziehung, wo sich zwei einfach in der Schule kennenlernen. Vielleicht verwechseln sie Liebe mit dem Wunsch nach einer intakten Familie, die sie nie hatten. Auch die Verbundenheit, die man meint zu spüren, kann mit Liebe verwechselt werden. Man hat sich vielleicht immer einen großen Bruder gewünscht. Jetzt bekommt man plötzlich einen in einer Phase, wo sexuelle Beziehungen wichtiger sind als geschwisterliche. Und um ihn nicht zu verlieren, geht man halt eine sexuelle Beziehung ein. Das geschieht natürlich nicht bewusst.
Mit all diesen verkomplizierenden Aspekten geht es einfach nicht nur um Liebe und sexuelle Anziehungskraft. Es ist wirklich sehr schwierig, aber ich denke der Gesetzgeber möchte auch diese beiden sozusagen voreinander schützen. Und das trifft auch auf homosexuelle oder aus anderen Gründen unfruchtbare Paare zu.
Mir war irgendwie klar, dass jetzt ein moralischer Disput ausbrechen würde. Ich stehe übrigens auf Anlupas Seite: Ja, ich bin auch der Meinung, dass der Inzest-Paragraph abgeschafft werden könnte. Das mag vielleicht schockierend wirken, aber mal ehrlich, wieso sollte man zwei einvernehmlich handelnden erwachsenen Menschen Vorschriften bezüglich ihres Sexuallebens machen? Wären Minderjährige im Spiel, wäre das etwas Anderes. Ebenso, wenn es unfreiwillige Sexualkontakte wären, dann fiele das aber sowieso unter die Regelungen bezüglich Vergewaltigung und "sexuellen Missbrauch".
Nun könnte man immernoch argumentieren, dass ja erbkranke Kinder durch inzestuöse Beziehungen entstehen könnten, aber nicht jeder möchte sich fortpflanzen. Wenn ein Paar dauerhaft verhütet, dann gibt es auch kein Problem mit kranken Nachkommen. Abgesehen davon erscheint es mir, ehrlich gesagt, sowieso seltsam, wenn ein Staat Regelungen trifft, um die Geburt erbkranker Menschen zu verhindern. Da könnte man ja gleich beginnen, auch Menschen in nicht-inzestuösen Beziehungen die Fortpflanzung zu verbieten, wenn sie Krankheiten haben, die vermutlich vererbt würden. Das gab es vor Jahrzehnten schon einmal und soetwas muss wirklich nicht erneut geschehen. Darum empfinde ich es allgemein als sehr kritisch, dass der Staat meint, sich in einen der intimsten Bereiche des menschlichen Lebens, nämlich in das Sexualleben, seiner Bürger einmischen zu müssen. Wie gesagt, sofern alles einvernehmlich zwischen allen Beteiligten geschieht, finde ich keinen Grund, der eine Einmischung rechtfertigen würde.
Übrigens gäbe es einen allgemein viel besseren Ansatz gegen die "Verspottung Behinderter", die hier jemand beschrieb, als die Entstehung erbkranker Kinder verhindern zu wollen indem man die Zeugung einfach verbietet: Man könnte einfach dafür sorgen, dass behinderte Menschen diskriminierungs- und spottfrei leben können! Davon würden auch behinderte Menschen profitieren, die nicht aufgrund einer Inzestbeziehung behindert sind.
Ich sehe bei diesem gesamten Verbot eher unnötiges Leid durch die Kriminalisierung von Menschen, die mit ihrem einvernehmlichen Handeln niemandem schaden. Auch, dass es ja genug andere Menschen gäbe, mit denen man eine Beziehung haben könnte, ist ja wohl kein Argument. In wen man sich verliebt, kann man sich schlecht aussuchen. Man kann es allerhöchstens unterdrücken, aber das führt dann mitunter auch zu psychischen Folgeerkrankungen.
Ebenso empfinde ich den Gedanken, man müsse erwachsene Menschen vor sich selbst schützen, als sehr seltsam. Denn man sollte meinen, Volljährige, sofern sie nicht ärztlich als geistig unterentwickelt gelten, sind mündige Bürger, die über ihr eigenes Leben ohne fremde Einmischungen bestimmen dürfen sollten. Und selbst geistig Behinderte dürfen übrigens selbst über ihr Sexualleben entscheiden, ohne dass der Staat sich da einmischt.
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