Suizid in der Öffentlichkeit - wer zahlt die Folgekosten?

vom 31.03.2013, 20:57 Uhr

In unserem Ort ist etwas passiert, was mich zum Nachdenken brachte. Nehmen wir mal an, dass Herr A seines Lebens nicht mehr froh ist und beschließt sich umzubringen. Er springt auf die Gleise und ein Zug überrollt ihn. Es entstehen Folgekosten, die nicht gerade wenig sind. Erstmal sind Beschädigungen am Zug, dann muss der Lokführer in psychologische Behandlung und auch Zeugen müssen sich behandeln lassen. Denn das Geschehene ist nicht gerade alltäglich.

Wer zahlt diese Folgekosten? Ich könnte mir vorstellen, dass die erben die Sachschäden zahlen müssen. Aber die Arzt- und Psychologenkosten, wer zahlt diese? Übernimmt so was die Krankenkasse oder müssen das auch die Erben bezahlen? Unter Umständen sind es ja Folgekosten, die man im Leben nicht abzahlen kann.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kenne mich diesbezüglich zum Glück nicht so aus, aber ich bin der Annahme, dass zumindest die Kosten übernommen werden, die durch ärztliche und psychologischer Sicht entstehen. Die Beschädigungen am Zug sollten sich eigentlich in Grenzen halten. Hier greift vielleicht eine Versicherung der Bahngesellschaft oder man bleibt eben auf den Kosten sitzen. Ich denke aber nicht, dass die Erben hier zur Rechenschaft gezogen werden, schließlich können die ja absolut nichts für das handeln von Herrn A.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Soweit ich weiß, zahlt die Haftpflichtversicherung für solche Schäden, aber natürlich nur bis zu der Höhe, für die sie abgeschlossen wurde. Wenn es mehr ist, muss es vom Erbe bezahlt werden, beziehungsweise dieses abgelehnt werden. So eine Sache kann ganz schön teuer werden, wenn beispielsweise jemand einen Schock erleidet und arbeitsunfähig wird. Dann müssen nämlich die Rentenzahlungen übernommen werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zohan hat geschrieben:Ich denke aber nicht, dass die Erben hier zur Rechenschaft gezogen werden, schließlich können die ja absolut nichts für das handeln von Herrn A.

Erben können selten etwas für das Verhalten des Erblassers und müssen dennoch die Konsequenzen tragen oder eben das Erbe ablehnen. Auch wenn der Erblasser zu Lebzeiten massive Schulden gemacht hat, müssen die Erben dafür gerade stehen, wenn sie das Erbe annehmen.

Als Erbe kann man allerdings nicht strafrechtlich belangt werden, wegen den Straftatbeständen, die dahinter stehen, zum Beispiel beim Schienensuizid des gefährlichen Eingriffs in den Personenverkehr. Doch die Kosten sind in der Regel enorm. Viele Versicherungen haben Suizid als Ausschluss in den Versicherungsbedingen und auch Haftpflichtversicherungen erklären sich selten sofort bereit Kosten die auch in den sechsstelligen Bereich gehen können, zu übernehmen. Theoretisch könnte jeder Schadensersatzforderungen stellen, der durch den Suizid beeinträchtigt wurde. Bei der Bahn zum Beispiel kommen dabei nicht nur Schäden am Fahrzeug, Reinigungskosten und die Überprüfung der Strecke in Frage, sondern unter Umständen auch Schadensersatz für Verspätungen.

Natürlich halten sich Beschädigungen am Zug nicht in Grenzen, das mag der Fall sein, wenn ein Zug eine Maus überfährt, aber nicht bei einem Menschen.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Bahn hat für solche Fälle einen internen psychologischen Dienst. Es ist also schon ins Budget eingeplant, dass sich Leute vor den Zug werfen und der Lokführer nachher traumatisiert ist. Ansonsten zahlen natürlich die Krankenkassen Psychotherapien. Erben können verhindern, dass sie herangezogen werden, indem Sie das Erbe ausschlagen, sieh hier.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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