Sinnvoll ein noch nicht fertiges Neubauhaus zu mieten?
Paar A wollen mit ihren Kindern ein Haus mieten und haben nun ein Objekt gefunden, welches aber noch nicht fertig gebaut ist. Es muss noch einiges daran gemacht werden. Aber es sind schon sehr viel Interessenten da, die dieses Haus mieten wollen. Der Vermieter hat nun zu Paar A gesagt, wenn sie sich schnell entscheiden, bekommen sie den Zuschlag. Das Haus soll im Juni dieses Jahres fertig sein. Der Mietvertrag würde ab 1. Juli sein, weil man dann angeblich auf der sicheren Seite ist.
Wenn das wirklich klappt mit dem Einzug am 1. Juli wäre das ja schön mit der Kündigung der alten Wohnung und man hätte keine Doppelmiete. Wäre euch das Risiko zu hoch, dass es doch nicht klappt und ihr dann die alte Wohnung gekündigt habt und in die neue noch nicht rein könnt? Wie würdet ihr euch verhalten? Würdet ihr ein Haus oder eine Wohnung in einem Haus mieten, welches noch nicht fertig gebaut ist? Welche Risiken und Komplikationen könnten auf Paar A noch zukommen, weil es ein Neubau ist, der bis dato noch nicht fertig ist?
Das der Vermieter gerne alles möglichst früh in trockenen Tüchern haben will, ist verständlich. Das jetzt auch "Druck" gemacht wird in dem Sinne, dass behauptet wird, dass genügend andere Interessenten da sind, ist ein übliches Vorgehen. Jetzt muss das Paar A selbst entscheiden, wie viel Risiko sie gehen wollen und ob sie dem Druck nicht auch standhalten können. Es ist ja nicht sicher, dass wirklich eine Vielzahl anderer Interessenten so einen Vertrag eingehen wollen würden.
Paar A sollte definitiv nicht darauf spekulieren, ohne Doppelmiete auszukommen. Schon aus dem Grund, dass der Umzug sich u.U. einen Tag zieht. Hier jetzt einen Monat "in Reserve" zu halten und erst zum Ende vom Juli zu kündigen, wäre das mindeste an "doppeltem Boden". Außerdem ist der Umzug mit nur einer doppelten Miete sowieso schon recht optimal - und man hätte für sich vier Wochen (im Idealfall) zum Umzug.
Was man auch machen könnte, wäre vorher schon zu klären, welche Kosten auf einen zukommen, wenn es letztlich nicht klappt. Das wären Kosten, die man dann dem Vermieter als Schadenersatzforderung in Rechnung stellen könnte (Unterbringung der Möbel usw. sowie Hotel-/Pensionskosten). Diese Auflistung kann man dann auch seinen zukünftigen Vermietern geben, um hier vielleicht seinerseits ein wenig "Druck" aufzubauen.
Letztlich muss aber Paar A selbst entscheiden. Und ich würde dies in Abhängigkeit von dem machen, was eben noch zu tun ist. Wenn zum Einzugstermin im Außenbereich noch nicht alles fertig ist, ist das sicher zu verkraften. Sollte aber die Wasserinstallation nicht fertig sein, dann hätte das Paar A sicher ein Problem.
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