Kann die Schule Therapien während Schulzeit verweigern?
Frau A. hat einen Sohn B., der unter ADS leidet. Der Junge nimmt bereits Medikamente, die ihm bei seiner Erkrankung helfen. Trotzdem ist eine Therapie nötig. Außerdem soll die Mutter regelmäßige Gespräche mit der Sozialarbeiterin der Schule einhalten. Der Kontakt zwischen der Mutter und der Sozialarbeiterin ist eher angespannt, da die Sozialarbeiterin der Mutter gegenüber nicht immer ehrlich war.
Der Junge besucht außerhalb der Schule eine Therapie. Die Therapie tut dem Jungen bisher gut. Die Therapiestunden lassen sich aber leider nur in die Schulstunden legen. Das wurde bisher auch von der Schulleitung genehmigt und stellte kein Problem da. Der verpasste Schulstoff wird von dem Jungen nach geholt.
Vor kurzem verlangte die Sozialarbeiterin eine Schweigepflichtsentbindung von der Mutter für den psychotherapeutischen Bereich. Das geschah zwischen Tür und Angel und Frau A. war in Eile und hat die Unterschrift gegeben. Mittlerweile hat Frau A. die Entscheidung bereut. Die Klassenlehrerin ist in die Therapie quasi mit eingebunden und Frau A. ist der Meinung, dass das vollkommen ausreichen würde. Die Therapeutin ist der selben Meinung. Deshalb entzog Frau A. die Schweigepflichtsentbindung der Sozialarbeiterin.
Kurze Zeit rief die Schulleiterin bei Frau A. an und teilte ihr mit, dass der Junge nicht mehr während der Schulzeit zur Therapie gehen darf. Begründet wurde das mit der Zurücknahme der Schweigepflichtsentbindung. Der Junge ist aber auf die Therapie angewiesen und die kann nur während der Schulzeit statt finden. Die Therapeutin hat gesagt, Therapien gehen vor.
Nun findet man für die Aussage keine Gesetzesgrundlage. Habt ihr dazu eventuell Ideen? Wie würdet ihr euch verhalten? Darf die Schule einfach die nötige Therapie verweigern? Muss dem Sozialdienst gegenüber eine Schweigepflichtsentbindung gegeben werden, auch wenn die Eltern das nicht möchten?
Das hört sich ein bisschen konstruiert sein. Wieso können die Therapiestunden nur in die Schulzeit gelegt werden? Das sollte möglichst vermieden werden, damit nicht zu viel Unterrichtsstoff versäumt wird. Das sollte auch im Interesse der Eltern sein. Oder handelt es sich um eine Ganztagsschule?
Von der Schweigepflicht muss überhaupt nicht entbunden werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Therapie während der Schulzeit hat weder der Schulleiter und erst recht nicht die Sozialarbeiterin zu entscheiden, sondern meiner Meinung nach der Schularzt. Wenn der Schularzt das Attest ausstellt, dann ist das Okay und die Schule geht es überhaupt nichts an, welche Therapie der Junge macht.
@anlupa: Selbst bei einer Ganztagsschule findet der Unterricht in den normalen Zeiten statt. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass solche Therapien nur während der Unterrichtszeit angeboten werden. Und je nach Häufigkeit der Fehlstunden kann das auch ganz andere Folgen haben. Zumal es sicherlich auch nicht gut ist, wenn der Junge dann in seiner Freizeit immer den versäumten Schulstoff nachholen muss.
Bei der Beschreibung der Situation sind zu viele Fakten, die so gar nicht zusammen passen wollen. Ich kenne zwar therapeutische Maßnahmen, die während des Unterrichts stattfinden, aber dabei verlassen die betroffenen Schüler nicht die Schule.
Und warum wurde die Schweigepflichtsentbindung wieder entzogen? Vor allem wer wurde da gegenüber wem von der Schweigepflicht entbunden? Das geht aus dem Beitrag auch nicht wirklich hervor. Zumal ich eben auch keinen wirklich Grund für den Widerruf sehen kann.
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