Gehaltsabrechnung - bei geringfügiger Beschäftigung nötig?

vom 13.04.2013, 10:08 Uhr

Nahezu jedem, der sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, müsste der monatliche Gehaltsnachweis geläufig sein. In diesem sind Informationen über den Bruttolohn und sämtliche steuerliche Abzüge, sowie Sonderzahlungen und letzten Endes auch der zustehende Nettolohn aufgeführt. Gerade für Arbeitnehmer, welche nach Stundenlohn vergütet werden, ist es immer wichtig nachvollziehen zu können, wie viel Arbeitszeit ihnen angerechnet und bezahlt wurden. Denn schließlich könnte es hier zu eventuellen Unstimmigkeiten kommen, welche so - meines Erachtens - unkomplizierter geklärt werden könnten.

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es üblich ist in jedem Beschäftigungsverhältnis eine Gehaltsabrechnung zu bekommen. Was ist nun aber, wenn eine Person A einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht und hierfür nie einen Gehaltsnachweis erhält? Der einzige "Nachweis" ist das auf dem Konto eingegangene Geld, aber es gibt eben nichts womit man die Zahlung mit der Berechnung vergleichen und abstimmen könnte. Auch bekommt A keine pauschale Vergütung, sondern lediglich für die geleisteten Stunden einen festen Stundensatz.

Nun ist eine Unstimmigkeit aufgetreten von Seiten der Buchhaltung, die festgestellt hat, dass A anscheinend bei einer Auszahlung zu viel Geld erhalten hätte und nun soll sie beizeiten für diesen Betrag nachträglich ihre Arbeitsstunden ableisten. An sich ist das ja durchaus richtig, dass man bei diesen Konditionen für die vergüteten Stunden die Leistung absolviert. Nur liegt der Zeitpunkt, an dem angeblich zu viel Geld geflossen ist, bereits einige Monate zurück und da es keine Gehaltsabrechnungen gibt, erachte ich es als schwierig nachvollziehen zu können, ob die aktuellen Tatbestände stimmen oder ob es sich nicht um einen Fehler der Buchhaltung handelt.

Da mir das ganze etwas zu verworren scheint und ich mich immer auf meine Gehaltsnachweise berufen kann, und nun erfahren habe, dass scheinbar nicht jeder Betrieb welche ausstellt, wollte ich mich jetzt erkundigen, ob es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man als Arbeitgeber verpflichtet wäre diese zu erstellen und seinen Arbeitnehmern zukommen zu lassen. Laut meinem Kenntnisstand sollte man alle Nachweise sogar langfristig aufbewahren, was ja nicht geht, wenn man keine erst bekommt. Gibt es eine andere Rechtslage, wenn es sich "nur" um eine geringfügige Beschäftigung handelt?

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich muss deiner Vermutung zustimmen. Eine Lohnabrechnung ist bei Unstimmigkeiten durchaus ein rechtliches Mittel. Jedoch muss nicht jeder Arbeitgeber ein Steuerberater/Buchhalter beschäftigen oder beauftragen. Wenn man diese Fähigkeiten selber besitzt und sich mit dem ganzen Thema "Konten, Soll/Haben, Kassenbuchführung usw" auskennt, kann der Chef dies auch selber abwickeln. Auch die Steuererklärung kann jeder Betrieb für sich selber machen und muss hier nicht den Steuerberater beauftragen. Jedoch sollte hierbei die Meldung an das Finanzamt immer berücksichtigt werden, da es sich sonst um Schwarzarbeit handelt.

In deinem Fall, Person A hat zu viel oder doppelte Vergütung erhalten, so reicht schon ein Kontoauszug als rechtskräftiges Mittel. Da dies ein Dokument der Kontobewegung ist. Hinzukommt, dass Person A ihre Stundenzettel ja abgegeben hat bzw am Monatsende eine Monatszettel (im Falle, falls es keine Stechuhr gibt). Hierdurch kann man erst einmal nachgewiesen werden, dass Person A zu viel erhalten hat und sich das mit den Stunden des letzten Monats nicht rechnet. Ebenfalls kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung des Geldes einfordern.

Somit ist ein Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet eine Lohn-/ Gehaltsabrechnung zu erstellen. Auf Anfrage oder bei Bedarf kann natürlich eine erstellt werden (zur Vorlage beim Amt). Hierbei ist eine Beauftragung nicht erforderlich.

» Boone » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,67 »


Ich habe schon den ein oder anderen 400€ Job gemacht, und fast nie eine Lohnabrechnung bekommen. Aber ich musste ja immer einen Stundenzettel abgeben, weil ich pro geleistete Arbeitsstunde entlohnt wurde. Ich habe aber zusätzlich meine Arbeitsstunden in einem Kalender vermerkt.

Also eigentlich hätte es doch Person A auffallen müssen, dass sie zu viel Gehalt auf dem Konto gehabt hat. Oder wenn es nicht so war, kann man es doch anhand des abgegebenen Stundenzettel nachvollziehen können. Ich würde nochmal genauer nachfragen, notfalls Kontoauszüge zum vergleichen mitnehmen, und das Ganze noch einmal nachprüfen lassen, um Klarheit darüber zu bekommen, was genau schief gelaufen ist bei der Lohnzahlung und Abrechnung.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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