Vom Exfreund dagelassene Sachen explizit bei ebay verkaufen
Ich hatte ja mal einen Freund, den ich zum Glück wieder los bin. Alle Selbstüberzeugungstricks haben ja nichts gebracht und so musste er irgendwann gehen. Es war schwer genug, ihn selber loszuwerden. Noch immer aber stehen viele seiner Sachen in meinen Räumlichkeiten.
Darunter auch jede Menge "Magic - the Gathering" Spielkarten, die ich ihm bestellen musste und die bei mir bleiben mussten, weil seine Mutter nicht mitkriegen durfte, dass er Sachen aus dem Internet bestellt hat. Mehrmals habe ich ihn daran erinnert, dass er seine Sachen bitte abholen solle, weil sie mir im Weg stehen und ich nicht unbedingt erfreut daran bin, ständig seine Sachen zu sehen und dann wieder daran denken zu müssen, was ich für eine schreckliche Zeit mit ihm und diesen Dingen verbracht habe.
Nun habe ich diese ganzen Spielkarten einfach bei ebay eingestellt. Ich habe über eine halbes Jahr lang regelmäßig gesagt, dass er sie noch bei mir liegen hat. Nichts geschah. In der Beschreibung steht auch explizit, dass es die Sachen meines Exfreundes sind und nicht meine, und eben auch, dass ich mehrmals gesagt habe, er solle sie abholen und es mir nun reicht. Man merkt schon, wie ich zu dieser Geschichte stehe. Ich bin es einfach Leid und die Sachen nerven mich richtig, weil sie echt viel Platz einnehmen, die Karten sind ja nur ein kleiner Teil.
Wie bewertet ihr eine solche Aktion? Hätte ich vielleicht die Karten zu ihm bringen sollen? Der Weg ist mir ehrlich gesagt zu weit dafür. Und meine Zeit ist mir zu schade. Oder hätte man zumindest eine neutrale Artikelbezeichnung verfassen sollen?
Also die Aktion an sich finde ich legitim. Du hast ihm mehrmals gesagt, dass er die Sachen abholen soll. Ich hätte ihm wahrscheinlich eine Frist zur Abholung gesetzt und ihn darauf hingewiesen, dass ich die Sachen entsorge, wenn diese ergebnislos verstreicht. Ich denke allerdings ohnehin nicht, dass er sich großartig noch dafür interessiert, denn sonst hätte er sich schon gemeldet. Hingebracht hätte ich seine Sachen auf keinen Fall. Für die Abholung ist er selbst verantwortlich.
Bei Ebay im Artikeltext hätte ich allerdings diesen Sachverhalt nicht dargelegt sondern den Text neutral verfasst. Ich finde das wirkt seriöser und den Käufer gehen deine privaten Dinge ja auch wirklich nichts an. Ich denke, der Verkaufserfolg könnte so auch höher sein da es sicher einige Leute gibt, die von einem Kauf besser Abstand nehmen, weil die Dinge ja nicht dein Eigentum sind.
So wie du die Geschichte beschreibst, finde ich das Ganze schon ein bisschen lustig. Du scheinst ja noch voll mit Wut über deinen Ex-Freund zu sein. Verkaufst du seine Sachen nun tatsächlich, weil du ausmisten möchtest, oder willst du ihm mit diesem Verkauf einfach eins auswischen? Das wiederum fände ich ziemlich kindisch und auch etwas zickig. Das Gleiche gilt auch für die Idee, bei Ebay aufzuführen, dass du die Sachen deines Ex-Freundes verkaufst. Welchen Käufer interessiert es, dass dein Ex-Freund seine Sachen nicht bei dir abgeholt hat? Mir sind Leute, die ihre Wut auf Ex-Beziehungen bei Ebay verbreiten, ziemlich suspekt.
Die reine Tatsache, dass du diese Sachen verkaufst, finde ich in Ordnung. Scheinbar hast du ihn lange genug angehalten, doch bitte seine Sachen abzuholen. Falls in so einem Fall nichts passiert, würde ich das Zeug an deiner Stelle dann auch verkaufen, sofern ich damit nichts anfangen könnte. Allerdings würde ich in dem Angebotstext nicht meine halbe Beziehungsgeschichte breittrampeln, sondern eine neutrale und sachliche Formulierung wählen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es Leute gibt, die bei einem solchen Angebotstext lieber auf ein Gebot verzichten. Zum einen schrecken solche unprofessionellen Texte selbst schon ab. Aber vor allem schwingt da der Hinweis mit, dass die Sachen eigentlich nicht dir gehören, obwohl dein Freund scheinbar kein Interesse mehr daran hat. Als potentieller Käufer würde ich in so einem Fall denken, dass ein Pärchen sich gerade gegenseitig anzickt und die Freundin aus Wut die Sachen des Partners verkaufen will, um ihm eins auszuwischen. Ich hätte da den Gedanken, dass ein solches Angebot unüberlegt eingestellt wurde und dass ich letztendlich die Sachen nicht bekomme. Daher würde ich dann lieber einen anderen Anbieter suchen.
Ich sehe diese Aktion auch irgendwie zwiegespalten. Ich finde aber erstmal nicht, dass du deinem Exfreund die Sachen hättest bringen sollen. Wenn er die Sachen noch bei dir hatte, sehe ich es als seine Sache an, diese Dinge nach mehrmaliger Aufforderung bei dir abzuholen oder eben komplett bei dir zu lassen. Ich denke auch, dass ein halbes Jahr der Aufforderungen genug sein sollte und du nun entscheiden kannst, was mit den Dingen geschieht.
Aber ich denke auch, dass du in der Beschreibung bei Ebay gar nichts von der Geschichte hättest erwähnen sollen. Als an den Artikeln interessierte Person würde ich bei einer solchen Beschreibung sehr wahrscheinlich Abstand davon nehmen, bei dir zu kaufen, weil ich die Befürchtung hätte, direkt in euren "Krieg" mit einbezogen zu werden. Wenn du diese Geschichte in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt hättest, fände ich es völlig in Ordnung, dass du die Teile nun verkaufst.
Ich sehe das eigentlich ähnlich wie meine Vorredner. Es ist natürlich legitim, Dinge zu verkaufen, die deinem Ex-Freund gehören, wenn du ihn mehrmals darauf hingewiesen haben solltest, dass sich diese Dinge noch bei dir befinden und er sie bei dir abholen kann, wobei ich mich auch frage, ob denn wirklich eine fixe Abholzeit deinerseits vorgegeben war oder ob er vielleicht vor verschlossenen Türen stand. Allerdings hätte er sich in diesem Fall ohne Probleme bei dir melden können.
Wichtig wäre vielleicht noch, dass du den Schriftverkehr aufgehoben hast, um nachweisen zu können, dass er sich nicht um die Abholung seines Eigentums kümmerte. Ebenso würde ich ihn informieren, dass du die Dinge zu verkaufen planst - das nur zu deiner eigenen Sicherheit. Dann hast du aber wirklich alles Notwendige getan und kannst guten Gewissens zum Verkauf schreiten, denn bringen musst du ihm die Sachen nun wirklich nicht, immerhin hat er die Dinge bei dir deponiert und ist somit auch für die Wiederbeschaffung verantwortlich, finde ich.
Wie die Anderen auch, finde ich es allerdings nicht unbedingt sinnvoll, den Anzeigentext auf diese Art und Weise zu verfassen, das würde mich als Käufer vom Bieten abschrecken, was du ja keinesfalls beabsichtigen kannst. Ich hätte wohl Zweifel über die Eigentumsverhältnisse, wenn solch ein Fakt erwähnt wird, und würde vom Kauf Abstand nehmen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Weiterhin würde ich dich wohl für eine unseriöse Verkäuferin halten, die ihre privaten Feden im Internet austrägt, auch das würde mich vielleicht nicht unbedingt zum Kauf veranlassen, weil ich fürchten müsste, du würdest bei Problemen mit der Auktion mit mir als Käufer ähnlich grob umspringen.
Ich finde das völlig in Ordnung, falls du ihm vorher gesagt hast, dass du die Karten als dein Eigentum betrachtest, wenn er sie nicht mitnimmt. Deine Wohnung ist ja keine Lagerhalle.
Ich habe im Moment ein ähnliches Problem mit meinem Sohn. Er hat kistenweise Elektroschrott in seinem Zimmer. In der neuen Wohnung hat er einen Keller, in dem er das Zeug lagern könnte. Da ich wahrscheinlich auch demnächst ausziehe und keine Lust habe, den Schrott in meine neue Wohnung mitzunehmen, habe ich ihm die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt, dass ich das Zeug bei eBay verkaufe, wenn er es bis zu meinem Auszug nicht abtransportiert hat. Er hat im Gegensatz zu mir ein Auto. Ich habe gesehen, dass man für die Unmengen an Platinen, alten Handys, Kabel und so weiter noch fast hundert Euro bekommen könnte.
Ich kann schon nachvollziehen, warum du die Sachen loswerden möchtest. Du hast ja auch Erinnerungen an ihn und die willst du natürlich auch loswerden. Zudem wirst du auch kein Interesse haben ihn wiederzusehen. Das alles finde ich absolut normal.
Ich finde es auch in Ordnung, dass man nach einer ganzen Weile auch die Sachen loswerden möchte. Ich hätte die Sachen wahrscheinlich einfach vor seine Tür gestellt oder sie ihm geschickt, aber ich kann deine Entscheidung durchaus verstehen und finde es auch in Ordnung. Immerhin hast du es ja auch ein paar Mal angekündigt und es passierte nicht mal eben so ganz schnell.
Bei eBay sind mir diese Beschreibungen auch öfter mal untergekommen und ich denke, dass das schon viele so machen. Ich finde es absolut in Ordnung, wenn du das mit hinein geschrieben hast. Die Frage ist eigentlich nur, was du mit dem Geld machen solltest. Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob er nicht an dem Gewinn beteiligt werden sollte. Immerhin sind es ja auch seine Sachen gewesen. Allerdings hat er sich eben auch nicht darum gekümmert und du willst ja auch nichts mehr mit ihm zu tun haben.
Ich denke, wenn du ihm das eh regelmäßig gesagt hast, dann hast du ihn doch auch gesehen und hättest diese Spielkarten ja einfach mitnehmen können. Ansonsten hätte ich ihn darum gebeten, mir das Porto zu geben, damit du ihm die Spielkarten auf dem Postweg hättest zukommen lassen können.
Ich denke, alte Sachen, die mich an meinen Ex- Freund erinnern und die ich los werden will und ihn noch dazu dauerhaft damit belästigt habe, dass er seinen Krempel endlich abholen soll, die hätte ich einfach in die Mülltonne befördert. So sieht deine Aktion so aus, als wenn du aus dem Ende der Beziehung noch Kapital schlagen möchtest. Oder ihn eben finanziell dafür bluten lässt.
Beziehungsweise ist mir unklar, wer diese Spielkarten bezahlt hat, da du sie ja für ihn bestellt hast. Hat er sie bezahlt und du macht sie zu barem Geld- falls er das Geld einfordern sollte, wird er eventuell dafür Recht bekommen. Gerade weil du in den Auktionen ja auch erwähnt hast, er soll die Spielkarten abholen. Und je nach Auktionstext kann das auch als üble Nachrede interpretiert werden, was eventuell auch noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Du bist natürlich nicht in der Pflicht deinem Exfreund die Sachen zu bringen. Warum auch, wenn du etwas bestellst und nicht abholst, rennt dir ja auch keiner nach. Man bekommt dann eine Erinnerung und wenn immernoch nichts geschieht hat man eben Pech gehabt. Du hast ihm eindeutig einen sehr langen Zeitraum gelassen seine Sachen abzuholen. Du hättest sie ja auch irgendwann wegschmeißen können, denn wenn er sie nicht holt bist du ja nicht verpflichtet sie weiter zu verwahren.
Daher finde ich den Verkauf seiner Sachen nach einem Zeitraum von einem Jahr absolut legitim. Wenn er die Sachen nicht wieder wollte, dann ist das ja durchaus gerechtfertigt. Allerdings sehe ich wirklich keine Veranlassung, warum du dies der Ebay-Welt mitteilen musstest. Natürlich ist dein Frust darüber und über die unglückliche und belastende Beziehung verständlich, aber Ebay ist nun mal eine Kauf-Verkaufplattform und du würdest auch nicht bei einer Verkäuferin kaufen, wenn diese dir erstmal ungefragt ihre Lebensgeschichte erzählt. Das gehört da einfach nicht hin und ich hätte es gelassen.
Ich denke, dass ich ihm eine Frist gesetzt hätte, dass er seine Sachen bis dann und dann abgeholt haben muss und du sie ansonsten dann bei ebay anbieten wirst. So bist du dann eher auf der sicheren Seite, dass es hinterher nicht noch Theater gibt. Ich würde mir dann da schon Sorgen machen, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist, wenn du seine Sachen verkaufst, da es sich ja nicht um dein Eigentum handelt.
Generell verstehe ich schon, dass du die Sachen los sein willst und sie deswegen nun verkaufst. Ich hätte mich da ganz einfach vorher nochmal abgesichert. Oder ihm die Sachen vor die Tür gestellt oder per Post gesendet, wenn dir der Weg zu weit ist. Aber eigentlich bist du dazu ja nicht verpflichtet, ihm auch noch seine Sachen hinterher zu tragen. Ein bisschen nach Racheaktion oder Wut klingt es schon. Aber irgendwann mag man seine Bude ja auch wieder für sich haben.
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