Wie lange kann die Krankenkasse Nachweise nachfordern?

vom 16.04.2013, 12:21 Uhr

Herr A. Hat bereits 2005 sein Studium beendet. Während des Studiums war Herr A.über seine Eltern versichert. Nach dem Studium hat sich Herr A. natürlich selbst versichern lassen.

Nun kam vor wenigen Tagen ein Schreiben der damaligen Krankenkasse bei Herrn A. an. Dort wurde Herr A. darauf hingewiesen, dass eine Prüfung statt gefunden hätte und man fest gestellt hätte, dass die Immatrikulationsbescheinigungen seiner Studienzeit fehlen. Die Bescheinigungen würde man aber brauchen, da sie die Grundlage für die Versicherung als Student seien. Außerdem wurde er gebeten, die Nachweise nach zu reichen, damit man einen lückenlosen Versicherungsschutz leisten kann.

Herr A. weiß nun nicht wirklich wie er sich verhalten soll. Denn die Bescheinigungen hat er nicht mehr. Kann die Krankenkasse nach so vielen Jahren denn noch die Immatrikulationsbescheinigungen anfordern? Immerhin ist das Studium ja schon Jahre her. Welche Nachteile könnten Herrn A. entstehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich verstehe den Vorgang ehrlich gesagt nicht. Die Krankenkasse verlangt doch zu jedem Semester einen Nachweis, damit der Student noch familienversichert bleibt. Wenn sie dies versäumt, kann sie eigentlich keine Forderungen mehr stellen. Welche Forderungen sollten das denn überhaupt noch sein? Herr A. ist doch längst selber versichert. Ich denke nicht, dass die Versicherung noch irgendwelche Ansprüche (Beitragzahlungen? Leistungsrückerstattungen?) hat. Die Prüfung hat er doch wahrscheinlich gemeldet? Dann ist doch klar, dass er vorher eingeschrieben war.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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