Umsatzsteuer bei parallel geführter UG und Einzelunternehmen

vom 24.03.2013, 21:06 Uhr

Wenn man weniger als 17.500 EUR Umsatz im Jahr als Selbstständiger macht, dann muss man ja auch keine Umsatzsteuer bezahlen, man gilt dann als Kleinunternehmer. Was passiert aber, wenn man gleichzeitig Freiberufler mit einem Projekt ist und Geschäftsführer einer UG mit einem anderen Projekt? Also folgendes Beispiel: A erbringt ein Dienstleistung als Freiberufler und ist hierbei Einzelunternehmer; A ist aber außerdem Geschäftsführer einer UG, die er mit jemand anderem zusammen führt.

Als Einzelunternehmer liegt er unter der Grenze von 17.500 EUR im Jahr und führt daher keine Umsatzsteuer ab. Die UG erwirtschaftet knapp mehr als 17.500 EUR im Jahr. Nun ist die UG ja als Kapitalgesellschaft eine juristische Person und müsste ja daher getrennt von der anderen Tätigkeit betrachtet werden. Ist es also so, dass man auf die Umsätze der UG Umsatzsteuer bezahlen müsste, aber nicht auf die Einkünfte, die A als Einzelunternehmer hat, insofern er mit diesen unter der Kleinunternehmergrenze bleibt? Wird beides getrennt betrachtet?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da würde ich lieber mal den Steuerberater fragen, alles andere macht keinen Sinn, kostet zwar paar Euros, aber nichts ist schlimmer als dann das Finanzamt im Nacken zu haben.

» m.kaiser.74 » Beiträge: 18 » Talkpoints: 3,46 »


Die Regelung für Kleinunternehmer gilt für jedes Unternehmen extra. Theoretisch kann man 1.000 Unternehmen als Kleinunternehmer führen. Dann muss man allerdings auch 1.000 Gewinnermittlungen machen und darf ebenso keine Vorsteuer abziehen, was gerade bei Neugründung manchmal sehr interessant sein kann.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^