Ist es verboten, einen zweiten Testzeitraum zu nutzen?

vom 15.03.2013, 00:29 Uhr

Von manchen Programmen gibt es Testversionen. Oft kann man ein Programm 30 Tage lang kostenlos testen und sich im Anschluss entscheiden, ob man es kaufen möchte oder nicht. Normalerweise ist es natürlich üblich, den Testzeitraum nur einmal zu nutzen. Ein Bekannter von mir erzählte mir nun, dass er eine solche Testversion erneut installiert hat, nachdem er sein Betriebssystem neu aufgesetzt hat. Es funktioniert wohl, nach einer Neuinstallation des Betriebssystems auch einen neuen Testzeitraum in Anspruch zu nehmen.

Theoretisch wäre es dann in einem solchen Fall möglich, den Testzeitraum unbegrenzt auszudehnen. Ich frage mich, ob das überhaupt erlaubt ist. Eigentlich dient der Testzeitraum ja nicht dazu, unbegrenzt und ausschließlich genutzt zu werden. Es lohnt sich auch sicher nicht, das Betriebssystem immer wieder neu zu installieren. Aber theoretisch wäre es wohl dennoch möglich, ein Programm womöglich über Monate oder Jahre zu nutzen, indem immer wieder ein neuer Testzeitraum in Anspruch genommen wird.

Kann der Hersteller etwas dagegen sagen, wenn ein Nutzer einen zweiten Testzeitraum nutzt? Habt ihr so etwas schon praktiziert? Oder seht ihr es auch als unpraktisch an, für die Nutzung eines zweiten Testzeitraums immer das Betriebssystem neu installieren zu müssen?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ja es gibt verschiedene Methoden mit denen du Testzeiträume unbegrenzt verlängern kannst! Jedoch ist dies nicht im Sinne des Herstellers oder des Softwareentwicklers. Ein Testzeitraum sollte lediglich für den vorhergesehenen Zeitraum benutzt werden. Nach Ablauf dieser Zeit sind die Produkte käuflich zu erwerben. Es heißt ja nicht ohne Grund "Testzeitraum".

Ein erneutes Ausnutzen der Testversion ist natürlich, wie durch die von dir angesprochene Neuinstallation, jederzeit möglich. Es gibt eine Vielzahl an Wegen, wie du diese auch ohne Neuinstallation des Betriebssystems erweitern kannst. Diese werde ich jetzt hier nicht weiter erläutern. Ob der Hersteller die mehrmalige Benutzung der Testversion nachvollziehen kann, halte ich für fraglich.

Fakt ist aber, dass man sich im Bezug auf die rechtliche Ebene auf sehr dünem Eis bewegt! Besitzt du manipulierte Testversionen und dein Rechner sollte überprüft werden, so wirst du auf jeden Fall dafür belangt.

» Farek91 » Beiträge: 66 » Talkpoints: 0,88 »


Hier würde ich aber gerne anders herum fragen und einfach in Frage stellen, ob ein Softwarehersteller meinen (!) Rechner nachhaltig manipulieren darf, ohne mich EXPLIZIT über die Form und die Auswirkung der Manipulation zu informieren. Ich will einfach darauf hinweisen, dass so auf meinem Rechner gespeichert wird, wann ich welche Version und welches (Test)Programm installiert hatte. Evtl. auch noch mehr Daten. Und wenn ich das Testprogramm von meinem Rechner lösche, dann bleibt der Datenmüll dennoch auf eben meinem Rechner und wirkt sich negativ auf die Performance aus. Das ist doch die entscheidende Frage!

Wer ein Programm nicht kaufen will (egal aus welchen Gründen) wird es auch dann nicht machen, wenn das Programm technisch tatsächlich nicht mehr als 1x auf dem Rechner zu installieren ist und nach Ablauf der Testphase nie mehr. Dem Unternehmen entgeht hier kein Käufer, auch wenn dieser sich die "Testphase" verlängert. Ich sehe das Vorgehen hier als Risiko des Herstellers. Schließlich kann dieser auch Testprogramme mit eingeschränkter Funktionalität anbieten.

Ich persönlich hätte hier kein Problem mit Leuten, welche die Stelle finden, wo sich das Testprogramm verewigt und diese Hinterlassenschaft anschließend löscht. Sei es um das Testprogramm noch mal zu installieren, sei es um einen sauberen Rechner zu haben.

Nachdem ich bei dem Vorgehen letztlich das Testprogramm nicht manipuliere sondern ausschließlich auf meinem Rechner Aktionen durchführe, sehe ich keine Möglichkeit, dass das Vorgehen rechtlich problematisch wäre. Es ist einfach nicht sicher zu stellen, dass ein potentieller Kunde tatsächlich nur eine Testphase nutzt. Ein entsprechendes Verbot wäre daher eher sinnlos. Mal vom moralischen Anspruch abgesehen. Aber da käme dann meine Eingangsfrage wieder ins Spiel.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das verlängern von Testphasen ist illegal. Nachzulesen meistens beim ersten Start des Programms im Lizenzvertrag. Ein zurücksetzen des Auslieferungszustandes des Rechners samt vorinstallierter Programme dagegen nicht.

Software zum Aufspüren von Registryeinträgen, die das Programm geschrieben hat ist nie zuverlässig. Jeder halbwegs gute Programmierer wird wissen, wie er diverse Einträge in der Registry versteckten kann. ( Name und Herstellerverweise fehlen oft bei Schlüsseln und Unterschlüsseln).

» Juergen54 » Beiträge: 84 » Talkpoints: 25,67 »



Juergen54 hat geschrieben:Software zum Aufspüren von Registryeinträgen, die das Programm geschrieben hat ist nie zuverlässig.

Es geht nicht darum, geschriebene Einträge aufzuspüren, sondern Differenzen im Filesystem und der Registry Datenbank wahrzunehmen. Das geschieht dann sehr wohl ausreichend zuverlässig. Und es bedarf keines "guten Programmierers", um etwas "verstecken" zu wollen. Aber innerhalb des Gastsystems zu pfuschen und eine Marke zu hinterlassen, ist schon sehr nahe an Computersabotage oder aber am Ausspionieren von Dritten. Und das ist illegal! Wohingegen innerhalb eines Lizenzvertrags durchaus auch Passagen stehen können, welche vor dem Gesetzt schlicht nicht haltbar sein müssen. Denn kein Unternehmen setzt die Grenzen zu dem, was "illegal" oder eben "legal" ist. Noch jedenfalls macht dies der Gesetzgeber.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Den Testzeitraum zweimal in Anspruch zu nehmen, ist definitiv verboten. Die Testversion ist nun einmal nur dazu da, die Software zu testen. Würde es dagegen erlaubt sein, die Testversion mehrmals zu beanspruchen, hätte der Anbieter die jeweilige Software gleich als Freeware heraus gegeben. Da er aber Geld für die Nutzung haben möchte, ist es nicht erlaubt, durch solche Tricks die Software ständig kostenlos zu nutzen.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Corona1983 hat geschrieben:Den Testzeitraum zweimal in Anspruch zu nehmen, ist definitiv verboten.

Und das ist wo geregelt? Es ist vom Hersteller definitiv nicht gewollt. Das aber ist alles. Und was dann der Hersteller nicht will oder will, ist nichts, was in Kategorien wie "verboten" oder "illegal" zu beschreiben ist. Um vielleicht ein lustiges Beispiel dazu zu nennen: Hersteller "verbieten" nach wie vor sehr gerne, dass gebrauchte Software vertrieben wird. Das heißt aber nicht, dass es auch vor dem Gesetz verboten wäre oder aber das Hersteller dem ein Ende setzen können.

Corona1983 hat geschrieben:Da er aber Geld für die Nutzung haben möchte, ist es nicht erlaubt, durch solche Tricks die Software ständig kostenlos zu nutzen.

Das ist eine seltsame Logik und es mag zwar zu 120% der Ansicht der Hersteller entsprechen. Aber wenn der Hersteller letztlich Geld für die Nutzung haben will, dann sollte der Hersteller das Programm schlicht verkaufen. Als Testversion könnte, wenn er will, dieser auch Programme in Umlauf bringen, welche nicht die volle Funktionalität haben. Ich bleibe dabei, dass ich auf meinem Rechner sehr wohl alle "Markierungen" von Dritten entfernen darf! (Es ist aus meiner Sicht ja nach wie vor fragwürdig, ob nicht solche Markierungen ILLEGAL sind.) Und wenn ich im Anschluss die "Testsoftware" noch mal installieren kann, ist dies nicht mein Problem.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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