Soziale Netzwerke und Regelungen im Arbeitsvertrag
Soziale Netzwerke nehmen heutzutage ja nicht mehr nur einen Platz im privaten Leben der Menschen ein. Mittlerweile halten soziale Netzwerke ja auch immer mehr Einzug im Geschäfts- und Berufsleben. Ob sie nun nur dem privaten Austausch zwischen Arbeitskollegen dienen oder dem finden neuer Geschäftspartner oder gar neuer Arbeitgeber. Aber in manchen Berufen hat man durchaus auch Kundenkontakt und hält diesen sowohl beruflich, wie auch privat, eben über soziale Netzwerke aufrecht.
Heikel können solche Konstellationen werden, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Nehmen wir an, Herr A. arbeitet in einem Vertrieb für Autoteile. Er hat viele Kunden, die er seit Jahren schon persönlich betreut. Nun addet man sich halt gegenseitig bei diversen Netzwerken und hat dort auch Kontakt. Nun wechselt Herr A. den Arbeitgeber, für den er aber auch Autoteile verkauft. Klar könnte es passieren, dass sich nun ein früherer Kunde über den Kontakt auf einem Sozialen Netzwerk bei Herrn A. meldet. Da könnte der erste Arbeitgeber recht sauer werden, weil das schon fast wie Abwerbung von Kunden ist. Oder er die Kontakte von Herrn A. wie die Mitnahme einer betriebsinternen Kundenliste ansieht.
Kann man in Arbeitsverträge regeln, wie mit Sozialen Netzwerken und den Kontakten dort umgegangen werden muss? In wie weit greift das eventuell in die Privatsphäre ein? Können auch alte Arbeitsverträge geändert werden? Welche Regelungen sind zulässig und welche nicht?
Ich denke schon, das man sich vor dem Abwerben schützen kann. Man muss ja nicht zwingend soziale Netzwerke im Vertrag erwähnen, aber eben die Festlegung zum Abwerben. Ansonsten sollte man sicherlich auch Bilder vom Arbeitsplatz verbieten und auch die Loyalität zum Arbeitgeber sollte erwähnt werden.
Im Betrieb meines Vaters gab es beispielsweise mal einen jungen Azubi, der ein Bild von seinem Arbeitsplatz gepostet hat mit den Worten, dass er keine Lust auf seinen dummen Chef hat. Er hat dann eine Abmahnung bekommen, weil er selbigen in seiner Freundesliste hatte und es gesehen wurde.
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