Wie ist die Räumpflicht für Tiefgarageneinfahrt geregelt?

vom 15.04.2013, 22:35 Uhr

Herr A. hat für sein Fahrzeug einen Tiefgaragenplatz gemietet, auf dem er sein Fahrzeug während seiner Arbeitszeit stehen hat, da in der Umgebung keine freien Parkplätze zu bekommen sind. Sein Dienst beginnt täglich ab 6.30 Uhr.

Nun hat im Winter teilweise sehr viel Schnee gelegen und Herr A. ist zeitweise extra früher auf die Arbeit gefahren, falls es irgendwo Verkehrschaos gibt, damit er auf alle Fälle pünktlich ist. Nun passierte es aber mehrfach, dass Herr A. unterwegs gut voran kam, da alle Straßen geräumt waren, er aber nicht in seine Garage kam, weil die Tiefgarageneinfahrt nicht geräumt war.

Nun fragt sich Herr A., ob es eine Räumpflicht für die Tiefgarage gibt? Eigentlich sind doch Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus zu räumen, beziehungsweise einen Räumdienst zu beauftragen, der diese Aufgabe erledigt? Betrifft das auch die Tiefgaragenzufahrt? Bis wie viel Uhr muss die Tiefgarageneinfahrt geräumt sein?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie ich in Erinnerung habe, hat der Vermieter dafür zu sorgen, das ein Mieter ohne Probleme aus der Garageneinfahrt herauskommt. Ob A nun verlangen kann, dass die Garageneinfahrt morgens schon um etwa sechs Uhr benutzt werden kann, ohne auf glatter Einfahrt zu schlindern, glaube ich schon, weiß es aber nicht genau. Das müsste im Mietvertrag der Garage stehen oder bei der Stadt zu erfahren sein.

Es wäre ja sonst nutzlos, einen Stellplatz in einer Tiefgarage anzumieten, in die man bei Glatteis oder hohem Schnee nicht einfahren kann. Außer A sind doch sicher noch mehr Autobesitzer betroffen. Der Vermieter kann ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragen, falls es ihm selbst zu früh ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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