Gleichgeschlechtlicher Kontakt bei Halbgeschwistern strafbar

vom 17.04.2013, 00:59 Uhr

Wawa666 hat geschrieben:Ebenso empfinde ich den Gedanken, man müsse erwachsene Menschen vor sich selbst schützen, als sehr seltsam. Denn man sollte meinen, Volljährige, sofern sie nicht ärztlich als geistig unterentwickelt gelten, sind mündige Bürger, die über ihr eigenes Leben ohne fremde Einmischungen bestimmen dürfen sollten. Und selbst geistig Behinderte dürfen übrigens selbst über ihr Sexualleben entscheiden, ohne dass der Staat sich da einmischt.

Da muss ich dir jetzt im Nachhinein doch Recht geben. Ich hab dabei nur an dieses Paar aus Leipzig mit den drei behinderten Kindern gedacht. Die Frau war vielleicht nicht diagnostiziert als geistig unterentwickelt, aber haarscharf dran vorbei. Sie wirkte einfach nicht wie ein selbständig denkender Mensch. Aber eigentlich sollten Erwachsene selber über ihr Leben entscheiden dürfen. Das stimmt. Aber geistig Behinderte dürfen oft nicht ohne Einmischung über ihr Sexualleben entscheiden. Sie haben meist einen Vormund, der auch staatlich bestimmt sein kann. Frauen mit Down-Syndrom wird oft die Pille als Vitamine jeden Abend zum Abendessen gegeben.

Dass man die Zeugung erbkranker Kinder nicht verhindern soll, verstehe ich aber nicht. Vor der Zeugung existiert - im Gegensatz zur Abtreibung - noch kein schützenswertes Wesen bzw. sogar noch gar kein Wesen. Und mit dem Wissen, zu einem hohen Prozentsatz behinderte Kinder zu zeugen, sich an eben diese Zeugung zu machen, empfinde ich als vorsätzliche Körperverletzung. Da mag ein Gesetz bei Trägern von vererbbaren Krankheiten noch schwierig sein. Bei Geschwistern ist es das aber nicht. Und ihnen die Verhütung vorzuschreiben, obwohl sie verheiratet sind, wäre ja noch schräger.

Und es geht auch nicht nur um den Spott. Selbst wenn Behinderte zu 100 % in die Gesellschaft integriert wären, hätten sie immer noch ihre körperlichen und geistigen Probleme. Ich will nicht sagen, dass Behinderte kein erfülltes und glückliches Leben führen können. Aber wenn man es schon vor der Zeugung weiß, finde ich es nicht diskriminierend, dies zu verhindern. Ich denke mal, die wenigsten Behinderten wünschen sich ihr Leben für ihre Kinder.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Verbot von Inzest oder Abschaffung des Paragrafen. Ich bin nach wie vor dafür, dass wir ihn behalten. Weil es schlicht unnatürlich ist, seinen Bruder zu heiraten. Aber wenn es erlaubt ist, wird es auch getan werden. Entweder von religiösen Fanatikern oder Traditionalisten - muslimischen Traditionalisten traue ich sowas durchaus zu. Dann ist es zwar in einem extrem muslimischen Land wie Saudi-Arabien, in dem es erst seit einigen Jahren ein Kino gibt, verboten, aber in Deutschland möglich.

Oder man kann dann einfach seinen Bruder heiraten, um Steuern zu sparen. Die Prüfung auf Echtheit der Beziehung wie es bei Ehen, die unter Verdacht stehen nur zur Einwanderung geschlossen worden zu sein, dürfte schwierig werden. Bei der Prüfung wird beobachtet, wie gut sich das Paar versteht und wie gut sie sich kennen. Nun, da sich sich von Geburt an kennen, wahrscheinlich recht gut.

Man kann eine Sache entweder verbieten oder erlauben. Ich glaube, die paar Fälle, in denen sich Halbgeschwister erst im Erwachsenenalter kennenlernen, sind zu vernachlässigen bevor tausende muslimische Mädchen mitten in Deutschland ihren Bruder heiraten müssen. Und wenn man es verbietet, dann ist es auch für homosexuelle Paare verboten.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke auch nicht, dass das Gesetz da wirklich eine große Rolle spielt. Wenn Geschwister sich aus irgendeinem Grund ineinander verlieben, dann werden die sich sicherlich nicht viele Gedanken über irgendwelche Gesetze machen. Daher glaube ich nicht, dass die momentanen gesetzlichen Regelungen den Beischlaf unter Geschwistern wirklich verhindern. Zudem gibt es ja auch ein gesellschaftliches Tabu, was dazu führt, dass diejenigen, die es machen, das vermutlich geheim halten werden.

Zudem denke ich, dass auch ganz viele andere Paarkonstellationen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu behinderten Kindern führen, etwa wenn Mütter schon recht als sind, Erbkrankheiten haben usw. Denen kann man auch nicht die Fortpflanzung verbieten. Man könnte ja sagen, dass man es dann erlauben könnte, wenn definitiv keine Kinder dabei herauskommen, etwa wenn beide sterilisiert sind oder es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt. Heirat würde ich aber dennoch ausschließen, eben damit nicht einfach mal jemand aus Steuergründen den Bruder heiratet.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es mag sein, dass geistig behinderten Menschen ohne deren wirklichen Verständnis Verhütungsmittel gegeben werden. In dem Fall aber wohl eher nicht deswegen, weil man glaubt, die Geburt von erbkranken Kindern verhindern zu müssen, sondern eher, weil man annimmt, dass der behinderte Mensch es nicht schafft, ein Kind ausreichend zu versorgen. Denn der Behinderte gilt ja, wenn er schon einen Vormund bekommt, als allgemein schon nicht fähig, sich selbst zu versorgen. Dann ist die zusätzliche Versorgung eines Kindes natürlich wohl eher weniger gewährleistet.

Aber unabhängig davon, dass man den betroffenen geistig behinderten Menschen Verhütungsmittel gibt, so haben sie definitiv ein Recht auf Sexualität. Sie können dabei frei bestimmen, wie und mit wem sie sie ausüben. Ich habe jetzt kein genaues Beispielurteil parat, aber meines Wissens ist es rechtswidrig, geistig Behinderten das Sexualleben zu verbieten. Es ist sogar festgesetzt, dass sie dieses Recht haben.

Den Gedankengang, dass Behinderte es schwer haben und dass man es verhindern möchte, dass Menschen auf die Welt kommen, die erschwerte Lebensbedingungen haben, kann ich schon nachvollziehen. Aber ich finde, das muss man weitaus differenzierter sehen. Wenn man nun beispielsweise sagen würde, die Entstehung geistig behinderter Kinder müsse auf jeden Fall staatlich verhindert werden, was wäre dann beispielsweise, wenn eine Frau so ein Kind erwartet, aber nicht abtreiben möchte? Dann kann der Staat sie nicht dazu zwingen. Selbst wenn man nun argumentieren könnte, das Kind würde es sowieso nur schwer haben und die Mutter würde dem Kind unnötig Probleme machen. Aber nein, hier darf der Staat sich nicht einmischen.

Ebenso darf er sich, zum Glück, in nicht-inzestuösen Partnerschaften auch nicht einmischen, indem er zum Beispiel zwei erbkranken Partnern das Kinderkriegen verbietet, oder generell den Sex. Wohlgemerkt, bei nicht verwandten Erbkranken darf er sich nicht einmischen, bei Inzestbeziehungen hingegen schon, obwohl das "Resultat", nämlich die Geburt eines behindertes Kindes, ja im Grunde genau dasselbe ist. Ich finde es irgendwie "seltsam", dass hier so mit zweierlei Maß gemessen wird. Daher denke ich auch, dass es beim Inzestparagraphen weniger um wirkliche medizinische Dinge geht, sondern tatsächlich zum großen Teil einfach um Moralvorstellungen.

Ich empfände es übrigens als weniger seltsam, in Inzestbeziehungen das Verhüten nahezulegen, anstatt ihnen direkt vorzuschreiben, dass sie keinen Sex haben dürfen. Ich finde, es sollten, wenn überhaupt, dann Maßnahmen getroffen werden, die genau das Problem beheben. Das Problem ist hier aber eben nicht der Sex, sondern die Zeugung. Abgesehen davon denke ich, wissen die meisten inzestuösen Paare selbst von der Gefahr für eventuelle Nachkommen und werden daher schon von sich aus für Verhütung sorgen, weil sie eben auch kein schwerstbehindertes Kind haben möchten.

Übrigens ist Inzest interessanterweise nicht einmal unnatürlich im eigentlichen Sinne. Er kommt bei vielen Tierarten vor und kam auch immer wieder in verschiedenen menschlichen Kulturen als "normal" vor. Ich denke, es handelt sich um eine kulturelle Sache, keine natürliche.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Seid ihr euch da so sicher, dass die Paare auch wissen, dass sie Halbgeschwister sind, wenn sie sich erst mal kennengelernt haben? Einfaches Beispiel aus der Realität, welches wirklich nicht selten vorkommt. A und B haben den selben Vater. Allerdings ist B das Ergebnis einer Affäre und dessen Mutter hat B dem Ehemann als Kind untergejubelt. Sprich laut Geburtsurkunde taucht da als Vater jemand ganz anderes auf.

Wenn diese beiden Menschen sich begegnen und auch heiraten wollen, wird man auf dem Standesamt bei der Überprüfung der Ehefähigkeit nicht feststellen, dass sie überhaupt Halbgeschwister sind. Trotzdem begehen sie in dem Fall, wenn auch unwissentlich, Inzest. Sie machen sich dabei zwar nicht strafbar, da ihnen das Verwandtschaftsverhältnis nicht bekannt ist. Aber sie müssen dann ihre Beziehung beenden, wenn ihnen diese Tatsache bekannt ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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