Privatverkäufe - Beweispflicht der Lieferung beim Käufer?

vom 13.04.2013, 07:54 Uhr

Ich habe hier eben gelesen, Wie am preiswertesten eine DVD versenden? dass man bei einem Privatverkauf nicht versichert schicken muss, weil die Beweispflicht beim Käufer liegt. Ich war sehr erstaunt über diese Aussage. Heißt das, dass ich, wenn ich im Internet etwas kaufe und bezahle und der Verkäufer sagt, dass er es abgeschickt hat, dass ich dann beweisen muss, dass er es nicht abgeschickt hat, weil es nicht angekommen ist?

Nehmen wir mal an, dass A eine Ware von einem Privatverkäufer im Internet erstanden hat und das Geld auch sofort überwiesen hat. Die Ware kommt nicht an. Kann A nichts machen und ist dann das Geld weg und Ware hat er auch keine, weil er ja wohl kaum beweisen kann, dass der Verkäufer die Ware nicht versendet hat, sondern selber noch benutzt? Habt ihr bei Privatverkäufen schon mal erlebt, dass was nicht angekommen ist? Wie seid ihr da vorgegangen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Pflicht zu beweisen, dass der Privatverkäufer etwas abgeschickt hat, liegt immer noch beim Verkäufer. Tatsache ist aber beim Privatverkauf, dass der Verkäufer nicht für eine verschwundene oder beschädigte Sendung haften muss, denn der Gefahrenübergang ist beim Privatverkauf ab dem Zeitpunkt der Übergabe beim Versender. Trotzdem ist man natürlich auch als Privatverkäufer verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken, denn sonst haftet man doch für Schäden während des Versands. Darum verschicke ich, wenn ich denn mal etwas verkaufe fast nur versichert und sendungsverfolgt.

Wenn die Ware nicht ankommt, muss der Verkäufer schon beweisen, dass er sie abgeschickt hat. Geht sie aber verloren, ist er theoretisch aus dem Schneider. Du als Käufer musst natürlich nicht beweisen, ob oder ob er nicht versendet hat.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich ersteigere und versteigere schon seit über 10 Jahren kleinere gebrauchte Artikel auf diversen Plattformen und habe bisher in weniger als einem Prozent der Fälle Probleme gehabt und wegen einer DVD von einem Euro mache ich mir doch nicht das Leben schwer. Natürlich existiert bei Privatverkäufen immer ein gewisses Risiko, welches sich allerdings erst bei höherwertigen Waren für potentielle Betrüger lohnt. Deshalb ist bei mir ab einer bestimmten Summe Schluss und damit bin ich bisher ganz gut gefahren.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich gehe davon aus, dass du dich auf meinen Post in dem besagten Thread beziehst. Deshalb ändere ich mal deine Fragestellung. Herr B. verkauft Waren im Internet. Die Versandkosten lässt er sich vom Käufer A. bezahlen. Herr B. bietet an, dass die Ware für zwei Euro als nicht versicherte Warensendung versendet wird oder für vier Euro als versichertes Päckchen über Hermes.

Käufer A. verlangt nun aber den unversicherten Versand und überweist auch nur den Warenwert, zuzüglich der zwei Euro Porto. Wenn die Ware nun nicht ankommt, kann Verkäufer B. dafür nicht haftbar gemacht werden. Denn für eine Warensendung oder generell nicht versicherte Sendungen, kann man nun mal keinen Nachweis bekommen, außer eventuell die Quittung für die Briefmarken, was aber als Beweismittel nicht wirklich ausreichen muss. Und man kann zwar einen Nachforschungsaufrag bei der Post stellen, aber die haben bei Warensendungen erfahrungsgemäß wenig Erfolg.

Im Endeffekt muss hier keiner wirklich was beweisen, aber Käufer A. hat ja eine unversicherte Sendung gewollt und ist damit auch das Risiko eingegangen, dass die Ware eventuell verloren geht. Bevor nun jemand auf die Idee kommt, dass man auf dem Weg ja seine Artikel doppelt verkaufen kann- das wird auf Dauer nicht klappen.

Falls Käufer A. nämlich fest stellt, dass Verkäufer B. ja den Artikel wieder anbietet, den angeblich die Post verloren hat, wird er sich schon in irgendeiner Weise erklären müssen. Kommt so was häufiger vor, kann es auch passieren, dass das Portal den Verkäufer sperrt. Mal abgesehen davon, dass es irgendwann nur noch schlechte Bewertungen gibt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wer beim Versand sparen will, und immer den günstigsten Versand nimmt, hat meines Erachtens Pech gehabt, wenn die Ware verschwunden ist. Was kann denn der Verkäufer dafür, wenn die Post die Ware bei einem unversicherten Versand verschlammt hat? Ich persönlich biete immer beide Varianten an, einmal versichert und einmal unversichert und weiße auch immer darauf hin, dass ich bei einem unversicherten Versand keine Haftung übernehme. Es kann ja auch sein, das der Käufer bei einer unversicherten Sendung einfach sagt, dass er die Ware nicht erhalten hat, obwohl das der Fall war, nur um Geld zu sparen und das Geld dann im Endeffekt wieder zu bekommen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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