Vermieter stellt Kabelgebühren in Rechnung - geht das?

vom 08.04.2013, 11:30 Uhr

A sucht dringend eine Wohnung hat hat sich heute eine Wohnung angesehen. In den Nebenkosten ist auch der Kabelanschluss für den Fernseher enthalten. A meinte, dass er über das Internet Fernsehen schaut und seinen Empfang durch einen Telekom Internet Receiver hat. Dennoch meint der Vermieter, dass es in den Nebenkosten enthalten ist und auch mit zum Vertrag gehört. Ohne Kabelfernsehen keine Wohnung.

Nun gefällt A diese Wohnung und würde sie gerne haben und er fragt sich, ob man einfach eine Position in den Nebenkosten mit aufstellen kann und darf, die der Mieter nicht haben will und nicht nutzt. Muss ein Mieter nicht zustimmen, wenn er Kabelanschluss haben will oder muss er das hinnehmen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ja, er muss, soweit ich weiß. Der Kabelanschluss gehört mit zum Haus. Der Mieter kann ja auch nicht sagen, dass er immer zu Fuß die Treppen hochgeht und den Aufzug nie benutzt. Trotzdem muss er ihn zahlen. Er muss auch die Mülltonnen zahlen, auch wenn er keinen Müll produziert, oder den Müll immer zu seinen Eltern bringt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn A die Wohnung mieten will, muss er die Kosten für den Kabelanschluss hinnehmen. Ich habe auch mal in einer Wohnung mit Kabelanschluss gewohnt, und musste die Kosten bezahlen. Auch Nachbarn, die eine Schüssel angebracht hatten, mussten trotzdem für den Kabelanschluss bezahlen. Es waren jetzt aber keine immensen Kosten, ich meine, dass mich dass so um die 6€ monatlich gekostet hat. Ich bin der Meinung, dass sind noch Kosten, die man in Kauf nehmen kann, wenn A die Wohnung ansonsten zu spricht.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Vermieter gerade von größeren Häusern schließen mit dem Kabelanbieter oft einen Vertrag für das ganze Haus ab und erzielen so einen relativ günstigen Preis für jeden einzelnen. Außerdem gehen sie so dem Problem aus dem Weg, dass jeder einzelne Mieter das Haus beschädigt bzw. verschandelt mit einer Satellitenschüssel. Da der Vertrag für das gesamte Haus abgeschlossen worden ist und nicht nur für jede einzelne Wohnung, ist es egal, ob Mieter A den Kabelanschluss haben möchte oder überhaupt nutzen kann oder nicht. Der Vermieter ist berechtigt, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mieter umzulegen.

Der Mieter kann dem im Endeffekt bei Eingehung des Mietvertrages nur zustimmen. Ansonsten ist der Vermieter auch berechtigt, sich gegen diesen Mietinteressenten zu entscheiden. Schließlich zwingt ihn keiner, A als Mieter zu akzeptieren.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Würde es sich um ein Einfamilienhaus handeln, wäre es sicher kein Problem, den Anschluss einfach zu kündigen und A so die Kosten zu ersparen. In einem Mehrfamilienhaus ist es aber nun mal meistens so, dass ein Anschluss das ganze Haus versorgt. Der Gesamtpreis wird durch die Anzahl der Parteien geteilt und jeder zahlt somit einen gleich großen Anteil. Auch wenn man den Kabelanschluss nicht nutzt, muss man Verständnis dafür haben, dass man sich da nicht einfach rausnehmen kann. Sonst müssten die anderen ja einen höheren Anteil bezahlen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn der Kabelanschluss für das ganze Haus existiert, kann nicht eine einzelne Wohnung ausgeschlossen werden. Denn theoretisch könnte der Mieter, der den Kabelanschluss nicht wünscht, dann trotzdem über Kabel gucken, weil die Leitung in der Wohnung vorhanden ist. Um das auszuschließen, muss jeder sich an den Kosten beteiligen. Wenn dir die Wohnung sehr gut gefällt, würde ich über die paar Euro hinwegsehen und sie mieten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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