Regional unterschiedliche Regelungen zum Holzleseschein

vom 23.03.2013, 23:01 Uhr

Da, wo ich wohne, braucht man keinen Holzleseschein, wenn man nur Äste im Wald mitnimmt, die nicht dicker als 10 cm sind. Man darf auch am Waldrand parken und vor Ort Äste zersägen oder zerhacken, man darf nur nichts fällen oder mit dem Wagen die Waldwege entlang fahren. In anderen Regionen scheint das aber anders zu sein, da darf man gar keine Äste aus dem Wald mitnehmen. Warum gibt es dann da solche großen regionalen Unterschiede? Wie ist dabei bei Euch geregelt?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Der zuständige Förster/Försterin stellt dir einen Holzleseschein aus, für den städtischen Wald. Woanders darfst du auch Äste mitnehmen, aber gegen Bezahlung. Du kannst sogar einen anderen Sammelschein beantragen und dir Bäume fällen. Dann musst du aber deine Qualifikation zum Fällen der Bäume nachweisen. In welchen Regionen man so sammeln kann, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich gehört das Holz (dazu zählen auch Äste) ja jemandem. Wenn die es aber achtlos im Wald herumliegen lassen, sollten sie eigentlich froh sein, dass ihnen jemand die Arbeit des Zusammensuchens abnimmt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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