Sohn zieht aus - Zimmer gleich aneignen?
Mein Sohn zieht nächste Woche aus und ich überlege mir schon, was ich mit seinem Zimmer mache. Ich suche zwar grundsätzlich auch eine neue, kleinere Wohnung, aber wie ich den Wohnungsmarkt in München kenne, wird es mindestens ein Jahr dauern, bis ich ein Wohnung finde. Ich werde wahrscheinlich aus dem Zimmer meines Sohnes ein neues Wohnzimmer machen, weil unser Wohnzimmer im Moment so klein ist, dass ich es eigentlich nicht Wohnzimmer nennen dürfte. Es ist auch ein ungemütliches Durchgangszimmer, in dem an drei Wänden eine Türe ist.
Mein Sohn nimmt alle seine Möbel mit, bis auf sein Bett. Es ist noch sein Jugendbett, ein Einzelbett. Er wird sich stattdessen ein neues, größeres Bett kaufen, damit auch seine Freundinnen dort übernachten können. Das Zimmer ist also direkt nach seinem Auszug leer, denn sein altes Bett wird sein Bruder bekommen, der im Moment auf einer Matratze auf dem Boden schläft, nachdem sein Bett durchgebrochen ist.
Jetzt habe ich Skrupel bekommen, ob ich direkt nach seinem Auszug das Zimmer schon umgestalten soll. Ich habe sogar schon eine Party in dem Zimmer geplant, für mich und meine Freunde, weil mir vorher der Platz für ein größeres Fest fehlte. Findet ihr das geschmacklos, dass ich mir das Zimmer sofort aneigne? Sollte ich vielleicht zuerst ein paar Wochen abwarten und das Bett noch stehen lassen, damit er nicht das Gefühl hat, dass er noch ein Zuhause hat? Ich muss dazu sagen, dass mein Sohn nicht weit wegzieht. Wenn er uns also beispielsweise zum Essen besucht, muss er hier nicht übernachten, sondern kann mit der S-Bahn in zehn Minuten zu seiner neuen Wohnung fahren. Trotzdem habe ich im Moment das Gefühl, dass ich noch ein bisschen warten sollte und das Zimmer ein paar Wochen leer stehen lassen sollte. Andererseits freue ich mich schon auf das zusätzliche Zimmer. Ich kann aus dem alten Wohnzimmer einen Arbeitsraum machen, die ich schon lange dringend brauche.
Wie seht ihr das? Fändet ihr es angemessen, eine „Anstandsfrist“ einzuhalten, bis ich mir das Zimmer aneigne, oder kann ich es gleich für mich verwenden und das Bett seinem Bruder geben? Wird mein Sohn vielleicht das Gefühl haben, dass ich froh bin, dass er endlich auszieht (was irgendwie auch stimmt, denn es bedeutet ein Drittel weniger Arbeit mit Waschen, Bügeln und Kochen)? Ich möchte aber natürlich nicht, dass er meint, dass ich ihn loswerden möchte.
Frag ihn doch, wie er das sieht. Viele behalten ja ihr "Kinderzimmer" im Haus ihrer Eltern, wenn sie ausziehen, aber da dein Sohn ja seine Möbel mitnimmt, ist es dann ohnehin nicht mehr "sein" Zimmer, sondern eben ein leeres Zimmer. Der Bruder freut sich bestimmt auch, wenn er wieder ein Bett bekommt und nicht noch länger warten muss. Ich denke nicht, dass dein Sohn es dir übel nimmt, wenn du das Zimmer gleich nach seinem Auszug wieder neu einrichtest. Dass du dir ein größeres Wohnzimmer wünscht, wird er ja sicherlich auch verstehen.
So wie du das beschreibst, ist es doch vernünftig bis notwendig, wenn du den frei werdenden Raum neu nutzt. Das hat nichts mit fehlendem Anstand oder ähnlichem zu tun. Ich würde schon sagen, dass du das Zimmer gleich neu nutzen und natürlich auch sein Bett weiter geben kannst. Er ist ja Teil der Familie, wird aber - nachdem er die Verhältnisse kennt - sicher Verständnis dafür haben, dass ihr keinen Raum ungenutzt lassen könnt.
Was etwas seltsam anmutet, ist eine Fete zum Auszug des Sohns. Das könnte ich verstehen, wenn der Sohn z.B. mit 36 Jahren ausziehen würde. Aber so wie das klingt, ist alles "normal" gelaufen und er wird in seinen 20er Jahren sein und eben seine erste eigene Wohnung beziehen. Da ist ein echtes Fest zu dem Anlass "übertrieben". Aber mit Humor könnte man das Ganze nehmen und ihn eben zu dieser Feier einladen.
Ich finde das total in Ordnung. Es ist ja nicht so, dass du eine Trauerfrist einlegen müsstest, nur weil dein Sohn ausgezogen ist. Das ist ein ganz normaler Prozess und ich glaube schon, dass du dich dann ruhigen Gewissens sofort in seinem alten Zimmer breit machen darfst. Ja, wenn dein Sohn tragisch verstorben wäre, dann fände ich es pietätslos, wenn du sofort sein altes Zimmer beschlagnahmen würdest. Das ist aber ja überhaupt nicht so in deinem Fall.
Wenn du nun so ein ungemütliches Wohnzimmer hast, dann ist es doch das sinnvollste, wenn du nun deine Wohnsituation verbesserst, indem du einfach dein Wohnzimmer in das besser geeignete Zimmer deines Sohnes verlagerst.
Für deinen Sohn ist es vielleicht ein merkwürdiges Gefühl, wenn du jetzt sofort sein Zimmer in Beschlag nimmst und es für dich selber herrichtest. Aber - da muss er ja wohl durch! Irgendwann muss man nun einmal erwachsen werden und dazu gehört auch, loslassen zu können. In diesem Fall von seinem alten Zimmer.
Ich denke, dass man seinem Kind eben auch vermitteln sollte, dass es immer zurückkommen kann und wenn dein Sohn das weiß, kannst du alles machen, was du willst mit dem Zimmer. Er sollte eben wissen, dass du ihn nicht in deinem Leben ersetzten willst.
Ich bin aber auch der Meinung, dass man nicht das Zimmer ein Leben lang freilassen muss. Wenn man den Platz hat, ist es ja in Ordnung, aber wenn man ihn doch auch sinnvoll nutzen kann, dann sollte man das machen und den Raum auch nutzen. Zumal das Bett ja auch noch Verwendung findet. Du wirst deinem Kind ja auch so hinterhertrauern können, wenn du es möchtest.
Ich finde das auch vollkommen okay, wenn du das Zimmer deines Sohnes gleich für dich beanspruchst. Es ist ja nicht vorgeschrieben, dass du eine Trauerzeit einhalten musst, nur weil dein Sohn auszieht. Vor allen Dingen wenn er, wie du schreibst, ohnehin in der Nähe wohnt. Ich sehe es so wie olisykes91, dass es nur dann pietätlos wäre, wenn dein Sohn verstorben wäre, was ja glücklicherweise nicht der Fall ist.
Ich würde ihn wohl fragen, ob es für ihn auch okay wäre und ihm dann auch beschreiben, dass du gerne ein Wohnzimmer hättest und aus dem alten Wohnzimmer ein für dich notwendiges Arbeitszimmer gestalten möchtest. Deinem Sohn mag es vielleicht anfangs merkwürdig vorkommen, aber er hat sich ja selbst dazu entschieden, auszuziehen und muss dann auch damit rechnen, dass sein Zimmer beschlagnahmt wird.
Grundsätzlich wäre die Frage zu stellen, wie der Sohn selbst seinen Auszug betrachtet. Sieht er ihn eher als Experiment, das er versuchen möchte und jederzeit abbrechen kann, wenn es mit den finanziellen Mitteln, dem Mitbewohner oder anderen Dingen nicht mehr klappt, oder sieht er ihn als endgültigen Schritt ins eigenständige Leben? Sollte er erwarten, nach einem misslungenen Auszug wieder in die alte Wohnung zu ziehen, dort mit offenen Armen empfangen zu werden und sein Zimmer zurückzubekommen, fände er es sicherlich seltsam, würdest du den Raum binnen der nächsten Wochen umgestalten. Sieht er den Umzug endgültig, dann ist ihm das sicherlich gleich und er freut sich für dich über den neugewonnenen Platz.
Das soll jetzt übrigens nicht heißen, dass ich es für notwendig erachte, dass in der elterlichen Wohnung immer noch ausreichend Platz für das Kind sein muss, damit es dort noch einmal für längere Zeit unterschlüpfen kann, generell finde ich aber eben auch, dass man darüber reden sollte, wenn dem nicht so ist. Wenn man dem Sohn erklärt, dass die räumliche Situation beengt ist - was er ja sicherlich auch weiß -, und dass man sich somit ein bisschen mehr Platz schaffen möchte, dann versteht er das sicherlich, zumal wenn du verdeutlichst, dass deine Türe für ihn dennoch immer offen steht.
Ich finde deine Euphorie etwas verfrüht. Das Bett deines Sohnes würde ich schon dem Bruder überlassen, der zur Zeit keines hat. Wenn du das Zimmer renovieren möchtest, ist das in Ordnung. Aber alles vollkommen umgestalten und die Wohnzimmermöbel schon einräumen und zusätzlich noch eine Fete im bisherigen Zimmer deines Sohnes kurz nach seinem Auszug veranstalten, das könnte auf ihn seltsam wirken.
Kannst du nicht wenigstens vier Wochen warten mit dem Umräumen der Möbel? Auf eine kurze Zeit kommt es doch nicht an. Wenn dein Sohn sich entscheiden sollte, wieder zur Mutter zurück zu ziehen, fehlt ihm sein Zimmer. Deine Skrupel hätte ich auch und würde warten. Warte bis er sich eingewöhnt hat in seiner neuen Behausung.
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