Werden Überstunden bei Lohnsteuerabzug anders berechnet?
Ich habe in den letzten Wochen sehr viele Überstunden gemacht und da wir immer erst nach dem 10. eines Monats Geld bekommen ist auch die Abrechnung für Februar erst jetzt gekommen. Der Februar war voller bezahlter Überstunden. Auf der Abrechnung ist mir aufgefallen, dass die Überstunden irgendwie anders bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden, kann das sein? Diese Lohnabrechnungen verstehe ich ehrlich gesagt sowieso nicht so recht,
Wie werden die Überstunden bei dem Lohnsteuerabzug berechnet und warum werden die Überstunden anders berechnet als der normale Grundlohn bzw. der normale Stundenlohn?
Die Überstunden werden völlig normal berechnet, aber da die Steuer wegen der Progression nicht immer der gleiche Prozentsatz ist, kann es sein, dass vom Netto der Überstunden nicht viel Brutto übrigbleibt. Der Steuer ist es egal, ob du dein Geld regulär oder mit Überstunden verdienst.
@anlupa:So ganz richtig ist das wohl nicht?! Denn es ist wohl nicht richtig, dass Überstunden genauso berechnet werden, wie der normale Lohn. Dies wurde hier in diesem Thread Versteuerung - Überstunden wie hoch versteuern auch schon mal erläutert. Der Thread ist zwar schon was älter, aber ich denke nicht, dass sich da was geändert hat.
Die Überstunden werden grundsätzlich erst einmal nicht anders behandelt, als andere Einkommen auch.
Mit steigendem Einkommen, dazu führen bezahlte Überstunden ja zwangsläufig, wird auch die Steuerlast höher, für den Betrag, den man mehr verdient hat, als sonst. Im Durchschnitt sieht das dann am Ende so aus, als hätte man insgesamt mehr Lohnsteuer bezahlt.
Dazu kommt, dass das Einkommen auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet wird und davon dann die Lohnsteuerabzüge berechnet werden. Man geht also davon aus, dass sich das Einkommen für den Rest des Jahres auf dem Niveau befindet.
Natürlich werden Überstunden ebenso versteuert wie andere Stunden auch. Es kann allerdings sein, dass tarifvertraglich eine höhere Entlohnung festgelegt wurde oder die Überstunden in den Zeitraum der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit fallen, wo die entsprechenden steuerfreien Zuschläge möglich sind. Außerdem arbeiten viele Betriebe auch mit Lohnkonten wonach Überstunden zuerst durch Freizeit zu vergüten sind.
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