Mit reichlich Restalkohol auf die Arbeit gehen?

vom 04.03.2013, 22:12 Uhr

Neulich habe ich von einem Bekannten gehört, dass er an einem Sonntag Geburtstag hatte und da ziemlich gebechert hat. Er meint, dass er garantiert auch noch Restalkohol intus hatte. Er meinte, dass er kein Auto mehr gefahren ist. Er hat es nicht weit zur Arbeit, dass er zu Fuß gehen konnte. Aber er hätte sich auch nicht zugetraut schon zu fahren. Da er aber auf dem Standpunkt steht, dass man auch arbeiten gehen kann, wenn man saufen kann ist er auch brav zur Arbeit gegangen. Zum Glück arbeitet er nicht an irgendwelchen Maschinen, sondern hatte an dem Tag nur Telefondienst.

Seid ihr schon mal mit reichlich Restalkohol zur Arbeit gegangen und denkt ihr, dass ihr dennoch eure Arbeit gut gemacht habt? Ich kann mir vorstellen, dass es sogar ein Kündigungsgrund sein kann, wenn der Arbeitgeber das mit bekommt. Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr merkt, dass euer Kollege noch ziemlich betrunken ist vom Vortag und er muss etwas machen, wo es gefährlich werden könnte. Würdet ihr ihn verpfeifen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein Kündigungsgrund ist Restalkohol auf jeden Fall. Der Grundsatz "wer saufen kann der kann auch arbeiten" gilt leider nicht so wirklich. Ich selbst habe das auch schon so gemacht, aber das ist sehr lange her, und ich muss dazu sagen das meine Arbeit damals daraus bestand das ich Kontrollrundgänge gemacht habe, und Protokolle ausgefüllt habe, also eigentlich nicht viel falsch machen konnte, als falsche Werte aufzuschreiben. Selbstgestaltete und programmierte Tabellen hätten mich davon abgehalten hier Fehler zu machen. Das System war Narrensicher, ich habe es selbst entwickelt.

Generell gilt aber ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz, vor allem wenn man verantwortungsvolle Aufgaben hat. Auch wenn es vielleicht nicht Explizit im Arbeitsvertrag stehen mag, soll es ja geben, ist Alkohol am Arbeitsplatz absolut tabu. Bei geringem Restalkohol kann man vielleicht mal eine Ausnahme machen, aber wer abends bis 24:00 Uhr feiert, und bechert, der sollte besser nicht morgens um 5:30 Uhr der erste auf der Arbeit sein.

Natürlich gilt aber auch das Restalkohol kein Grund ist, sich krank schreiben zu lassen. Man darf also davon ausgehen das sich keiner daran halten wird, und wirklich zu hause bleibt wenn er am Vorabend zu viel getrunken hat. Immerhin kenne ich das, hat man erst mal ein Bierchen zu viel getrunken fließen die nächsten wie von ganz alleine, und die Tatsache das man am nächsten Tag früh raus muss, ist wie weggeblasen.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich selbst bin auch ein oder zwei Mal zur Arbeit gegangen, als ich noch ein wenig Alkohol im Blut hatte. Dabei weiß ich noch genau, dass das eine Mal davon Neujahr war. An Silvester hatte ich natürlich ordentlich gefeiert und auch das eine oder andere Glas getrunken. Dabei musste ich am nächsten Tag gegen Vormittag arbeiten gehen. Trotzdem wollte ich definitiv nicht darauf verzichten, Silvester zu feiern und mir auch das eine oder andere Glas Sekt zu gönnen.

Betrunken war ich natürlich nicht, als ich bei der Arbeit angekommen bin, doch ein wenig Alkohol hatte ich eben wohl noch in mir. Das war aber nicht schlimm, da es niemand gemerkt hat und ich auch ganz normal arbeiten konnte. Ich habe mich eben nur noch ein wenig angetrunken gefühlt, wobei es eben auf keinen Fall so schlimm war, als dass ich nicht hätte arbeiten können.

Jedes Mal, als ich zur Arbeit gegangen bin und noch ein wenig Alkohol in mir hatte, musste ich an der Kasse arbeiten. Dabei hat die Kasse am Ende des Tages aber immer gestimmt, so dass ich also keinen Mist gebaut hatte.

Ich finde es ehrlich gesagt gar nicht so wahnsinnig schlimm, wenn man mit noch ein wenig Alkohol im Blut zur Arbeit geht. Wenn man nicht gerade Arzt ist oder im Labor arbeiten muss, ist es in Ordnung, solange man weiß, dass man sich völlig unter Kontrolle hat. Dabei sollte das aber eben nicht ständig vorkommen, sondern eben nur zu wirklichen Ausnahmen, wie eben beispielsweise zu Neujahr, wie in meinem Fall.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Ich war noch nie mit Restalkohol an der Arbeit und würde das auch nicht machen. Man weiß ja auch, dass man das nicht machen sollte und wenn man eben auch Verantwortung hat, sollte man das sein lassen. Man kann dann ja auch gekündigt werden, wenn das häufiger vorkommt. Ich denke, dass man damit ganz schön etwas aufs Spiel setzt und wenn man weiß, dass man am nächsten Tag arbeiten muss, dann sollte man das Trinken auch sein lassen.

Es kommt aber auch immer darauf an, wie viel man getrunken hat. Trinkt man nur sehr wenig am Vortag wird dann ja auch nichts mehr vorhanden sein, beziehungsweise verschwindend wenig und dann kann man auch arbeiten, aber große Mengen sollte man vorher nicht trinken und eigentlich muss man sich dann auch bewusst machen, was wichtiger ist. Trinken oder Arbeit.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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