Muss ein Ebay-Händler defekte DVD`s zurück nehmen?
Bei Ebay habe ich mir letztens eine DVD-Box ersteigert, die angeblich nur dreimal genutzt wurde. Ich freute mich, dass ich die Box für knapp zwanzig Euro ersteigerte. Neu hätte sie locker fünfzig Euro gekostet. Als die Box jedoch ankam und ich sie in meinen Player einlegte, musste ich feststellen, dass sich die Hälfte der DVD`s nicht fehlerfrei abspielen lassen.
Den Verkäufer habe ich mittlerweile angeschrieben und warte nun auf eine Antwort. Da ich mit den DVD`s so nichts anfangen kann, möchte ich, dass der Verkäufer sie zurück nimmt und mir das Geld zurück erstattet. In der Anzeige stand allerdings drin, dass es sich um einen Privatverkauf handele und die Rücknahme ausgeschlossen sei. Da die DVD`s aber defekt sind und schon sichtbare Kratzer aufweisen, wovon nichts in der Anzeige geschrieben stand, frage ich mich, ob der Verkäufer unter diesen Umständen verpflichtet ist, die Ware zurück zu nehmen. Verkauft wurden sie ja als kaum genutzt. Danach sehen die DVD`s aber nicht aus.
Auch ein Privatverkäufer, der die Gewährleistung ausschließt, muss sachmängelfreie Ware liefern. Die ausgeschlossene Gewährleistung bezieht sind dem Fall darum, dass er nicht haftet, wenn die Ware in Zukunft kaputt geht. Ist sie es aber beim Verkauf schon, muss er darauf hinweisen. Tut er es nicht und verkauft kaputte, nicht funktionstüchtige Ware, muss er sie auch zurücknehmen. Viele wissen das nicht und versuchen sich mit der ausgeschlossenen Gewährleistung heraus zu reden.
Die Ware muss den Zustand haben, den er angepriesen hat. Dafür hast du das Geld gezahlt. Hättest du gewusst, dass die DvDs verkratzt und defekt sind, hättest du sie nicht gekauft oder zumindest weniger bezahlt. Es ging also nur darum, mehr Geld damit zu verdienen als mit der Wahrheit. Er wird davon gewusst haben, dass die DvDs zumindest arg verkratzt waren, ob er wusste, dass sie gar nicht mehr funktionieren, kann man so nicht sagen. Aber zumindest hat er so einen Mangel verschwiegen und auch noch die Angabe gemacht, dass sie kaum genutzt wurden. Das sind beides Gründe, warum er die Ware zurücknehmen muss. Hier und hier findest du nähere Informationen dazu.
Wenn du bei eBay DVDs gekauft hast, die mit dem Artikelzustand kaum genutzt angepriesen waren, dann hast du auch damit zu rechnen, dass die DVDs kaum genutzt und vor allem verwendbar bei dir ankommen.
Wenn die DVDs teilweise defekt sind und du diese nicht abspielen kannst, weil sie eventuell einfach zu zerkratzt oder desgleichen sind, dann sind die DVDs nicht, so wie in der Artikelbeschreibung angegeben.
Das heißt, dass der Verkäufer gezwungen ist, seine verkaufte Ware wieder zurückzunehmen. Immer hin hat er die Mängel der DVDs nicht mit angegeben und du hast sie gekauft, mit dem Wissen, dass alle DVDs verwendbar sind und kaum benutzt sind.
Das Problem ist nur, dass eBay nicht viel Handhabung hat, wenn du die DVDs via Überweisung bezahlt hast. Denn kannst du zwar einen Fall bei eBay melden, aber leider wird da nicht viel Bei herumkommen, wenn der Verkäufer nicht einwilligt und sich quer stellt. Dann wirst du wohl oder übel dein Geld nicht wieder sehen und auf deinen defekten DVDs sitzen bleiben.
Wenn du mit PayPal die Ware bezahlt hast, dann solltest du einen Fall bei eBay oder PayPal eröffnen, dann ist deine Chance sehr groß, dass du das Geld für die defekte Ware wieder bekommst, aber du musst die defekten DVDs auch wieder an den Händler zurückschicken, wobei du das Porto dann selber zahlen musst, es sein denn der Verkäufer willigt ein und zahlt dir das Geld zurück und das Porto für das Zurücksenden der Ware.
Ich habe auch vor Kurzem eine Babytrage bei eBay ersteigert und die Babytrage sollte auch total in Ordnung sein und sie sollte auch nutzbar gewesen sein, weil die Artikelbeschreibung sagte, dass der Artikel kaum benutzt wurde. Ich habe diese Babytrage dann ziemlich günstig ersteigert und habe mich dann natürlich erst einmal gefreut.
Am Ende kam die Babytrage bei mir an. Ich war sehr schockiert, weil diese sehr dreckig und stinkig war. Zu dem klebte ein Fugenkreuz an der Babytrage, sodass ich mir dachte, die Babytrage muss erst einmal in die Waschmaschine.
Als die Babytrage dann sauber war und ich sie verwenden wollte, habe ich erst einmal ein bisschen doof aus der Wäsche geschaut. Irgendwie klappte das nicht so, wie ich das wollte. Und am Ende wurde mir klar, dass der Gurt fehlte, damit das Baby in der Babytrage nicht nach hinten fällt. Ich habe den Verkäufer auch kontaktiert und der stellte sich natürlich quer, weshalb ich einen Fall bei eBay geöffnet hatte.
eBay konnte leider nicht viel machen, weil ich das Geld via Überweisung bezahlt hatte, was definitiv mein Fehler war. So hat der Verkäufer nur eine negative Bewertung von mir bekommen, ich habe kein Geld wieder bekommen und hänge hier auf der defekten Babytrage. Daraus habe ich gelernt und, wenn ich etwas bei eBay kaufe, dann bezahle ich in Zukunft mit PayPal.
Der beschrieben Artikelzustand "kaum genutzt" trifft bei den CD's ja offenbar nicht wirklich zu. Selbst wenn es als Privatkauf angegeben war und der Verkäufer dadurch einen Umtausch oder eine Rückerstattung des Geldes ausschließt, so ist dieser doch dazu verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Beschreibung seiner Ware abzugeben.
Gerade auf ebay sollte man als Verkäufer darauf achten, dass der Artikel sachgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben wird, denn es gab schon oft genug Fälle, in denen sich die Käufer bei falscher Ware beschwert haben und so etwas kann dem Verkäufer dann einige Probleme bereiten. In deinem Fall würde ich dies über ebay melden, sollte der Verkäufer nicht zurückschreiben. Ein Recht auf Rückerstattung deines Geldes hast du nämlich auch bei einem Privatkauf, wenn es sich um Betrug handelt, was in deinem Fall ja zutrifft.
An deiner Stelle würde ich erst mal die Reaktion abwarten und dann eben gegebenenfalls Schritte einleiten. Du hast auf jeden Fall das Recht auf Erstattung, weil der Artikel nicht wie beschrieben bei dir angekommen ist. Sollte eine DVD nur 3 mal benutzt wurden sein, wird sie auch keine Probleme haben und deswegen kannst du davon ausgehen, dass jemand seinen Schrott loswerden wollte.
Du bist also betrogen wurden und das kann man so ja auch nachweisen. Sollte der Verkäufer sich querstellen. würde ich das Ganze an eBay melden und dann solltest du dein Geld zurückbekommen, wenn du mit Paypal gezahlt hast. Bei einer Banküberweisung gestaltet es sich sicherlich schwieriger.
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