Einarbeitung in fremder Stadt - Unterkunft in Nähe?
Momentan haben wir eine junge Frau zum einarbeiten bei uns in der Filiale für 7 Wochen, die nach der Einarbeitung in ihre Filiale in Heimatnähe soll. Sie fährt jedes 2. Wochenende (200 km Entfernung) heim nach Feierabend Samstags und fängt Dienstags dann wieder an bei uns, damit sie auch ein langes Wochenende hat.
Wir hatten schon mehrere Neulinge zum einarbeiten für diese Filiale bei uns, aber nun zum ersten Mal haben wir uns allesamt gewundert, das sie in der Zeit bei uns ein Hotel in 20 km weiter Entfernung bekam und nicht wie alle anderen zuvor im gleichen Ort. Da ich weiß, das im besagten Hotel (Gaststätte) Zimmer frei sind, hat es mich umso mehr gewundert, das sie tagtäglich 20 km einfach fahren muss zu unserer Filiale obwohl sie sowieso schon nicht von hier kommt. Im letzten Jahr war es zudem noch so, das Angestellte die zur Einarbeitung bei uns sind jedes Wochenende die Heimfahrt bezahlt bekommen. Seit diesem Jahr bezahlt unser Arbeitgeber nur noch jedes 2. Wochenende die Heimfahrt nach Hause.
Ich dachte immer, wenn man schon ortsfremd in einer fremden Stadt ist, ist es so geregelt das die Unterkunft auch in der Nähe vom Arbeitsplatz ist und nicht nochmal 20 km entfernt.
Das finde ich auch merkwürdig und vom Arbeitgeber nicht in Ordnung, wenn es reine Willkür oder Desinteresse ist. Aber vielleicht hat es die Mitarbeiterin so gewünscht, weil sie in dem Ort irgendwelche Beziehungen hat oder Leute kennt. Wenn nicht, dann ist da schon hart und nicht nachvollziehbar.
SybeX hat geschrieben:Ich dachte immer, wenn man schon ortsfremd in einer fremden Stadt ist, ist es so geregelt das die Unterkunft auch in der Nähe vom Arbeitsplatz ist und nicht nochmal 20 km entfernt.
Und wer sollte diese Regelung eingeführt haben? Es ist immer Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Und wenn hier eine Unterkunft gefunden und gewählt wurde, die 20 Km entfernt ist, wird das seine Gründe haben. Aber natürlich hätte die Kollegin die Möglichkeit, nachzufragen, was gegen die nähere Unterbringung sprechen würde - sofern sie selbst das so will. "Geregelt" ist hier nichts und wenn sie mag, könnte sie auch zu Hause bleiben und die 200 Km täglich pendeln. Ob das dann sinnvoll und in ihrem Interesse ist, sei mal dahingestellt.
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