Fälschungsverdächtiges Geld - Meldung bei Einzahlung

vom 11.04.2013, 17:26 Uhr

Ich nutze sehr gerne die Einzahlfunktion der Geldautomaten, wenn ich mal zu viel Bargeld haben sollte und das aber gerne auf meinem Konto hätte, um zum Beispiel online etwas zu kaufen. So passiert es zum Beispiel gerne nach Geburtstagen oder Verkäufen bestimmter Dinge, z.B. über Ebay Kleinanzeigen. Da ich über Ebay Kleinanzeigen gerade gestern erst wieder 50€ eingenommen hatte, bin ich dann heute auch los zum Einzahlautomaten, um das Geld, wer hätte das gedacht, auf das Konto einzuzahlen.

Von den 50€ legte ich also 40€ in das Einzahlfach des Geldautomaten (leider gibt es davon immer noch sehr wenige in Rostock), worauf dieser wie üblich erst etwas laut beim Geldüberprüfen und Geldzählen wurde und dann kurz einen Hinweis auf dem Bildschirm anzeigte, den ich leider übersprungen habe. Da dort aber meist nur etwas steht, wie, dass bei einer erneuten Einzahlung der vorherige Betrag nicht mehr direkt ausgezahlt werden kann, dachte ich mir da auch nichts bei.

Auf dem Einzahlbeleg stand dann unten aber ein merkwürdiger Text: Und zwar lautete dieser: "Es werden 40 € gebucht. Darin enthaltenes fälschungsverdächtiges Geld in Höhe von 20 € wird ihrem Konto nur unter Vorbehalt gutgeschrieben." Das habe ich bisher noch nie erlebt (ich zahle sehr häufig Geld ein) und war beim Anblick des Beleges auch sehr verdutzt.

Ist es wahrscheinlich wirklich so, dass das eingezahlte Geld eine Fälschung ist oder konnte durch einen eventuellen Knick, auf den ich beim Einzahlen nicht geachtet hatte einfach irgendeines der Sicherheitsmerkmale nicht erkennbar gewesen sein? Wieso akzeptiert der Automat dann aber erst den Schein, wenn er ihn sonst gleich wieder ausspuckt, wenn der Geldschein nicht erkannt wird? Hätte es irgendwelche Konsequenzen für mich, wenn der Schein wirklich Falschgeld ist? Leider weiß ich nicht mehr, woher ich den Schein genau habe.

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» delpiero224 » Beiträge: 1378 » Talkpoints: 4,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich hatte das auch noch nicht und zeitweise mehrmals pro Woche weit größere Summen im vierstelligen Bereich eingezahlt. Dabei spuckte der Automat häufig Scheine wieder aus, die er nicht erkannt hat. Ich denke aber schon, dass Automaten auch bedingt Fälschungen erkennen können. Dieses Geld wird dann natürlich einbehalten.

Erstmal würde ich mir aber keine Sorgen machen. Es hieß ja lediglich "verdächtig". Dafür muss es nicht unbedingt eine Fälschung sein. Im Inneren des Automaten gibt es vermutlich ein extra Fach für "fälschungsverdächtige" Scheine, die dann noch einmal extra geprüft werden.

Wenn der Schein wirklich eine Fälschung ist (wovon ich bei einem 20 Euro Schein aber erstmal nicht ausgehen würde), so kann es schon passieren, dass du nochmal kontaktiert wirst. Aber es kann niemand von dir verlangen noch zu wissen, wo der Schein herkam.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn es wirklich Falschgeld war, hast du Pech gehabt, denn das Falschgeld wird dir nicht ersetzt. Der Automat muss das Geld in diesem Fall einziehen und darf es nicht wieder ausspucken, weil Falschgeld nicht weiter in den Umlauf geraten darf. Ich habe noch nie Falschgeld gehabt und würde mich sehr darüber ärgern, denn das Geld ist dann weg.

Wahrscheinlich wird die Polizei wissen wollen, woher du das hast, aber es wird schwierig sein, zurückzuverfolgen, woher genau dieser Schein stammt. Mich würde interessieren, was bei der Sache herauskommt. Du kannst ja noch mal schreiben, ob es wirklich Falschgeld war.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zunächst ist es so, dass der Automat Falschgeld bzw. Scheine die als Falschgeld gesehen werden nicht wieder ausgegeben werden dürfen. Daher schluckt der Automat das Geld. Tatsächlich ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass das Geld nicht durch den Knick unter Verdacht gekommen ist, weil es mehrere Sicherheitsmerkmale gibt.

Sollte sich dann wirklich herausstellen, dass der Schein eine Fälschung ist, ist die Bank zur Meldung verpflichtet und du dürftest einen Anruf oder einen Besuch oder eine Vorladung zur Befragung bzgl. der Herkunft des Geldes bekommen. Das ist nicht weiter schlimm, solange du plausibel eine Erklärung abgeben kannst und wenn du nicht eben regelmäßig entsprechend in Erscheinung getreten bist.

Leider dürfte - auch wenn du Name und Anschrift desjenigen nennen kannst, von dem du das Geld bekommen hast - es dir bzgl. des Geldes aber nichts bringen. Ermittlungen gegen dich dürften ins Leere laufen und müssten recht schnell eingestellt werden. Aber es dürfte eben auch schwer sein, dass der andere von dem du das Geld hast zur Rechenschaft gezogen wird. Es sei denn, die Polizei findet dort weitere Blüten (was wohl unwahrscheinlich ist). Dann trifft es immer den letzten in der Kette und das warst in dem Fall nun mal du. Das bedeutet, dass das Geld ersatzlos eingezogen wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe neulich auch Bargeld eingezahlt und habe genau dasselbe erlebt. Bei mir ging es ebenfalls um einen "fälschungsverdächtigen" 20-Euro-Schein. Ich weiß allerdings genau, woher ich ihn habe: Ich hatte kurz vorher mit einem 50-Euro-Schein bei einem Supermarkt in der Nähe bezahlt und den 20-Euro-Schein als Teil des Wechselgeldes zurückbekommen. Es muss sich auch genau um diesen Schein handeln, denn andere 20-Euro-Scheine hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht in meinem Portmonee.

Ich habe mir dann natürlich auch erst Gedanken gemacht, was das vielleicht für Folgen haben könnte. Rechtliche Folgen wären schon blöde. Aber auch die Tatsache, dass man bei echtem Falschgeld Pech gehabt hat und das Geld los ist, finde ich etwas ärgerlich. Letzteres ist leider wirklich so. Wer den Schein einreicht, hat Pech gehabt. Selbst, wenn ich sagen kann, dass der Schein mir bei Supermarkt XY herausgegeben wurde, wie sollte man das nachweisen können?

Ich habe dann aber, um mich über mögliche rechtliche Folgen zu informieren, einfach, um sicher zu gehen, bei meiner Bank telefonisch gemeldet und nachgefragt. Auf dem Einzahlungsbeleg ist ja auch eine Telefonnummer angegeben, die man bei Fragen anrufen kann. Also wenn es angeboten wird, wieso sollte man es dann nicht nutzen?

Was kam nun dabei heraus? Man sagte mir, dass diese Sache mit der Meldung über "fälschungsverdächtiges Geld" meistens eine Falschmeldung ist. Bei eindeutigem Falschgeld würde wohl auf dem Beleg auch direkt von Falschgeld die Rede sein. Als "fälschungsverdächtig" werden Scheine eingeordnet, sobald ein einzelnes der verschiedenen Merkmale des Geldscheines nicht eindeutig korrekt ist. Teilweise soll das wirklich schon der Fall sein, wenn ein Schein sehr verschmutzt ist, wenn auf der weißen Stelle von jemandem herumgekrakelt worden ist, oder sogar, wenn bloß ein Knick an der falschen Stelle ist. Letzteres dürfte wohl bei "meinem" Schein der Fall gewesen sein, denn der war tatsächlich genau an der Stelle, wo der Silberstreifen ist, mehrfach gefaltet worden.

Hundertprozentig sagen, ob der Schein echt war, oder nicht, kann man natürlich noch nicht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es Falschgeld war, ist wohl doch eher gering. Sollte es sich doch um Falschgeld handeln, kann es sein, dass man telefonisch oder per Brief von der Bank darüber informiert wird. Rechtliche Konsequenzen sind aber wohl nicht zu befürchten, wenn es sich bloß um einen Einzelfall handelt. Und wenn der Schein sich doch als einwandfrei herausstellt, dann bekommt man darüber gar keine Nachricht von der Bank. Also wenn binnen einiger Wochen keine Notiz deswegen kommt, kann man sich sicher sein, dass die Sache erledigt ist.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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