Kann Klage gegen eigene Versicherung ausgeschlossen werden
Bei dem Thema ob man die eigene Versicherung verklagen kann, hat Herr A die bisher unbestätigte Information erhalten, dass dies wohl im Vertrag zumindest meistens festgehalten wäre, ob die Rechtsschutzversicherung auch eine Klage gegen die vertragsführende Gesellschaft zulässt. Kennt ihr derartige Vertragsklauseln oder habt diese in eurem Rechtschutzvertrag? Was ist eurer Meinung nach der Hintergrund einer derartigen Klausel und haltet ihr diesen Ausschluss durchaus für legitim?
Eine private Versicherung kann ausschließen, was sie will, also auch die Leistung im Fall einer Klage gegen die Versicherungsgesellschaft. Der Grund für den Ausschluss ist offensichtlich, weil die Versicherungsgesellschaft sonst wegen jeder Leistungsverweigerung eine Klage oder zumindest die Beratungskosten am Hals hätte.
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