Kann man trotz Krankenschein eingestellt werden?

vom 03.03.2013, 13:47 Uhr

Herr A ist zur Zeit noch krank geschrieben. Er hat jedoch keine ansteckende Krankheit und die Dauer ist absehbar. Herr A ist zur Zeit arbeitslos. Könnte er dennoch während der Krankschreibung einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Wäre dies auch möglich, wenn der Vertragsbeginn noch in der Krankheitsphase liegt?

Er dürfte natürlich erst arbeiten, wenn er wieder gesund ist. Und natürlich müsste er seinen Arbeitgeber darüber im Vorfeld informieren. Gibt es dennoch Gründe, die dagegen sprechen? Lohnfortzahlung muss ja nicht von Beginn an stattfinden- wäre es deshalb möglich, dass ein Vertrag am 15.03. beginnt, die Arbeit aber erst am 20.03.? Oder gibt es gesetzliche Regelungen, die dagegen sprechen könnten?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt keine gesetzliche Regel die hier in den Vertrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingreifen würde. Natürlich kann Herr A zu jedem beliebigen Zeitpunkt einen Arbeitsvertrag eingehen. Warum aber sollte der Arbeitgeber einen Vertrag für den Zeitraum geben, zu dem der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben ist? Der Verzicht auf Lohnfortzahlung ist praktisch nicht möglich und der Arbeitnehmer hätte natürlich ein Anrecht auf sein Geld! Jedenfalls dann, wenn der Vertrag gültig ist. Wenn sich also Arbeitgeber und Arbeitnehmer (hier Herr A) einig sind, dann kann der Arbeitgeber den Vertrag ja einfach am 20.03. beginnen lassen und Herr A startet wenn er wieder genesen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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