Falscher Kellerraum - Muss man umräumen?
Neulich bekam ich eine Mail von meinem Vermieter mit einem Kellerplan im Anhang. Ich sollte doch bitte schauen, ob ich auch im richtigen Kellerraum bin. War bei mir kein Problem, aber scheinbar gibt es da ein wenig Durcheinander bei uns. Einige Wohnungen standen länger leer und vermutlich haben sich dann andere Mieter die Kellerräume selbst ausgesucht, weil sie größer waren oder günstiger lagen.
Nun betrifft es mich zwar nicht, aber wie geht das Problem nun weiter? Das Haus ist eine Eigentümergemeinschaft und der Mieter von Eigentümer A könnte nun durchaus von Eigentümer B Räumlichkeiten nutzen ohne dafür ein Entgelt zu zahlen. Müssen nun diese Mieter unbedingt das große Räumen beginnen oder können sich auch die Eigentümer untereinander einigen? Können sich die betroffenen Mieter eventuell auch dagegen wehren, weil vielleicht die damalige Verwaltungsfirma ihnen da freie Hand gelassen hat?
Das ist eine recht schwierige Sache und wir standen vor zwei Jahren auch vor dem Problem - sowohl Kellerräume als auch Parkplätze waren im Laufe vieler Jahre komplett durcheinander geraten. Bei den Parkplätzen gestaltete es sich noch recht einfach - die Hausverwaltung nahm einfach den aktuellen Stand auf und jeder konnte dort stehen bleiben, wo er war.
Bei den Kellerräumen jedoch war und ist es etwas problematischer - da ja auch Strom verbraucht wird und die Kellerräume jeweils über den Zähler der dazugehörigen Wohnung laufen. Da einige die Kellerräume benutzen, um stromfressende Gefriertruhen zu betreiben oder andere technische Geräte, mussten die Räume wieder zurückgetauscht werden. Ist ja klar, keiner will dafür bezahlen, wenn der andere viel Strom verbraucht.
Wie das rechtlich ist, habe ich aber keine Ahnung. Sicherlich geht es auch, im Einvernehmen mit allen Mietern, die Räume beizubehalten. Wobei es sicherlich das gute Recht der Hausverwaltung ist, einen Tausch zu verlangen, damit alles auch korrekt abgerechnet werden kann. Ist ja auch irgendwie im Interesse der betreffenden Mieter.
Gerade, wenn sich das Haus in Eigentum durch eine Gemeinschaft befindet, ist es nicht so einfach, die Kellerräume zu tauschen. Das gilt auch, wenn sich die betreffenden Eigentümer und gegebenenfalls die Mieter einig über die Zuordnung sind. Durch die Teilungserklärung wurde jeder Wohnung ein bestimmter Kellerraum zugewiesen. Somit gehört der Raum dann zwingend zu der besagten Wohnung. Dies ist dann sogar im Grundbuch entsprechend vermerkt.
Man stelle sich nur mal vor, dass ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen will. Der neue Käufer möchte dann natürlich auch den dortigen Kellerraum haben und nicht irgendeinen anderen, der nicht zu seinem neu erworbenen Eigentum gehört.
Die Mieter haben letztendlich keine Chance, sich gegen ein Umräumen zu wehren, wenn sie wissentlich einen falschen Raum nutzen. Nur weil die Vorverwaltung keine konkreten Vorgaben gemacht hat, erwerben sie kein Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten. Individuell kann es natürlich zu Absprachen kommen, aber es kann da zu erheblichen Problemen kommen, wie ich es am obigen Beispiel eines Verkaufes dargestellt habe.
Die Kellerräume müssen definitiv getauscht werden, vor dem gleichen Problem stand ich auch mal. Ich bin in ein Mehrparteienhaus gezogen, und nahm den einzig freien Keller. Fast ein Jahr später fiel den Eigentümern wohl auf, dass nicht ein Mieter den richtigen Kellerraum hatte. Was aber das heftigste war, ich hatte eine ordentliche Stromrechnung, und musste einiges nachzahlen. Denn in meinem richtigen Keller hatte ein Nachbar zwei Tiefkühltruhen und ein Trockner stehen und auch laufen. Einer anderen Nachbarin erging es genauso. Wir bekamen den Strom auch von den Nutzern nicht ersetzt, da sie sich einfach weigerten.
Die Kellerräume sind immer zugehörig zu den Wohnungen, alleine schon wegen den Stromanschlüssen. Möchtest du den Strom für andere bezahlen? Oder einen Schaden, den der Nutzer deines Kellerraumes verursacht? Du hast ein Anrecht auf deinen Kellerraum. Manchmal haben Kellerräume auch verschiedene Größen, angepasst an die Wohnfläche an die Wohnung.
Meine direkte Nachbarin betrifft das Dilemma und sie muss nun ihre Sachen in den richtigen Keller räumen. Sie hat noch das Glück, dass ihr richtiger Kellerraum auch leer steht. Sonst würde es dort beim Umräumen ziemliche Probleme geben, weil der Platz in den Gängen recht knapp ist.
So wie sich die Sache im Moment darstellt, hat da mindestens ein anderer Mieter bei passender Gelegenheit sich den Kellerraum angeeignet, der ihm besten gefiel. Denn nicht umsonst wird an seinem richtigen Kellerraum das Schild mit der Wohnungsnummer fehlen.
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