Darf Vermieter die Heizung von April bis Oktober ausstellen?

vom 09.04.2013, 21:03 Uhr

A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter hat am 1. April die Heizung im Keller ausgestellt. Erst dachten die Mieter im Haus, dass es ein Aprilscherz wäre. Aber sie haben dann eine Woche versucht den Vermieter zu erreichen und dann meinte er, dass vom 1. April bis 30. Oktober die Heizung im Keller aus bleibt. Schließlich wäre Frühling und wenn ihnen kalt ist, sollen sie sich einen Heizofen kaufen.

In der nächsten Woche hat Familie A einen Termin beim Mieterbund. Aber dennoch wollten sie doch mal wissen, ob das rechtens ist und ob der Vermieter einfach den Gashahn im wörtlichen Sinne abdrehen darf. In dem Haus wohnen 3 Parteien und diese frieren in den kalten Tagen, die noch sind. Wird bei euch auch die Heizung im Keller ausgestellt, wenn die Frühlings-/Sommermonate beginnen?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nein, der Vermieter kann zwar eine Heizperiode festlegen z.b. von April bis Oktober, es muss aber auch in dieser Zeit gewährleistet sein, dass man die Räume entsprechend beheizen kann und nicht frieren muss. Eine Heizperiode die im Mietvertrag festgelegt ist, ist ohne Belang, da trotzdem eine bestimmte Mindesttemperatur in den Räumen erreichbar sein muss. Siehe hier: klick

Benutzeravatar

» MorphX » Beiträge: 157 » Talkpoints: 1,95 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Die Heizung abzustellen, ist durchaus erlaubt. Der Vermieter ist aber verpflichtet, sie wieder anzustellen, wenn es einen Kälteeinbruch gibt bzw. jetzt, wo es noch gar nicht warm war, darf sie natürlich gar nicht erst abgeschaltet werden. 18° Zimmertemperatur gelten als Mindestwert, der immer erreicht werden muss.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^