Bundesgerichtshof kippt Gesetz zum Verbot von Tierhaltung

vom 20.03.2013, 14:54 Uhr

Ich habe eben gelesen, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen hat, dass Vermieter nicht mehr generell in Mietverträgen die Tierhaltung verbieten dürfen. Selbst Hunde und Katzen darf ein Vermieter demnach nicht mehr verbieten. Nachzulesen hier.

Was sagt ihr dazu? Meint ihr, dass sich das wirklich durchsetzen wird oder kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil nun Gesetz ist und die Vermieter sich daran halten müssen? Wie wird es dann zukünftig in Mietwohnungen aussehen? Werden dadurch mehr Hunde und Katzen gehalten werden?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wie es eben ausgesprochen wurde, darf es generell nicht verboten werden. Das heißt immer noch nicht, dass Vermieter es immer erlauben müssen. Ich denke, da werden Vermieter versuchen, eine Lücke im Gesetz zu finden, wenn sie es wirklich nicht wollen. Zu begrüßen ist dieses Urteil in meinen Augen durchaus. Ich denke, dass es immer im Einzelfall entscheiden wird und wenn der Vermieter es nicht will, dann wird er irgendwie auch einen Weg finden.

Ich glaube nicht, dass es dadurch mehr Haustiere geben wird. Aber ich glaube schon, dass es mutig ist, vor Gericht zu ziehen und viele dazu animieren wird, ebenfalls dagegen vorgehen zu wollen, wenn der Vermieter streikt. Ich persönlich bin immer mit Tieren groß geworden und kann es mir nicht vorstellen, ohne zu leben. Mein Vermieter untersagt es nicht generell, ich habe aber schon gehört, dass unsere Wohnungsgesellschaft gegen die vielen Hunde vorgehen will. Wie sie das nun wirklich durchsetzen will, vor allem nach so einem Urteil, ist fraglich.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hast du den Artikel auch ganz bis zum Ende gelesen? Scheinbar nicht, denn in dem von dir verlinkten Artikel wird deine Frage beantwortet:

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar.

Somit und auch aus dem Rest des Artikels dürfte klar sein, dass durch dieses Urteil nicht jeder einfach Tiere anschaffen darf. In dem Artikel wird nämlich auch dieses:

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Vermieter dürfen die Haltung solcher Tiere in Mietwohnungen nicht generell verbieten

gesagt. Das heißt in meinen Augen so viel wie, der Vermieter darf keine Klauseln mehr drin haben, in denen generell jegliche Tierhaltung verboten ist. Was aber weiterhin möglich sein müsste, dass der Vermieter sagt, er möchte keine Katzen in der Wohnung, weil er mit ihm Haus wohnt und eine Katzenhaarallergie hat.

Davon mal ganz abgesehen, ich denke, wenn es weiter solche Urteile gibt, die die Rechte von Vermietern immer mehr einschränken, wird das auf Dauer dazu führen, dass sich manch einer überlegt, ob er überhaupt noch vermietet. Und ich finde manche Argumente, die von Vermietern gegen Tierhaltung vorgebracht werden, durchaus nachvollziehbar und legitim. In der Regel weiß man auch schon bevor man einzieht, was Sache ist. Warum muss man dann mit aller Gewalt darauf bestehen? Beziehungsweise sind Vermieter durchaus auch Menschen mit denen man reden kann. Wenn man gute Argumente hat, die für ein Tier sprechen und man den Argumenten des Vermieters widersprechen kann, hat man doch eine ganze andere Grundlage für die Verhandlung.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich denke, dass dieses Urteil letztlich nicht viel verändern wird. Denn im Grunde soll ein Verbot weiterhin angemessen sein, wenn der Einzelfall individuell betrachtet wurde. Ein Vermieter, der keine Haustiere in seinen Wohnungen möchte, wird also immer irgendwelche individuellen Gründe finden. Wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist, muss er einen umständlichen Weg mit dem Anwalt oder vor Gericht gehen, um dann eventuell doch zu "verlieren". Das schreckt ab, zumindest diejenigen, die verantwortungsvoll damit umgehen. Ich denke, dass die Zahl derer, die einfach ungefragt Hunde oder Katzen in ihrer Wohnung halten, das kaum beeindrucken wird.

Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter, der unter Umständen sein ganzes Geld und seine gesamte Existenz in Mietwohnungen steckt, durchaus das Recht haben sollte zu bestimmen, ob er Hunde und Katzen als seine Mieter haben will. Ich halte zwar selbst Katzen und bin ein absoluter Katzenliebhaber, aber ich weiß, dass viele Menschen Haustierhaltung nicht ernst genug nehmen: Da bellt der Hund ununterbrochen oder pinkelt und kotet auf die Gemeinschaftswiesen oder die Katze zerkratzt Mieteigentum und die Katzenklos stinken bis in den Hausflur. Und das sind keine Einzelfälle. Um den Stress und die Beschwerden der Mitmieter von vornherein zu vermeiden, weiß sich mancher Vermieter halt nicht anders zu helfen, als Hunde und Katzenhaltung zu verbieten.

Schließlich kann er Mietinteressenten nur vor den Kopf schauen und alle Beteuerungen, dass das Haustier gut gehalten und erzogen wurde, sind subjektive Erzählungen, denen man glauben kann oder auch nicht. Ich denke, dass es viel schwieriger ist, einen Mieter mit Haustier bei Beschwerden und Störungen aus dem "Haus zu bekommen" als ihm von vornherein abzusagen. Das kostet auch wieder Geld und Nerven. Meiner Meinung nach sollte jeder Vermieter selbst entscheiden dürfen, ob er sich das antut oder nicht.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Warum sollte sich da nichts ändern? Der Vermieter hat ja bei der Kleintierhaltung schon nichts zu sagen und muss hinnehmen, wenn Meerschweinchen, Kaninchen und Co. mit ein ziehen und viele Tierhalter lassen die Kaninchen frei in der Wohnung laufen und diese machen dann auch einiges kaputt. Die Klausel, dass generell Tierhaltung verboten ist, ist ja schon lange hinfällig und bei Kleintieren muss der Vermieter das wie schon gesagt hinnehmen, auch wenn er die Klausel im Mietvertrag hat.

Wenn er nun eine Klausel im Mietvertrag hat, die besagt, dass man keine Katzen oder Hunde halten, so ist es schon so, dass die Klausel hinfällig ist. Der Vermieter kann wahrscheinlich aber die Klausel reinsetzen, dass die Tiere abgeschafft werden müssen, wenn sie stören. Aber genau das hat ja der Bundesgerichtshof entschieden. Vielleicht kann der Vermieter auch die Anzahl der Tiere bestimmen. Aber eben nicht mehr voll und ganz verbieten.

Ich sehe in Mietanzeigen immer wieder schon die Mitteilung, dass man keine Tierhaltung wünscht. aber was der Vermieter sich wünscht ist was anderes. Einige Vermieter wünschen sich auch Nichtraucher und da kann er auch nichts machen. Das Gesetz ist auf der Seite des Mieters und da kann man schon als Vermieter nichts machen.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde dieses Urteil sehr gut und meiner Ansicht nach ist es auch ein Schritt in die richtige Richtung. Ich selber war ja vor kurzem noch in der Situation, dass ich auf Wohnungssuche war und dabei auch oft Inserate gelesen habe, bei denen die Haltung von Haustieren ausdrücklich verboten war. Und da ich selber zwei Katzen habe, brauchte ich dort auch gar nicht erst anrufen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Gut, in den meisten Inseraten stand immer bei Haustiere "nach Vereinbarung", aber ich finde auch, dass man es nicht generell verbieten sollte. Nur mal angenommen, man findet partout keine Wohnung und müsste seine Tiere deshalb abgeben. Für mich würde das zwar definitiv nicht in Frage kommen, aber es gab schon oft Fälle, bei denen die Leute dann ihre Tiere entweder ins Tierheim gegeben oder, was noch viel schlimmer ist, einfach ausgesetzt haben. Und so weit sollte es einfach nicht kommen müssen!

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke auch nicht, dass sich dadurch großartig etwas ändern wird. Ich kann immer beide Seite verstehen, dass ein Vermieter eben nicht alles an Haustieren in seiner Wohnung haben möchte und auch, wie schwer es für Mieter manchmal ist, eine Wohnung zu finden, in der Haustiere erlaubt sind.

Ich denke, dass es so wie bisher weiter laufen wird und ein Vermieter doch schon ein Mitsprachrecht hat, welche Haustiere bei ihm in der Wohnung leben dürfen und welche eben auch nicht.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich begrüße das Urteil. Warum sollte es jemandem verboten werden, einen kleinen ruhigen Hund, der niemanden stört, zu halten, während ein anderer beispielsweise ein 2000l-Aquarium in der Wohnung aufstellen darf, ohne, dass ihm das der Vermieter verbieten kann. Wenn das mal ausläuft, entsteht großer Schaden in der Wohnung und auch in der darunter. Ich war schon in vielen Mehrparteienhäusern, in den Hunde gehalten werden und habe noch nie Verunreinigungen durch Hunde in den Häusern gesehen.

Dieses Argument gegen Hundehaltung ist für mich nicht begründet. Kleintierhaltung darf zwar generell nicht verboten werden, aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn das Halten der Tiere andere Mieter im Gebrauch ihrer Wohnung beeinträchtigt. Der Mieter hat z.B. keine Chance, wenn ihm der Vermieter die Haltung von 20 Meerschweinchen verbietet, weil es dem Nachbarn stinkt.

Der BGH hat mit seinem Urteil endlich die grundlose (!) Benachteiligung von Hunde- und Katzenhaltern aufgehoben, denn wenn Hunde oder Katzen zukünftig negativ auffallen, hat der Vermieter eine eindeutige Handhabe, die Abschaffung der Tiere zu verlangen. Lediglich die Willkür wurde vom BGH unterbunden und das empfinde ich als sehr positiv.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin ein Vermieter. Ich sehe nicht ein weshalb ich mich an diesen Beschluss halten sollte. Es ist meine Wohnung. Wenn ein Vermieter, aufgrund seiner Religion keine Hunde oder Schweine in seinem Haus haben will, ist dies total legitim. Ich denke das Gesetz wird sich nicht durchsetzen! Zumindest hoffe ich es.

» Kingakis » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,22 »


Kingakis hat geschrieben:Ich denke das Gesetz wird sich nicht durchsetzen!

Der BGH gehört wie alle Gerichte nicht der Judikative (gesetzgebende Gewalt), sondern der Legislative (rechtsprechende Gewalt) an, er hat die Aufgabe zu klären, ob ein Urteil einer vorangegangenen Instanz rechts- konform, also legitim ist. Er verabschiedet keine Gesetze und fasst keine Beschlüsse und er vertritt nicht einfach nur eine Meinung, die sich durchsetzen kann oder auch nicht, sondern er prüft genau, wie ein bestehendes Gesetz auszulegen und anzuwenden ist. Das daraus resultierende Urteil dient deshalb den vorinstanzlichen Gerichten als sichere Richtlinie.

Kingakis hat geschrieben:Ich bin ein Vermieter. Ich sehe nicht ein weshalb ich mich an diesen Beschluss halten sollte.

Ob du es nun einsiehst, oder nicht, ist nicht relevant, auch du hast dich wie jeder andere auch an geltendes Recht zu halten.

Kingakis hat geschrieben:Wenn ein Vermieter, aufgrund seiner Religion keine Hunde oder Schweine in seinem Haus haben will, ist dies total legitim.

Wenn du allerdings Muslime bist, kann es für dich durchaus unzumutbar sein, einen Hund in deiner Wohnung zu dulden (vor einer Schweinehaltung musst du kaum Angst haben, denn diese muss behördlich genehmigt werden, was im Falle einer Wohnungshaltung nur in Ausnahmefällen geschieht), wenn er kein Schutzhund ist oder nicht zur Zucht dient.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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