Muss eine UG irgendwann in eine GmbH überführt werden?
Bei einer UG haftungsbeschränkt muss man jährlich einen bestimmten Teil des Gewinns einbehalten, so lange, bis 25.000 EUR zusammengekommen sind und man die UG dann eigentlich ein eine GmbH überführen könnte. Aber muss man das auch machen? Denn bei einer GmbH kostet ja auch die Bilanzierung wieder mehr, deswegen ist es vielleicht gar nicht erstrebenswert, diese Umwandlung vorzunehmen. Muss man also bei Erreichen einer Einlage von 25.000 EUR die UG in eine GmbH umwandeln?
Laut Wikipedia ist dies nicht notwendig. Bei einer echten GmbH sind von 25.000 Euro Mindestkapital erforderlich, wovon die Hälfte nach bezahlt werden kann. Bei einer UG ist dies eben nicht notwendig, sonst wäre es keine UG. Gerade die Bilanzierung ist bei UG und GmbH gleich. Beides sind Kapitalgesellschaften und haben die gleichen Regeln zu befolgen.
Im realen Leben wird es allerdings wohl zumeist doch erfolgen. Eine UG heißt eben, dass man zu wenig Geld hat und dieses Image wird wohl jeder loswerden wollen.
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