Stück Land gekauft, bis wie tief gehört es mir?
Nach dem sich die Eltern von einem Freund aus einem engen Freundeskreis ein Stück Land gekauft haben, ist mir die Frage in den Sinn gekommen. Unabhängig davon, wie viel Land sie sich gekauft haben: gehört ihnen dieses Stück jetzt auch bis zum (leichte Übertreibung) Mittelpunkt der Erde? Oder gibt es da eine besondere Regelung, die in den Verträgen auch vermerkt ist?
Dir Frage macht sicher in der anderen Richtung Sinn. Denn der Luftraum ist nicht so ohne weiteres einbegriffen und wenn du von deinem Grundstück aus Bäume wachsen hast, deren Äste in den Luftraum deines Nachbarn reichen, kann es zu Streitigkeiten kommen.
Auf der anderen Seite ist mir keine Beschränkung hinsichtlich der Tiefe bekannt. Es kann insofern Einschränkungen geben, dass du mit deinem Land dulden musst, dass Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Das kann dann eine Gasleitung, Wasser- und Abwasser oder auch eine Stromleitung sein. Ansonsten gehört dir vermutlich das Land auch bis zum Mittelpunkt der Erde, wobei es sich auf Grund der Form der Erde in den Tiefen verengt. Denke aber nicht, dass es hier irgendwann mal zu Rechtstreitigkeiten kommen wird.
Da man bei der Bebauung eines Grundstückes manchmal eine gewisse Höhe oder Etagenzahl nicht überschreiten soll bzw., was dann auch vertraglich festgehalten wird, muss ich mich meinem Vorredner anschließen, dass es nach oben hin durchaus Begrenzungen geben kann. Das gilt auch für das Wachstum von Pflanzen, bei denen man im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Nachbarn halten sollte und sich zur Not einen Rat aus der Stadtverwaltung einholen sollte.
Die Frage nach der Tiefe ist vermutlich interessant, wenn man unter seinem Grundstück auf Schätze oder Ölquellen stoßen sollte. Wer hätte Anspruch und Recht darauf? Auch, wenn dieser Fall für die Masse recht unwahrscheinlich wäre, ist es ein tatsächlich interessanter Gedankengang, Wenn unterhalb der Erdoberfläche Leitungen, Rohre und/oder Ähnliches verlegt sind, dann hat man sicherlich kein Recht darauf, diese nach eigenem Belieben auszubuddeln oder umzulegen, ohne sich vorher eine Genehmigung geholt zu haben.
Aber auf solche Besonderheiten, wird man in der Regel beim Grundstückskauf hingewiesen bzw. es ist ebenfalls vertraglich festgehalten. Manchmal muss man in dem Zusammenhang auch gewisse Abstriche machen und darf z.B. keinen zu hohen Zaun setzen, oder zu tief verwurzelte Pflanzen dort ansetzen.
Das gekaufte Land gehört dir bis zu einer bestimmten Tiefe. Hier greift das Bundesberggesetz. Nicht alle gefundenen Bodenschätze gehören dir, obwohl es dein Land ist. Du musst auch dulden, dass unter deinem Besitz Rohre für Wasser, Strom, Gas verlegt werden. Eventuell musst du selbst einen Tunnel oder Schacht dulden. Aber das dürfte sicherlich nur möglich sein, wenn du enteignet wirst.
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