Regelungen zu Rückzahlungsfristen der Mietkaution

vom 28.03.2013, 22:22 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A umgezogen ist und in der alten Wohnung eine Mietkaution hinterlassen hat. Sein Auszug aus dieser Wohnung ist bereits 5 Monate her und er hat die Kaution immer noch nicht zurück bekommen. A hat nun mal bei dem Vermieter nach gefragt und der meinte, dass er die Kaution noch 7 Monate behalten kann denn die Endabrechnung ist noch nicht fertig und insgesamt hat er ein Jahr Zeit die Kaution zurück zu zahlen.

A meint, dass er mal was gelesen hat, dass der Vermieter die Kaution innerhalb 6 Monaten zurückzahlen muss und von Bekannten hat er nun was von 3 Monaten und 9 Monaten gehört. Wie ihr also seht, wissen alle was anderes. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die man auch irgendwo nachlesen kann? Wenn ja, wo finde ich diese?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es ist durchaus rechtlich haltbar, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung abwarten möchte. Das sollte man am besten beim Auszug abklären. Ist die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden und von der Mietkaution müssen keine Schäden bezahlt werden, ist der einzige offene Punkt noch die Betriebskostenabrechnung. Für die Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter allerdings Zeit bis zum Ende des Jahres nach dem Umzug.

Das heißt, wenn man 2012 auszieht, kann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung bis Dezember 2014 heraus zögern. Allerdings hat A ja auch eine Betriebskostenvorauszahlung getätigt, die an sich ausreichen müsste. So lange die Betriebskosten nicht zu niedrig angesetzt sind.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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