Foto & Name auf Firmenhomepage genehmigungspflichtig?

vom 16.04.2013, 16:05 Uhr

Herr B. arbeitet in einer kleineren Firma mit dreißig Angestellten. Die Firma hat auch eine Firmenhomepage, die Herr B. aber bisher nicht wirklich kannte, da sie nicht sein Aufgabengebiet ist. Vor kurzem erhielt nun Herr B. einen Anruf eines alten Klassenkameraden. Der meinte, er habe ein Bild von Herrn B. mit seinem vollen Namen durch Zufall beim Surfen im Internet auf der Firmenhomepage gefunden.

Genau solche Anrufe wollte Herr B. an sich vermeiden und geht deshalb sehr genau mit seinen Daten im Internet um. Fotos von ihm sind im Internet grundsätzlich nicht zu finden. Er ist an sich stocksauer auf seinen Arbeitgeber, weil dieser ungefragt sein Foto mit seinem vollständigen Namen im Internet veröffentlicht hat. Außerdem wird dort auch Herrn Bs.Tätigkeit in dem Betrieb kurz beschrieben.

Darf der Arbeitgeber einfach ohne Einverständnis der Angestellten Fotos mit Namen und Beschäftigungsbeschreibung ins Internet stellen? Oder ist das genehmigungspflichtig? In welcher Form müsste diese Genehmigung dann vorgenommen werden? Was kann Herr B. machen, damit sein Arbeitgeber seine Daten aus dem Internet löscht?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Fotografierte besitzt die Rechte an dem Foto. Daher kann er auch bestimmen, in welcher Form oder ob es überhaupt veröffentlicht wird. Lies das hier mal nach. Ich könnte mir nur vorstellen, dass es im Arbeitsvertrag irgendwo mit drin steht. Aber das lässt sich ja rausfinden. Aber wenn er jetzt verlangt, dass das Foto rausgenommen wird, könnte das auf Unverständnis stoßen. Die wenigsten verstehen heutzutage noch das Prinzip der Privatsphäre im Internet.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Herr B. sollte in seinem Arbeitsvertrag mal nachschauen, ob dort irgendetwas steht, das dann besagt, das der Arbeitgeber auf der Firmenhomepage den vollen Namen des Angestellten und die ausgeübte Tätigkeit veröffentlichen darf. Da der Arbeitsvertrag sicherlich unterschrieben ist und, wenn dort so eine Klausel drinnen steht, ist der Herr B. machtlos. Er hätte dann vorher schon seinen Arbeitsvertrag durchlesen müssen, um so etwas zu vermeiden.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts drinnen steht und auch nichts inhaltlich ähnlich ist, dann darf der Arbeitgeber definitiv nicht einfach so den vollständigen Namen und die ausgeübte Tätigkeit auf der Firmenhomepage veröffentlichen. Der Arbeitgeber muss eine Genehmigung vom Arbeitnehmer besitzen, die besagt, dass der vollständige Name und die ausgeübte Tätigkeit auf der Firmenhomepage veröffentlicht werden darf.

Wenn das definitiv nicht der Fall ist, sollte Herr B. zu seinem Arbeitgeber gehen und ihn auffordern die Daten von Herrn B. von der Firmenhomepage zu nehmen. Wenn der Arbeitgeber nicht einwilligt, dann kann Herr B. auch rechtliche Schritte einleiten.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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