Derzeitiges Niveau der Ausbildungsvergütungen angemessen?
Mann kann das Gehalt heute und damals nicht vergleichen. Schließlich hat sich seitdem viel getan. Zu viel verdient denke ich kaum ein Auszubildender. Allerdings finde ich auch, dass man gerade in den ersten 2 Lehrjahren auch nicht allzu viel verlangen kann. Immerhin kostet ein unternehmen die Ausbildung mehr als nur das Gehalt.
Die Auszubildenden sind anfangs kaum nützlich einzusetzen, sind nicht Vollzeit in der Ausbildungsstätte und in den meisten Fällen muss die Firma eben auch für die Schule zahlen. Da kommt einiges zusammen, da ist es klar, dass ein Auszubildender keine 1000 Euro verdienen kann. Natürlich ist es sehr Branchen abhängig. Meistens ist es aber ein ähnlicher Prozentsatz der zwischen Einstiegsgehalt und Ausbildungsvergütung liegt.
Ich denke, 1000 Euro für einen Ausbildungsmonat verlangt hier auch niemand. Die Hälfte wäre schon gut, aber auch das ist bei einigen Ausbildungsberufen ja nicht die Realität. Es gibt durchaus Ausbildungen, bei denen es eben nur 150 Euro sind oder bei denen man sogar noch draufzahlen muss. Ich halte es daher nicht sinnvoll, hier zu behaupten, die Auszubildenden wünschten sich 1000 Euro und mehr, und sollten mal nicht so geldgierig sein. Mit der Grundannahme werden die Auszubildenden doch schon in das Licht der "geldgierigen Nichtskönner" gerückt; diese Darstellung ist also schon vorab wertend. Wie gesagt, ich kenne keinen Azubi, der so einen Betrag als Minimum betrachten würde, gewöhnlich sind sie mit viel weniger zufrieden. Von der Grundannahme sollte man auch ausgehen, wenn man halbwegs objektiv diskutieren möchte.
Zwar stimmt es, dass die Eltern auch noch für ihr Kind aufkommen müssen, solange es nicht seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Aber haben denn die Eltern auch das Geld dafür? Oder endet es zum Schluss wieder mit Sozialleistungen, für die letztendlich der Steuerzahler aufkommt? Kindergeld alleine deckt die Kosten, die so ein "Kind" im Monat verursacht, ja auf jeden Fall nicht, und wenn es eine eigene Mietwohnung benötigt, um seinen Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt aufzusuchen, dann erst recht nicht.
Wohngeld, Wohnheime oder ähnliche Einrichtungen für die Auszubildenden eines Betriebes habe ich hier in der Gegend übrigens noch nie gesehen und davon habe ich, trotz vielen Freunden, die Ausbildungen durchlaufen haben, noch nie gehört. Irgendwie glaube ich, dass das also leider bloß Einzelfälle sind, wenn auch sehr gegrüßenswerte, in denen Auszubildenden soweit beim Wohnen geholfen wird. Wobei ich mich doch eine Sache frage: Wenn der Betrieb dem Auszubildenden ein festes monatliches Wohngeld gibt, wo liegt da noch der große Unterschied zu einem eben um diesen Betrag erhöhten normalen Monatsgehalt?
Es gibt durchaus Ausbildungen, bei denen es eben nur 150 Euro sind oder bei denen man sogar noch draufzahlen muss.
Das sind aber in der Regel Ausbildungen, die hauptsächlich schulisch statt finden. Bei betrieblichen Ausbildungen sieht das in der Regel anders aus. Ich halte 150 Euro sicherlich nicht für in Ordnung und ich finde generell auch Dumpinglöhne bei Vollzeitjobs nicht in Ordnung. Allerdings kann man in Berufen, in denen die Vergütung für ausgelernte Vollzeitkräfte schon sehr niedrig ist, auch keine großen Ausbildungsgehälter zahlen.
Wenn ein Auszubildender von seinem Gehalt eine eigene Wohnung finanzieren muss, sind 500 Euro auch zu wenig. Im Vergleich dazu bekommt ein Bezieher von Arbeitslosengeld 2 inklusive Miete und Nebenkosten ab 700 Euro aufwärts, je nach Wohnort. Von 500 Euro können die wenigsten Menschen eine brauchbare Unterkunft, Nebenkosten und was man sonst noch an Lebenshaltungskosten hat bezahlen.
Wenn ein Auszubildender nicht bei den Eltern wohnen kann, gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten. Abhängig allerdings auch von den Gründen, warum man nicht bei den Eltern leben kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar der Bezug von Arbeitslosengeld 2 möglich.
Wohnt der Auszubildende noch bei den Eltern und diese beziehen Leistungen, dann ist er klar Teil der Bedarfsgemeinschaft. Da aber ein bestimmter Betrag nicht mit in die Berechnung des Regelbedarfs mit einbezogen werden darf, hat der Auszubildende theoretisch den Betrag für sich. Und mir ist klar, dass diese Regelung nicht zwingend fair zu sein scheint. Aber dem Auszubildenden steht frei daheim auszuziehen. Dann muss er aber auch für sich aufkommen können.
Wohnheime gibt es in der Regel im Zusammenhang mit Ausbildungen im Krankenhausbereich. Die meisten Krankenhäuser haben ein Wohnheim. Für das man aber Miete zahlen muss. Was aber in der Regel günstiger kommt als eine eigene Wohnung. Aber halt auch beschränkt ist. Manche Ausbildungsgänge haben auch Internate. Für die ebenfalls Miete bezahlt werden muss. Die aber in der Regel auch niedriger ist, als wenn man eine eigene Wohnung anmieten muss.
Wohngeld wird vom Wohngeldamt und nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Wohngeld kann grundsätzlich von jedem beantragt werden, der ein Einkommen hat und keine anderen Sozialleistungen bezieht. Es gibt sicherlich auch Fälle, in denen der Arbeitgeber Wohnraum anbietet. Das zählt dann aber eher unter geldwerten Vorteil. In der Regel kann der Ausbilder die Wohnung aber auch steuerlich absetzen.
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