Wie werden Unterhaltszahlungen steuerlich behandelt?
A hat sich von seiner Frau und 2 Kindern im letzten Jahr getrennt und möchte nun die Steuererklärung machen. Er will natürlich auch die Unterhaltszahlungen in die Steuererklärung eintragen. Seine Frage ist nun, wo er das genau einträgt und wie die Unterhaltszahlungen steuerlich behandelt werden. Könnt ihr mir da nähere Auskunft geben?
Muss die Frau von A, von der er getrennt lebt den Unterhalt auch in ihrer Steuererklärung eintragen und wie wird das dann bei der Frau von A behandelt? Die Frau von A arbeitet nur in Teilzeit.
Unterhaltszahlungen werden entweder als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angesetzt und dann von den Einnahmen abgezogen. Man kann 13.800 Euro als Sonderausgaben absetzen, wenn der Partner eine Anlage U unterschreibt, worin er oder sie angibt, den Unterhalt als Sonstige Einkünfte zu versteuern. Ansonsten können nur 8.350 Euro als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden und dies muss in eine Anlage UNTERHALT eingetragen werden. Trotzdem kann der Ehepartner dem Finanzamt keine Auskunft geben und somit die Anerkennung wenigstens einige Zeit verhindern.
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