Arbeitsverweigerung - Kündigung immer gerechtfertigt?

vom 08.04.2013, 20:34 Uhr

In diesem Thread fragte ich ob ihr schon mal eine Arbeitsanweisung verweigert habt. Habt ihr schon mal eine Arbeitsanweisung verweigert?

Ich habe nach der Kündigung meines ehemaligen Kollegen dann mal nachgedacht und mich gefragt, ob jede Arbeitsverweigerung oder jede Verweigerung einer Arbeitsanweisung immer eine Kündigung gerechtfertigt. Es gibt doch auch bestimmt Gründe, warum man eine Anweisung verweigern kann oder ist man gezwungen jede Anweisung zu befolgen, wenn man nicht gekündigt werden will?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kommt darauf an, für was du eingestellt bist. Wenn du Softwareentwickler bist, musst du keine schweren Schreibtische schleppen. Wenn du Möbelpacker bist, musst du nicht für die Belegschaft das Mittagessen kochen. Aber Arbeitsanweisungen, die Arbeiten betreffen, für die du angestellt bist, musst du natürlich versuchen zu erfüllen. Du kannst also als Kassiererin nicht sagen, dass du heute nicht kassieren willst, sondern lieber Regale einräumst.

Es hängt wahrscheinlich vom Einzelfall ab, inwieweit man gewisse Arbeiten nicht ausführen muss und ob man in bestimmten Situationen auch Arbeiten verweigern darf. Wenn beispielsweise die Heizung im Supermarkt kaputt ist und es an der Kasse in Nierenhöhe zieht und du eh schon eine leichte Blasenentzündung hast, ist eine Arbeitsverweigerung wahrscheinlich kein Kündigungsgrund. Aber im Einzelfall muss das der Richter entscheiden, wenn es zu einer Kündigung kommt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Natürlich hängt alles immer vom Einzelfall ab. Auch als abhängig beschäftigter Angestellter ist man ja doch noch ein freier Mensch und wird eben nicht als Sklave gehalten. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen eine Verweigerung einer Anweisung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen dürfen. Aber die Realität sieht natürlich anders aus und man kann sich sicher ausmalen, was es für das persönliche Weiterkommen bedeutet, seinem Vorgesetzten bzgl. seiner Anweisungen zu widersprechen. Aber wie wäre der Fall zu werten, wenn ein Handwerker die Anweisung bekommt, mal drei Stunden mehr beim Kunden abzurechnen. Oder aber der Taxifahrer angehalten wird, eine Extrarunde zu fahren. Oder der Kellner weniger ausschenken soll, als üblich. Alles Fälle von Betrug, die ein Angestellter nicht machen muss bzw. in denen keine Kündigung mit der Begründung folgt, dass der Angestellte trotz Anweisung nicht betrügen wollte.

Aber auch fachlich ist es so, dass man nicht ohne weiteres Berufsfremd eingesetzt werden kann. Wenn der Chef im Winter jemanden aus seiner Buchhaltung dazu verdonnern möchte, dass der Morgens die Parkplätze vom Schnee befreit, ist das sicher auch nicht so ohne weiteres möglich.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ampelmännchen hat geschrieben:Es gibt doch auch bestimmt Gründe, warum man eine Anweisung verweigern kann oder ist man gezwungen jede Anweisung zu befolgen, wenn man nicht gekündigt werden will?

Ich bin auch der Meinung, das eine Arbeitsverweigerung nicht immer gleich zu einer Kündigung führen muss. Manchmal gibt es ja auch gute Gründe, warum man eine Arbeit nicht verrichten möchte oder gar nicht kann. Vor allem dann, wenn die eigene Sicherheit dadurch in Gefahr ist, kann man nicht verlangen, bestimmte Arbeiten auszuführen. Wenn ein Angestellter aufgrund seiner eigenen Sicherheit eine Arbeit verweigert, kann der Chef ihm diesbezüglich auch nicht kündigen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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