Welches Mindestalter gilt bei ehrenamtlicher Betätigung?

vom 16.04.2013, 21:11 Uhr

A ist 15 Jahre alt und möchte gerne ehrenamtlich in einem Tierheim arbeiten. Nun hat A gehört, dass man dafür mindestens 16 Jahre alt sein muss. Eine andere Bekannte von A meinte sogar, dass A 18 sein muss um ehrenamtlich arbeiten zu dürfen.

Gibt es wirklich ein Mindestalter für ehrenamtliche Betätigung oder kann man auch als Jugendlicher ehrenamtlich arbeiten? Ich persönlich denke, dass logischer Weise das Mindestalter bei 14 liegen müsste, weil ja auch gerichtlich angeordnete Sozialstunden in Einrichtungen ab 14 sind. Wisst ihr da mehr und liege ich da richtig? Kann man diese Sozialstunden mit ehrenamtlicher Tätigkeit in dieser Hinsicht vergleichen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass es da grundsätzlich ein Mindestalter gibt. Es kommt wahrscheinlich aber auf die Tätigkeit an. Ein Ehrenamt ist ja keine Arbeit, sondern eine Tätigkeit, sodass die Regeln für Arbeit nicht gelten sollten. Ich kenne einen 10-jährigen Jungen, der bei der freiwilligen Feuerwehr arbeitet. Das zählt ja auch zu Ehrenamt. Auch der Schulsanitätsdienst, den schon jüngere Schüler ausüben, ist ein Ehrenamt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn A acht Jahre alt ist und sich freiwillig dazu bereit erklärt hat, regelmäßig einen Fußball mitzubringen, wenn er sich mit B, C und D auf einem Bolzplatz trifft (die alle zwischen sieben und acht Jahre alt sind), dann übt A auch ein Ehrenamt aus und dies im Grunde schon mit acht Jahren! Es ist aber denkbar, dass A mal nicht kann - und dann würde C einspringen, der sieben Jahre alt ist. Ein Mindestalter wurde von A, B, C und D insofern festgelegt, als dass sie E nicht mitspielen lassen wollen, weil E erst vier Jahre alt ist.

Diese hier definitiv geltenden Mindestvoraussetzungen bzgl. des Alters lassen sich aber zweifelsfrei nicht auf die Arbeit im Tierheim übertragen. Denn dazu müsste sich der Betreiber des Tierheims bereit erklären. Wie weit der hier gehen würde, hängt von der Bereitschaft hinsichtlich des Haftungsrisikos, der Versicherungen und dem Vertrauen zur ehernamtlich arbeitenden Person ab. Natürlich auch vom Bedarf an freiwilligen Helfern. Denn wenn dringend jemand gebraucht wird der hier ehrenamtlich aushilft und der Fortbestand des Tierheims davon abhängt, dann würde man wohl auch 12-jährige dort vorfinden können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es gibt kein einheitliches Mindestalter für ehrenamtliche Tätigkeiten. Da wirst du schon selber in dem Betrieb deiner Wahl nachfragen müssen, ob sie dich auch schon mit 15 einstellen wollen .

Als ich jünger war, wollte ich in der Bibliothek ehrenamtlich arbeiten. Ich war damals 16 und es wäre grundsätzlich möglich gewesen. Letztendlich scheiterte es am Geld, da die Gelder der Bibliothek so weit gekürzt worden waren, dass sie sich nicht mal die Versicherung für mich hätten leisten können. Aber an meinem Alter wäre es nicht gescheitert.

Einmal wollte ich auch im Hospiz arbeiten. Da wurde mir aber gleich am Telefon gesagt, ich sei mit damals noch 19 viel zu jung und sie würden grundsätzlich nur Leute ab frühstens Mitte, Ende 20 einstellen, da man für so eine Aufgabe Lebenserfahrung mitbringen müsste. Das sei nichts für zarte Gemüter und so einem jungen Menschen trauten sie das nicht zu.

Bei dem Ehrenamt, welches ich jetzt ausübe, war das Mindestalter 18. Wie du siehst, ist es also wirklich überall anders. Beim Tierheim kann ich mir gut vorstellen, dass du schon mit 15 anfangen darfst. Andererseits glaube ich auch, dass das Alter bei der Versicherung eine Rolle spielt und man daher möglicherweise nicht damit einverstanden sein wird.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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