Produkte in Deutschland nicht verwendet werden dürfen

vom 10.03.2013, 14:59 Uhr

Beim Stöbern durch Tauchsportartikel fiel mir auf, dass es einige Produkte gibt, bei denen extra erwähnt wird, dass diese innerhalb Deutschlands nicht verwendet werden dürfen. Das gilt vor allem beim Nitrox-Tauchen, wo man mit erhöhtem Sauerstoffanteil taucht- der Sporttauchstandard ist ansonsten Pressluft. Bei wikipedia zum Thema Nitrox heißt es unter Ausrüstung:

In Deutschland regelt eine Verordnung, dass jegliches Atemgemisch mit einem erhöhten Sauerstoffanteil (im Vergleich zur normalen Atemluft) wie reiner Sauerstoff zu behandeln ist. So sind für Taucher in Deutschland spezielle Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben. In vielen anderen Ländern hingegen darf man mit einer Mischung bis 40 % O2 mit Pressluftausrüstung Nitrox-Tauchgänge durchführen.

Doch auch bei Produkten, die nichts mit Nitrox zu tun haben, habe ich schon gelesen, dass diese nicht für den Gebrauch innerhalb Deutschlands zugelassen sind. So heißt es zum Beispiel "Der Adapter darf nach technischer Vorschrift in Deutschland nicht verwendet werden." Und vermutlich gibt es solche Vorschriften nicht nur im Bereich des Tauchsports? Kennt ihr so etwas aus anderen Bereichen?

Wozu dienen solche Vorschriften? Selbst in unseren Nachbarländern, zum Beispiel in der Schweiz gelten sie nicht. Ich glaube nicht, dass das Leben dort gefährlicher ist. Was passiert, wenn man solche Vorschriften missachtet? Versicherungsrechtlich ist es natürlich schwierig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorschriften hauptsächlich im Hinblick auf Versicherungen geschaffen wurden. Wem dienen sie sonst? Und zu welchem Zweck?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Für die meisten Produkte gelten in Deutschland die harmonisierten EU-Richtlinien. Der Hersteller bestätigt die Konformität seines Produktes mit dem CE-Zeichen. Die Regelungen sind dann aber EU-weit gleich. Bestimmungen, die nur in Deutschland gelten, sind demnach sehr selten und werden bestimmt nur in wenigen Bereichen zu finden sein. Diese Bestimmungen sind dann, wie in deinem Beispiel, in entsprechenden Verordnungen geregelt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Weasel, können nicht auch Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen sind das CE-Zeichen tragen? Doch unabhängig davon, dürfen sie ja auch ohne Zulassung in Deutschland verkauft werden. Danach ist der Händler aus der Verantwortung oder? Vermutlich reicht es, wenn er darauf hinweist, in welchen Ländern das Produkt aufgrund rechtlicher Bestimmung nicht eingesetzt werden darf. Anders kann ich mir zumindest seitenlange Achtung-Buttons nicht erklären.

Doch was passiert, wenn man sich daran hält? Kann man bestraft werden, auch wenn nichts passiert? Werden die Bestimmungen von irgendwem kontrolliert? Was kann im schlimmsten Fall passieren? Etwas dass in der Zeit zu einem bestimmten Zweck verwendet werden darf, kann doch in Deutschland nicht schädlich sein oder?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es ist auf jeden Fall so, dass jedes Produkt in Deutschland, das unter die einschlägigen EU-Richtlinien fällt, das CE-Zeichen tragen muss; ob es umgekehrt Produkte mit CE-Zeichen gibt, die man in Deutschland nicht verkaufen darf, weiß ich nicht. Ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen. Es könnte aber sein, dass es Produktgruppen gibt, die nicht in EU-Richtlinien geregelt sind. Diese werden dann aber auch kein CE-Kennzeichen tragen.

Normalerweise dürfen "nicht zugelassene" (was auch immer das heißt) Produkte auch nicht in Verkehr gebracht werden. Dafür ist normalerweise der Hersteller oder der Importeur verantwortlich. Wenn ein Händler ein Produkt importiert, ist er dafür verantwortlich, dass es den Richtlinien entspricht, da er als so genannter "Quasi-Hersteller" gilt.

Meistens werden solche Richtlinien durch Tricks umgangen. Der Hersteller beschreibt in der Anleitung den sogenannten "bestimmungsmäßigen Gebrauch". Dieser kann bei manchen Produkten so definiert werden, dass das Produkt verkauft werden darf, auch wenn der Anwender das Produkt niemals so einsetzen wird. Mir fallen da als Beispiel Fahrradlampen ein, die nach Straßenverkehrsordnung nur bei Rennrädern zugelassen sind, die aber auch gerne an normalen Fahrrädern verbaut werden. Oder Autohandyladegeräte, die keine Zulassung für den Betrieb im KFZ haben (das sogenannte E-Prüfzeichen), die aber trotzdem mit dem Hinweis, dass der Betrieb nur im Stand zulässig ist, verkauft werden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 11.03.2013, 18:53, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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